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Inkassobüro beauftragen: Anwalt hilft bundesweit

Inkassobüro beauftragen

Sie wollen ein Inkassobüro beauftragen? Hier sind Sie richtig! Wir machen Ihre Forderungen bundesweit geltend. Ohne Grundgebühr, ohne Mindestumsatz, völlig frei und flexibel. Nutzen Sie unsere kostenfreie Erstberatung.

Unsere Kanzlei ist mehr als nur ein Inkassobüro

Als Rechtsanwaltskanzlei bieten wir weit mehr Möglichkeiten als ein Inkassobüro. Die Forderung kann durch unsere Kanzlei ganzheitlich geltend gemacht werden. Die Forderung wird sowohl im außergerichtlichen als auch im Klageverfahren sowie in der Zwangsvollstreckung durchgesetzt.

Warum also ein Inkassobüro beauftragen, wenn es auch wesentlich komfortabler geht.

Kommt der Schuldner einer außergerichtlichen Zahlungsaufforderung eines Inkassobüros nicht nach, ist dieses regelmäßig auf die Mitwirkung eines Anwalts bzw. einer Kanzlei angewiesen. Entweder gibt das Inkassounternehmen den Sachverhalt nach der Beendigung des außergerichtlichen Verfahrens vollständig ab oder arbeitet mit kooperierenden Anwälten zusammen. Gleiches gilt im Rahmen der Zwangsvollstreckung. Auch diese wird in der Regel nicht durch ein Inkassounternehmen betrieben.

Forderung im Inkasso durchsetzen

Unsere Kanzlei betreibt das Inkassoverfahren von Beginn an effizient, seriös und transparent. Das Verfahren startet mit der außergerichtlichen Geltendmachung der Forderung. Im Rahmen eines anwaltlichen Schriftsatzes wird die offene Forderung gegenüber dem Schuldner geltend gemacht. Der Schuldner hat nunmehr – innerhalb einer Frist von 14 Tagen – die Möglichkeit, die Forderung zum Ausgleich zu bringen. Kommt es zu einer Zahlung, ist das Inkassoverfahren an dieser Stelle beendet.

Bleibt eine Zahlung hingegen aus, setzt sich das Inkassoverfahren in der Regel durch die Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens fort. Unsere Kanzlei beantragt den Erlass eines Mahnbescheides. Auch ein Inkassobüro kann diese Leistung durchaus noch erbringen.

Nach dem Erlass des Mahnbescheides und der Zustellung bei dem Schuldner hat dieser wiederum die Möglichkeit, die Forderung innerhalb einer Frist von 14 Tagen zum Ausgleich zu bringen. Kommt es zu einer Zahlung, ist das Inkassoverfahren beendet. Innerhalb der 14-tägigen Frist kann der Schuldner allerdings auch Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen. Der Widerspruch bedarf keiner Begründung und ist mittels eines beigefügten Formulars einzulegen. Ist der Widerspruch eingelegt, findet nunmehr ein „normales“ Klageverfahren statt, innerhalb dessen die Forderung durchgesetzt wird. An dieser Stelle beendet ein Inkassobüro in der Regel die Zusammenarbeit, sodass eine Kanzlei bzw. ein Anwalt tätig wird.

Kommt es allerdings zu keiner Zahlung und auch zu keinem Widerspruch innerhalb der Frist von 14 Tagen, beantragen wir den Erlass eines Vollstreckungsbescheides, der von dem zuständigen Amtsgericht sodann auch umgehend erlassen wird.

Der Vollstreckungsbescheid steht einem gerichtlichen Urteil gleich, sodass aufgrund dessen bereits Zwangsvollstreckungsmaßnahmen vorgenommen werden können.

Gegen einen Vollstreckungsbescheid kann der Schuldner wiederum innerhalb einer Frist von 14 Tagen Einspruch einlegen. Kommt zu einem Einspruch, setzen wir die Forderung in einem Klageverfahren durch. Bleibt ein Einspruch aus, ist der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig und kann nicht mehr angegriffen werden.

Sofern also weder ein Widerspruch gegen den Mahnbescheid noch ein Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid vorliegt, kann die Forderung in etwa 7 Wochen nach der Beauftragung unserer Kanzlei zwangsweise durch einen Gerichtsvollzieher oder durch Pfändungen der Konto des Schuldners durchgesetzt werden.

Inkassobüro beauftragen

Sie wollen ein Inkassobüro beauftragen: Gehen Sie einen Schritt weiter und beauftragen Sie eine Kanzlei aus dem Rechtsbereich Inkasso. Ihnen steht während des gesamten Inkassovorgangs nur ein Ansprechpartner zur Verfügung und Sie werden ganzheitlich betreut: Von der außergerichtlichen Geltendmachung der Forderung über das Klageverfahren, bis hin zur Zwangsvollstreckung.