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Inkasso vom Anwalt anstelle eines Inkassounternehmens

Inkasso durch einen Rechtsanwalt.

Als Rechtsanwaltskanzlei betreiben wir Inkasso & Forderungsmanagement, vergleichbar eines Inkassobüros. Mit dem Einzug von Forderungen sind wir aufgrund der umfassenden und demnach tiefgreifenden Kenntnisse bestens vertraut und damit der ideale Partner. Wir fordern die Schuldner zunächst im Rahmen des außergerichtlichen Verfahrens zur Zahlung auf. Sollte auch daraufhin keine Zahlung erfolgen, raten wir zur unmittelbaren gerichtlichen Geltendmachung der Forderung, um keine Zeit zu verlieren. Die gerichtliche Geltendmachung vollzieht sich demnach im Rahmen eines gerichtlichen Mahnverfahrens oder aber in einem Klageverfahren. Sollte auch daraufhin keine Zahlung erfolgen, schließt sich die Zwangsvollstreckung unmittelbar an.

Wir bearbeiten Inkasso-Sachverhalten deutschlandweit und sich nicht auf Hamburg beschränkt.

Inkasso & Forderungsmanagement bundesweit

Als Rechtsanwaltskanzlei stehen wir Ihnen demnach von Anfang bis zum Ende zur Verfügung. Wir machen die Forderung geltend, erstreiten eine vollstreckbaren Titel und setzten die Zahlung im Zwangsvollstreckungsverfahren durch. Im Gegensatz zu einem Inkassobüro können wir also sämtliche notwenigen Maßnahmen veranlassen. Innerhalb des gesamten Verfahrens steht Ihnen ein Ansprechpartner zur Verfügung, der Sie umfassend betreut.

Profitieren Sie von unserer smart, dynamisch und modern ausgerichteten Anwalts-Kanzlei. Wir bilden mehr als ein Inkassounternehmen ab. Aufgrund unserer aktuellen Infrastruktur ist stets eine schnelle und effiziente Kommunikation und Datenübermittlung gewährleistet. Persönliche Beratungsgespräche sind demnach nicht zwingend erforderlich. Wir vertreten unsere Mandanten daher bundesweit im Bereich Inkasso. Selbstverständlich stehen wir dennoch für ein persönliches Beratungsgespräch zur Verfügung.

Von der außergerichtlichen, anwaltlichen Mahnung bis hin zur Zwangsvollstreckung bearbeiten wir Inkassofälle vollständig. Sämtliche notwendige Maßnahmen veranlassen wir, sofern diese notwendig sind. Idealerweise steht Ihnen – im Gegensatz zu einem Inkassounternehmen – damit nur ein Ansprechpartner für das gesamte Inkassoverfahren zur Seite.

Kostenfreie & Effektive anwaltliche Erstberatung im Inkasso

Wir bieten eine kostenfreie Erstberatung durch einen Anwalt. Schildern Sie Ihren konkreten Fall zum  Forderungsmanagement und wir zeigen die effektivste Vorgehensweise auf.

Nutzen Sie unsere kostenfreie Erstberatung durch einen Anwalt. Wir geben darin die im konkreten Fall notwendigen Maßnahmen bekannt.

Selbstverständlich berechnen wir keine Grundgebühren oder dergleichen. Zudem treffen wir mit unseren Mandanten keine sonstige Vereinbarungen, die diese über eine gewisse Dauer binden. Lassen Sie sich vor der verbindlichen Beauftragung über das Inkassoverfahren kostenfrei und unverbindlich informieren. Sie erhalten konkrete Informationen, welche Maßnahmen in Ihrem konkreten Fall notwendig sind, und welche Kosten dafür entstehen.

Auch wenn vielfach abweichend behauptet, die Kosten, die durch die Beauftragung unserer Kanzlei bzw. eines Anwalts entstehen, sind keinesfalls höher als die Kosten, die ein Inkassounternehmen berechnet. Befindet sich der Schuldner in Verzug, sind die Kosten zu 100% von diesem zur erstatten.

Vorteiles des Rechtsanwaltsinkassos Inkasso Agency

Lassen Sie sich von den Aussagen einiger Inkassounternehmen nicht beirren. Eine Anwaltskanzlei als Inkassobüro arbeitet zielführend, effektiv, umfassend & transparent.

Vielfach behaupten Inkassounternehmen, dass das Inkasso durch einen Anwalt weniger effektiv oder aber mit höheren Gebühren verbunden ist. Beide Aussagen sind schließlich irreführend. Die Vorteile des anwaltlichen Forderungsmanagements sind folglich nachfolgend dargestellt.

– Ein Ansprechpartner für das gesamte Inkassoverfahren.
– gerichtliche Geltendmachung – insbesondere vor Landgerichten (Anwaltszwang) – der Ansprüche.
– befindet sich der Schuldner in Verzug, sind sämtliche Anwaltskosten erstattungsfähig
– Keine Vertragsbindung.

– Keine Grundgebühren oder dergleichen.

– Kein Umweg über ein Inkassounternehmen.

Die Quote der Zahlungsausfälle in Deutschland liegt bei ca. 19%. Auch wenn sich die Zahlungsmoral verbessert hat und den niedrigsten Stand seit dem Jahr 1994 erreicht hat, ist ein effektives Forderungsmanagement durch Inkassomaßnahmen erforderlich, um Forderungsausfälle zu vermeiden.

„Es gibt Leute, die gut zahlen, die schlecht zahlen, Leute, die prompt zahlen, die nie zahlen, Leute, die schleppend zahlen, die bar zahlen, abzahlen, draufzahlen, heimzahlen – nur Leute, die gern zahlen, die gibt es nicht.“

Georg Christoph Lichtenberg

Zahlungsaufforderung durch einen Anwalt – Inkasso

Unsere Tätigkeit beginnt mit einer außergerichtlichen, anwaltlichen Zahlungsaufforderung.

Der Schuldner hat dadurch letztmalig die Möglichkeit, die Außenstände auf einem gütlichen Weg zu begleichen. Die anwaltliche Zahlungsaufforderung enthält sogleich den Hinweis auf gerichtliche Schritte, sollte eine Zahlung nicht erfolgen.

Sofern der Schuldner Einwände gegen die geltend gemachte Forderung erhebt, setzen wir uns mit diesen selbstverständlich auseinander. Wir prüfen das Bestehen der Forderung gegenüber dem Schuldner eingehend. Es erfolgt insofern keine blinde Einleitung des gerichtlichen Verfahren, wodurch Kosten entstehen. Erst, wenn wir zu dem Entschluss kommen, dass die Forderung rechtlichen Bestand und ein Klageverfahren ausreichend Aussicht auf Erfolg hat, wird die Forderung selbstverständlich effektiv und zielführend gerichtlich geltend gemacht.

Gerichtliches Mahnverfahren: Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid als effektives Mittel, um die Zwangsvollstreckung betreiben zu können.

Im Anschluss an das außergerichtliche Verfahren folgt unmittelbar das gerichtliche Mahnverfahren. Zahlt der Schuldner auch auf die anwaltliche Mahnung nicht, beantragt unsere Kanzlei folglich den Erlass eines gerichtlichen Mahnbescheides.

Das gerichtliche Mahnverfahren bietet sich grundsätzlich immer dann an, wenn mit keinem Widerspruch zu rechnen ist. Das zuständige Mahngericht erlässt grundsätzlich innerhalb eines Tages den begehrten Mahnbescheid. Der Schuldner hat nach der Zustellung innerhalb von 14 Tagen Zeit, Widerspruch gegen den Mahnbescheid einzulegen. Bleibt ein Widerspruch aus, erlässt das Mahngericht auf Antrag einen Vollstreckungsbescheid. Ein Vollstreckungsbescheid ist gleichzusetzen mit einem vollstreckbaren Urteil. Die Voraussetzungen für die Zwangsvollstreckung sind dadurch gegeben.

Gerichtliches Mahnverfahren – Inkasso

Klageverfahren

Wenn alles nicht hilft, führt unsere Kanzlei das gerichtliche Klageverfahren für Sie durch. 

Als Rechtsanwaltskanzlei können wir die Forderungen schließlich vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten in Deutschland geltend machen. 

Sofern der Schuldner bereits im außergerichtlichen Verfahren Einwände gegen die Forderung hervorbracht hat, ist das Klageverfahren die richtige Wahl. Im diesem Zusammenhang ist nicht damit zu rechnen, dass gegen einen Mahnbescheid kein Widerspruch erfolgt. Im Rahmen des effektiven Forderungsmanagements ist daher sogleich das Klageverfahren einzuleiten, um keine nützliche Zeit zu verschwenden. Dass Mahnverfahren würde in diesem Fall ohnehin in einem streitigen Klageverfahren münden, sodass dieses auch sogleich eingeleitet werden kann, um schnellstmöglich einen vollstreckbaren Titel zu erhalten.

Ein streitiges Klageverfahren findet ebenso statt, sofern der Schuldner gegen den Mahnbescheid Widerspruch oder gegen den erlassenen Vollstreckungsbescheid Einspruch einlegt.

Liegt schließlich ein vollstreckbarer Titel vor, führen wir eine durchdachte Zwangsvollstreckung durch, um die Forderung beizutreiben.

Mit einem vollstreckbaren Titel findet das eigentliche Forderungsmanagement statt. Die möglichen und vielzelligen Maßnahmen der Zwangsvollstreckung richten sich gegen das gesamte Vermögen des Schuldners. Auskünfte über die Bonität des Schuldners dienen der Ermittlung der Zweckmäßigkeit und Effektivität der Zwangsvollstreckung.

Hinsichtlich der Zwangsvollstreckung an sich, stehen eine ganze Reihe von Möglichkeiten zur Verfügung. Neben der Sachpfändung durch einen Gerichtsvollzieher hat sich die Pfändung des Kontos als sehr effektiv erwiesen. Auf den Konten befindliches Guthaben wird an den Gläubiger . Gepfändet werden können darüberhinaus auch Forderungen gegenüber Dritten (bspw. Banken, Finanzamt, Versicherungen, Drittunternehmer etc.).

Von der außergerichtlichen, anwaltlichen Mahnung bis hin zur Zwangsvollstreckung steht damit bei dem Inkasso durch einen Anwalt idealerweise ausschließlich ein Ansprechpartner zur Verfügung, der sämtliche notwendigen Maßnahmen – im Gegensatz zu einem reinen Inkassounternehmen – im Rahmen des Inkassoverfahrens vornehmen kann.

Zwangsvollstreckung

Vorteile der inkasso agency – Inkassobüro

Inkasso & Forderungsmanagement durch einen Anwalt / Kanzlei – alles aus einer Hand.

Bereits von der Übernahme des Mandats nehmen wir als Kanzlei sämtliche notwendigen Maßnahmen vor, um den Ausgleich der ausstehenden Forderung zu erzielen.

Wir bieten Ihnen das gesamte Inkasso & Forderungsmanagement aus einer Hand. Von Beginn (anwaltliche Mahnung) bis zum Ende (gerichtliche Durchsetzung, Zwangsvollstreckung) steht unsere Kanzlei zur Verfügung.

Profitieren Sie von nur einem Ansprechpartner währen des gesamten Vorgangs.

Wir bieten Professionalität und Transparenz und zudem eine effektive, zielstrebige und ergebnisorientierte Bearbeitung.

Über sämtliche Maßnahmen das Forderungsmanagement betreffend informieren wir abschließend.

Kostenpflichtige Maßnahmen werden stets im Voraus und damit schließlich nur mit Zustimmung des Gläubigers eingeleitet.

„Schon die Mathematik lehrt uns,
dass man Nullen nicht übersehen darf.“

Gabriel Laub

Aktuelles aus unserem Inkasso-Blog

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