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Kanzlei Wrase · Bundesweit tätig

Inkasso vom Anwalt.
Forderungen
durchsetzen.

Ihr Kunde zahlt nicht? Die Kanzlei Wrase unterstützt Unternehmen und Privatpersonen beim Einzug offener Forderungen – vom außergerichtlichen Inkasso bis zur gerichtlichen Durchsetzung und Zwangsvollstreckung.

Der erste Schritt

Forderung prüfen lassen

Schildern Sie uns Ihr Anliegen für eine kostenlose Ersteinschätzung.

Oder persönlich: 040 228 682 150

Persönlicher anwaltlicher AnsprechpartnerFür Unternehmen und PrivatpersonenBundesweit tätig
Unsere Leistungen

Forderungseinzug.
Passend zu Ihrem Fall.

Ist Ihre Forderung noch offen, bereits bestritten oder schon tituliert? Wir prüfen den Stand und besprechen mit Ihnen, welcher Schritt sinnvoll ist.

Außergerichtlich

Inkasso vom Anwalt

Wir prüfen Ihre Forderung und fordern den Schuldner nach Beauftragung zur Zahlung auf. Einwendungen und mögliche Zahlungsvereinbarungen beziehen wir in das weitere Vorgehen ein.

Mehr zum Inkasso vom Anwalt
Gerichtlich

Mahnverfahren und Klage

Führt der außergerichtliche Einzug nicht zum Ziel, prüfen wir die gerichtlichen Möglichkeiten. Ob Mahnverfahren oder Klage in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab.

Mehr zum gerichtlichen Mahnverfahren
Nach der Titulierung

Zwangsvollstreckung

Sie haben bereits einen Vollstreckungsbescheid oder ein Urteil? Wir prüfen die Vollstreckungsvoraussetzungen und besprechen geeignete Maßnahmen zum Einzug Ihrer Forderung.

Mehr zur Zwangsvollstreckung
Ihr Anliegen

Jemand zahlt nicht.
Wir klären Ihre Möglichkeiten.

Ob Kunde, Auftraggeber, Patient, Mieter oder Darlehensnehmer: Ausgangspunkt sind Ihre Forderung, Ihre Unterlagen und Ihr Ziel.

Unser Vorgehen

Von der ersten Prüfung
zum passenden nächsten Schritt.

01

Forderung einordnen

Wir betrachten die Grundlage Ihrer Forderung und den bisherigen Verlauf. Sie erhalten eine erste Einschätzung zum weiteren Vorgehen.

02

Vorgehen abstimmen

Wir besprechen mit Ihnen die möglichen Schritte und die voraussichtlichen Kosten. Dabei behalten wir die Wirtschaftlichkeit im Blick.

03

Anspruch verfolgen

Nach Beauftragung verfolgen wir Ihre Forderung mit den abgestimmten Maßnahmen – je nach Fall bis zur gerichtlichen Durchsetzung und Vollstreckung.

Rechtsanwalt Björn Wrase, Kanzlei Wrase in Hamburg
Kanzlei Wrase · Hamburg

Ein Ansprechpartner.
Ein durchdachtes Vorgehen.

Hinter inkasso agency steht die Kanzlei Wrase. Rechtsanwalt Björn Wrase unterstützt Unternehmen und Privatpersonen bei der Durchsetzung offener Forderungen.

Im Mittelpunkt steht die Frage, welches Vorgehen für Ihren Fall sinnvoll ist. Dazu gehören die rechtliche Ausgangslage, die verfügbaren Unterlagen und der wirtschaftliche Aufwand.

Björn WraseRechtsanwalt · bundesweit tätig
Kanzlei Wrase · Am Kaiserkai 69 · 20457 Hamburg
040 228 682 150 · mail@inkasso-agency.de

Kosten vorab besprechen.
Informiert entscheiden.

Die Ersteinschätzung ist kostenlos. Welche Kosten eine anschließende Beauftragung mit sich bringt, klären wir anhand Ihrer Forderung und des vorgesehenen Vorgehens.

Gut zu wissen

Häufige Fragen zum Inkasso.

Welche Unterlagen braucht der Anwalt für den Forderungseinzug?

Hilfreich sind Vertrag oder Auftrag, Rechnung, Mahnungen und der bisherige Schriftverkehr. Für die Prüfung einer Zwangsvollstreckung benötigen wir außerdem den vorhandenen Titel und Informationen zu bisherigen Vollstreckungsversuchen.

Können auch Privatpersonen Inkasso beauftragen?

Ja. Die Kanzlei Wrase unterstützt auch Privatpersonen, beispielsweise bei Rückzahlungsansprüchen aus privaten Darlehen oder bei Mietrückständen. Ob und wie wir Ihre Forderung verfolgen können, klären wir anhand des konkreten Falls.

Ist ein Termin in Hamburg erforderlich?

Sie können Ihr Anliegen zunächst telefonisch oder über unsere Website schildern. Die Kanzlei Wrase ist in Hamburg ansässig und unterstützt Mandanten bundesweit beim Forderungseinzug.

Ist die Ersteinschätzung kostenlos?

Ja, die Ersteinschätzung ist kostenlos. Sie dient der ersten Einordnung Ihrer Forderung. Umfang und Kosten einer anschließenden Beauftragung besprechen wir gesondert mit Ihnen.

Kann ich eine bereits titulierte Forderung übergeben?

Ja. Wenn Sie bereits über ein Urteil oder einen Vollstreckungsbescheid verfügen, prüfen wir die Unterlagen und besprechen die Möglichkeiten der Zwangsvollstreckung. Teilen Sie uns bitte mit, welche Maßnahmen schon versucht wurden.

Was passiert nach meiner Anfrage?

Wir sehen uns Ihre Angaben an und klären gegebenenfalls offene Fragen. Anschließend besprechen wir die möglichen Schritte und die Kosten einer Beauftragung. Sie entscheiden auf dieser Grundlage über das weitere Vorgehen.

Lassen Sie uns Ihren Fall ansehen

Ihre Forderung verdient
eine klare Einschätzung.

Schildern Sie uns, wer Ihnen was schuldet.