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Forderungsabtretung: Funktion und Nutzen

Forderungsabtretung

Durch eine Forderungsabtretung (Zession) gelangt eine Forderung vom alten Gläubiger (Zedent) auf einen neuen (Zessionar). Der Schuldner und der Forderungsinhalt bleiben dabei identisch. Für die Forderungsabtretung ist eine vertragliche Vereinbarung nötig.

Folgen der Zession für den Schuldner

Der Schuldner hat seine Zahlungen künftig an den Zessionar zu leisten. Zustimmen muss er der Abtretung nicht. Sollte er über diese nicht informiert worden sein und daher irrtümlich noch an den Zedenten zahlen, bleiben diese Zahlungen tilgungswirksam. Zedent und Zessionar müssen sich dann untereinander über den Ausgleich einigen (sogenannte stille Zession, siehe weiter unten). Dieser Vorgang ist aber unüblich. In der Regel werden die Schuldner über eine Forderungsabtretung informiert.

Wozu werden Forderungen abgetreten?

Der Zedent verkauft häufig seine Forderungen mit einem Abschlag an den Zessionar. Dafür kann es zwei Gründe geben, die auch gemeinsam auftreten:

  • #1: Der Zedent benötigt sofort Liquidität und nimmt daher den Abschlag hin.
  • #2: Der Zedent misstraut dem Schuldner und befürchtet einen Forderungsausfall im Verlauf der langfristigen Tilgung. Der Zessionar geht dieses Risiko ein, weil er durch den Abschlag beim Forderungsverkauf einen Gewinn generiert, wenn der Schuldner doch die Forderung ganz oder teilweise bezahlt.

Grundsätzlich ist die Forderung ein Vermögenswert des Gläubigers, der sich per Abtretung übertragen lässt. Danach hat der Zessionar alle Ansprüche und Rechte aus der Forderung erworben. Solche Abtretungen können auch der Kreditsicherung dienen (sogenannte Sicherungsabtretung). In solchen Fällen schließen eine Bank als Kreditgeber und ein Kreditnehmer einen Sicherungsvertrag ab. Dies ist dann sinnvoll, wenn der Kreditnehmer als Zedent selbst über Forderungen gegenüber anderen Schuldnern verfügt. Er kann diese der Bank als als Sicherheit für seinen eigenen Kredit übertragen. Es gibt hierfür zwei Möglichkeiten:

  • Mantelzession: Der Zedent tritt Forderungen ab, über die er zum Zeitpunkt seiner eigenen Kreditaufnahme bereits verfügt.  
  • Globalzession: Der Zedent tritt Forderungen ab, die später (nach seiner eigenen Kreditaufnahme) entstehen werden. Hierbei handelt es sich um eine „Antizipation“ oder „Vorausabtretung“.

Zwei Varianten der Forderungsabtretung

Wie eingangs erwähnt kann der Schuldner über die Forderungsabtretung informiert werden, doch das ist nicht zwingend. Sollte dies nicht geschehen, was wie vorn erwähnt eher unüblich ist, handelt es sich um eine stille Zession, bei der der Zedent und der Zessionar untereinander den Zahlungsausgleich regeln, während der Schuldner weiter an den Zedenten zahlt. Sollte der Schuldner über die Forderungsabtretung informiert worden sein, handelt es sich um eine offene Zession. Der Schuldner zahlt dann an den neuen Gläubiger. Diese Variante ist zu bevorzugen, weil damit der Zedent von Mahnungen gegenüber dem Schuldner entlastet wird.

Vertragliche Vereinbarung über die Forderungsabtretung

Forderungsabtretungen müssen zwischen Zedent und Zessionar vertraglich vereinbart werden. Solche Verträge benötigen weder eine Information an den Schuldner noch eine notarielle Beurkundung.