Ihr Kunde zahlt nicht?
Jetzt mit Ihrem Anwalt handeln.
Die Rechnung ist fällig, doch Ihr Kunde zahlt nicht – auch nach Ihrer Mahnung? Wir prüfen Ihre Forderung und klären mit Ihnen den nächsten sinnvollen Schritt: anwaltliche Zahlungsaufforderung, Mahnverfahren oder Klage.
Für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler mit offenen Kundenrechnungen.

Offene Rechnung prüfen lassen
Nennen Sie den offenen Betrag und was bisher geschehen ist. Sie erhalten eine kostenfreie, unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrem konkreten Fall.
Für gewerbliche Gläubiger mit eigenen Forderungen gegen Geschäfts- oder Privatkunden. Keine Schuldnerberatung.
Für Ihre erste Anfrage genügt eine kurze Beschreibung. Benötigte Unterlagen fordern wir anschließend gezielt per E-Mail an.
Ein Mandat entsteht erst nach ausdrücklicher Bestätigung. Datenschutzhinweise
Offene Rechnung.
Den nächsten Schritt klären.
Eine fällige Rechnung, erfolglose Mahnungen oder Einwände Ihres Kunden: Entscheidend ist, was sich anhand Ihrer Unterlagen belegen lässt und welches Vorgehen wirtschaftlich sinnvoll ist.
Kunde zahlt trotz Mahnung nicht
Wir prüfen die Forderung und das bisherige Mahnverfahren. Nach Beauftragung fordern wir den Schuldner anwaltlich zur Zahlung auf.
Kunde bestreitet die Rechnung
Behauptete Mängel oder Gegenforderungen beziehen wir in die Prüfung ein. Wir besprechen mit Ihnen, wie sich Ihr Anspruch belegen und verfolgen lässt.
Sie möchten die Rechnung einklagen
Wir prüfen Nachweise, Einwendungen und Kostenrisiken. Anschließend besprechen wir, ob ein Mahnverfahren oder eine Klage zu Ihrem Fall passt.
Welche Forderungen können Sie einreichen?
Zum Beispiel offene Liefer- und Dienstleistungsrechnungen, Honorare, Werklohn und Abschlagsrechnungen. Senden Sie auch vorhandene Einwendungen oder Zahlungsvereinbarungen mit.
Von Ihrer Anfrage
zur passenden Maßnahme.
Forderung schildern
Sie nennen Forderungsgrund, offenen Betrag und bisherigen Verlauf. Unterlagen können Sie per E-Mail übermitteln.
Vorgehen besprechen
Wir prüfen Ihre Angaben und besprechen die nächsten Schritte, benötigte Nachweise und die Kosten einer Beauftragung.
Forderung verfolgen
Nach Beauftragung setzen wir die vereinbarten Maßnahmen um. Je nach Fall kommen Zahlungsaufforderung, Mahnverfahren, Klage oder Vollstreckung in Betracht.
Kostenfreie Ersteinschätzung.
Klare Grundlage für Ihren Auftrag.
Die erste Einschätzung Ihrer Anfrage ist kostenfrei. Welche Kosten bei einer Beauftragung entstehen können und welche Maßnahmen sinnvoll sind, besprechen wir vorab mit Ihnen.
Ob der Schuldner Anwaltskosten erstatten muss, hängt insbesondere vom Verzug und den weiteren Voraussetzungen ab. Ein Erstattungsanspruch bedeutet außerdem nicht, dass der Schuldner tatsächlich zahlt. Dieses Risiko beziehen wir in die Prüfung ein.
Diese Unterlagen helfen uns.
- Vertrag, Auftrag oder bestätigtes Angebot
- Rechnung und vereinbartes Zahlungsziel
- Leistungs- oder Liefernachweise
- Mahnungen und bisherige Korrespondenz
- Einwendungen, Zahlungszusagen oder Teilzahlungen
- Vorhandener Vollstreckungsbescheid oder Urteil
Für die erste Anfrage genügt eine kurze Beschreibung. Unterlagen senden Sie an mail@inkasso-agency.de. Weisen Sie bitte auf bekannte Fristen hin.
Vor der Beauftragung.
Muss ich vorher selbst mahnen?
Das hängt von der Forderung und dem bisherigen Verlauf ab. Für den Verzug kann eine Mahnung erforderlich sein; es gibt gesetzliche Ausnahmen. Eine bestimmte Anzahl von drei Mahnungen ist nicht vorgeschrieben. Wir prüfen, welche Voraussetzungen in Ihrem Fall vorliegen.
Kann ich auch eine bestrittene Forderung einreichen?
Ja. Teilen Sie uns mit, welche Einwände Ihr Kunde erhebt, und senden Sie die zugehörigen Unterlagen. Wir prüfen den Anspruch und besprechen, ob und wie eine weitere Verfolgung sinnvoll ist.
Was passiert, wenn der Schuldner weiterhin nicht zahlt?
Wir besprechen die weiteren Möglichkeiten mit Ihnen. Je nach Fall können ein gerichtliches Mahnverfahren oder eine Klage in Betracht kommen. Liegt ein vollstreckbarer Titel vor, prüfen wir geeignete Vollstreckungsmaßnahmen.
Wer trägt die Anwaltskosten?
Zunächst ist die Vergütung Ihrer Beauftragung maßgeblich. Ob und in welchem Umfang der Schuldner Kosten erstatten muss, prüfen wir gesondert. Kosten und mögliche Ausfallrisiken besprechen wir vorab.
Kann ich die Kanzlei bundesweit beauftragen?
Ja. Die Kanzlei Wrase sitzt in Hamburg und unterstützt gewerbliche Gläubiger bundesweit. Ihre Anfrage und Unterlagen können Sie digital übermitteln; die Abstimmung erfolgt persönlich per Telefon oder E-Mail.
Beauftrage ich mit dem Formular bereits ein kostenpflichtiges Mandat?
Nein. Das Formular dient Ihrer Anfrage für eine kostenfreie Ersteinschätzung. Ein Mandat entsteht erst nach ausdrücklicher Bestätigung. Das weitere Vorgehen und die Kosten besprechen wir mit Ihnen.
Ihr Kunde zahlt weiterhin nicht?
Schildern Sie uns Ihren Fall. Wir klären mit Ihnen, welcher nächste Schritt sinnvoll ist.