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Rechnung nicht bezahlt? Wir helfen bundesweit – Kanzlei Wrase

Rechnung nicht bezahlt

Wird Ihre Rechnung nicht bezahlt? Haben Sie Zahlungsausfälle zu beklagen?

Unsere Kanzlei erbringt alle Leistungen eines Inkassobüros bzw. eines Inkassounternehmens. Wir vertreten Sie vom außergerichtlichen Verfahren über die gerichtliche Durchsetzung der Forderung bis hin zur Zwangsvollstreckung.

Nutzen Sie unsere kostenfreie Erstberatung und informieren Sie sich.

Rechnung nicht bezahlt

Irgendwann trifft es leider jeden bzw. jedes Unternehmen. Es kommt dazu, dass eine Rechnung nicht bezahlt wird. Zahlungen werden durch den Kunden, Auftraggeber, Patienten oder sonstigen geschäftlichen Kontakt nicht geleistet. Auf Mahnungen erfolgt keine Reaktion. Auch das Vertrösten mit angekündigten Zahlungen bildet leider keine Seltenheit.

Ein gewisses Entgegenkommen ist dabei Gang und Gebe. Doch es ist oftmals ein schnelles Handeln erforderlich, um überhaupt noch eine Zahlung zu erhalten. Durch den Lauf der Zeit kommt es in den meisten Fällen dazu, dass der Schuldner weitere Verbindlichkeiten begründet und auch Rechnungen anderer Unternehmen nicht mehr bezahlen kann. Hier gilt es schnell zu sein und die Forderung geltend zu machen, bevor ein vollständiger Zahlungsausfall droht und die Rechnungen dauerhaft unbezahlt bleiben.

Nicht selten werden Gesellschaften in der Zwischenzeit liquidiert oder sind postalisch nicht mehr erreichbar. Selbst ein vollstreckbarer Titel hilft dann wenig, wenn der Schuldner nicht mehr existiert oder nicht mehr auffindbar ist. Im Laufe der Zeit kann ein Unternehmen natürlich von derart vielen Verbindlichkeiten betroffen sein, dass gar keine Rechnungen mehr bezahlt werden können. In diesem Fall droht durch ein anstehendes Insolvenzverfahren ein Totalverlust der Forderung.

Ist die Rechnung nicht bezahlt, nachdem Mahnungen ausgesprochen wurden: Lassen Sie die Forderungen anwaltlich geltend machen.

Effektives Forderungsmanagement vermeidet Zahlungsausfälle

Wir strukturieren das Forderungsmanagement für unsere Mandanten. Wir empfehlen unseren Mandanten eine strikte Handhabung des Forderungsmanagements: Ist die Fälligkeit einer Rechnung überschritten, ist also die Rechnung nicht bezahlt, sollte umgehend eine Zahlungserinnerung/Mahnung ausgesprochen werden. Kommt es auch daraufhin zu keiner Zahlung auf die Rechnung, sollte eine zweite Mahnung folgen. Kann auch darauf kein Zahlungseingang verbucht werden, ist die Übergabe der Angelegenheit an unsere Kanzlei empfehlenswert. Nur dadurch ist ein effektives Forderungsmanagement gewährleistet und das Risiko nicht bezahlter Rechnungen minimiert.

Rechnung nicht bezahlt? Unsere Empfehlung: Zielgerichtet handeln!

Um nicht bezahlte Rechnungen und Zahlungsausfälle zu vermeiden, empfiehlt sich ein an klaren Strukturen ausgerichtetes Vorgehen.

Bei einer Beauftragung unserer Kanzlei bei einer nicht bezahlten Rechnung kommt es zunächst zu einer außergerichtlichen, anwaltlichen Zahlungsaufforderung. Diese ist an den Schuldner gerichtet und fordert die ausstehende Zahlung inkl. der angefallenen Verzugszinsen und etwaiger sonstiger Nebenforderungen, die im Rahmen der nicht bezahlten Rechnung entstanden sind. Auch die Kosten unserer Kanzlei für die Tätigkeit im Rahmen des Inkasso sind Gegenstand der Zahlungsaufforderung. Befindet sich der Schuldner in Verzug mit der Zahlung, sind auch diese Kosten erstattungsfähig und können mit der nicht bezahlten Rechnung eingefordert werden.

Bleibt eine Zahlung auch nach der anwaltlichen Zahlungsaufforderung aus, schließt sich unmittelbar das gerichtliche Mahnverfahren an. Bei Beantragung eines Mahnbescheides wird dieser durch das zuständige Amtsgericht erlassen und dem Schuldner zugestellt. Dieser hat dann innerhalb einer Frist von 14 Tagen Zeit, Widerspruch gegen den Mahnbescheid einzulegen. Ist dies der Fall, findet ein normales Klageverfahren statt, innerhalb dessen die Forderung durchgesetzt werden muss. Bleibt ein Widerspruch hingegen aus, kann nach dem Ablauf der 14-tägigen Frist der Erlass eines Vollstreckungsbescheides beantragt werden, der ebenfalls durch das zuständige Amtsgericht erlassen und dem Schuldner zugestellt wird. Gegen den Vollstreckungsbescheid kann wiederum innerhalb einer Frist von 14 Tagen Einspruch erhoben werden. Ist dies der Fall, muss die Forderung im normalen Klageverfahren durchgesetzt werden. Bleibt ein Einspruch aus, ist der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig. Dieser ist dann mit einem rechtskräftigen Urteil vergleichbar und kann nicht mehr angefochten werden.

Ist eine Rechnung nicht bezahlt, kann innerhalb des gerichtlichen Mahnverfahrens – bei effektiver Betreibung des Verfahrens – in kurzer Zeit ein vollstreckbarer Titel erwirkt werden. Mit diesem Titel kann dann die Zwangsvollstreckung betrieben werden.