Zum Inhalt springen
Startseite » Blog der inkasso-agency » Schuldnerverzeichnis: Voraussetzung und Löschung

Schuldnerverzeichnis: Voraussetzung und Löschung

schuldnerverzeichnis

Wenn ein Schuldner nicht zahlen kann oder will, konnte ihn der Gläubiger bis 2012 nach den ZPO-Vorschriften zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung zwingen. Ab 2013 wurde der frühere „Offenbarungseid“ durch die Erstellung eines Vermögensverzeichnisses des Schuldners ersetzt. Damit lässt sich das vollstreckbare Schuldnervermögen ermitteln. Wenn dieser nicht zahlt, wird er in das Schuldnerverzeichnis aufgenommen.

Aufnahme ins Schuldnerverzeichnis

Der Gläubiger kann den Gerichtsvollzieher damit beauftragen, vom Schuldner eine Aufstellung seiner vollstreckbaren Vermögenswerte zu verlangen („Vermögensverzeichnis“). Dies ist schon vor den Vollstreckungsmaßnahmen und mithin auch vor einem fehlgeschlagenen Pfändungsversuch möglich. Wenn der Schuldner diese Auskunft verweigert, droht ihm Erzwingungshaft.

Dieses Vermögensverzeichnis wird beim Vorliegen der Voraussetzungen (siehe nächster Abschnitt) in eine zentrale Datenbank des jeweiligen Bundeslandes aufgenommen, die das zuständige zentrale Vollstreckungsgericht führt (landläufiger Ausdruck: „Schuldnerverzeichnis“).

Einsicht in das Schuldnerverzeichnis haben Gerichtsvollzieher, kommunale Vollstreckungsbehörden und Staatsanwaltschaften. Der Gerichtsvollzieher informiert den Gläubiger über den Eintrag. Wenn die Vermögensauskunft unergiebig ist, holt der Gerichtsvollzieher bei weiteren Stellen Auskünfte zum vollstreckbaren Vermögen des Schuldners ein. Das sind der Rentenversicherungsträger zwecks Auskunft zu einem bestehenden Arbeitsverhältnis für die Lohnpfändung, das KBA zwecks Pfändung eines Kraftfahrzeugs und das über die Konten informierte Bundeszentralamt für Steuern.

Voraussetzungen für den Eintrag

Der Eintrag ins Schuldnerverzeichnis erfolgt nur unter bestimmten Voraussetzungen. Diese sind:

  • Der Schuldner hat die Abgabe einer Vermögensauskunft verweigert.
  • Die Vermögensauskunft wurde zwar aufgestellt, doch der Schuldner kann nicht binnen eines Monats nachweisen, dass er die Schulden getilgt hat.
  • Die Angaben in der Vermögensauskunft zeigen auf, dass das Vermögen des Schuldners für die vollständige Tilgung der Schulden nicht ausreicht.
  • Das Insolvenzgericht hat die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt.

Löschung aus dem Schuldnerverzeichnis

Die Löschung erfolgt regelmäßig drei Jahre nach dem Eintrag oder fünf Jahre nach der Ablehnung des Insolvenzverfahrens. Vor dem Fristablauf kann der Schuldner die Löschung beantragen, wenn er die vollständige Tilgung seiner Schulden nachweisen kann.

Wer hat ein Einsichtsrecht?

Die Einsicht ist Privatgläubigern kostenpflichtig über die Webseite www.vollstreckungsportal.de möglich, wenn sie nachweisen, dass sie die betreffenden Informationen für eine Zwangsvollstreckung bzw. das Vermeiden wirtschaftlicher Nachteile benötigen. Kreditauskunfteien, Gewerbeämter und die IHK können in regelmäßigen Abständen Einsicht nehmen.

Welche Konsequenzen hat die Aufnahme ins Schuldnerverzeichnis für den Schuldner?

Der Schuldner kann anschließend praktisch keinen Kredit mehr aufnehmen, auch wird eine selbstständige Gewerbetätigkeit erheblich erschwert. Allerdings gilt das nicht für jedes Gewerbe, sondern nur für Branchen, in denen „geordnete Vermögensverhältnisse“ vorausgesetzt werden. Die bekanntesten Beispiele sind die Anmeldungen nach den §§ 34c, d und f GewO (Immobilien- und Versicherungsmakler, Finanzanlagenvermittler).

Eine Tätigkeit im Angestelltenverhältnis wird durch die Aufnahme ins Schuldnerverzeichnis nicht erschwert. Selbst in leitender Position können Betroffene tätig werden oder bleiben, es sei denn, sie wären wegen einer Konkursstraftat nach den §§ 283 ff. StGB verurteilt worden.

Erhebliche weitere negative Konsequenz ist allerdings, dass die Schufa Holding AG Einträge aus dem Schuldnerverzeichnis übernimmt und eigenständig als Negativmerkmal in ihrer Datenbank führt. Wer also einen Eintrag in einem Schuldnerverzeichnis hat, erhält automatisiert einen negativen Schufa Eintrag. Einen negativen Schufa Eintrag löschen lassen ist nicht einfach, unter bestimmte Voraussetzungen allerdings möglich.