Ihr Schuldner zahlt nicht? Ein großes Ärgernis! Als bundesweit tätige Rechtsanwaltskanzlei im Bereich Inkasso kennen wir diesen Umstand nur zu gut.
Die Beauftragung eines Anwalts mit der Geltendmachung der Inkasso-Forderung ist in diesem Fall sehr empfehlenswert. Befindet sich der Schuldner in Verzug, haben Sie diesen also bereits angemahnt, sind die Kosten von dem Schuldner zu tragen. Sämtliche Kosten des Anwalts und die eines gegebenenfalls notwendigen Gerichtsverfahrens sind sodann vollständig von der Gegenseite (also dem Schuldner) zu zahlen.
Nutzen Sie unsere kostenfreie Erstberatung, in der wir Ihnen die bestehenden Möglichkeiten aufzeigen.
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Schuldner zahlt nicht ᐅ Was ist zu tun?
Sofern der Schuldner eine offene Rechnung nicht zahlt, ist nicht lang zu warten. Unmittelbar nach der Fälligkeit der Rechnung muss eine Zahlungserinnerung bzw. eine Mahnung erfolgen. Kommt es auch daraufhin zu keiner Zahlung, kann der Gläubiger eine weitere Mahnung aussprechen.
Um ein effektives Forderungsmanagement zu betreiben, kann der Gläubiger der Forderung zu diesem Zeitpunkt auch einen Anwalt oder ein Inkassounternehmen beauftragen. Die Kosten, die nach dem Eintritt des Verzuges entstehen, sind vollständig von dem Schuldner zu tragen.
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wir beraten Sie umfassend und – vor allem – unter wirtschaftlich, sinnvollen Gesichtspunkten.
Inkasso durch einen Anwalt
Sofern ein Anwalt Inkasso betreibt, bestehen gleich mehrere Vorteile, auf die wir bereits umfassend in diesem Bereitlag eingegangen sind.
Maßgeblicher Vorteil ist, dass in dem gesamten Verfahren nur ein Ansprechpartner zur Seite steht. Es beginnt mit der außergerichtlichen Geltendmachung der Forderung und zieht sich über das gerichtliche Verfahren bis hin zur Zwangsvollstreckung. Während hinsichtlich des außergerichtlichen Verfahrens keine Unterschiede zwischen einem Inkassounternehmen und einem Anwalt bestehen, machen sich diese bemerkbar, sofern die Ansprüche gerichtlich durchzusetzen sind.
Zahlt der Schuldner auch nach einer außergerichtlichen Aufforderung nicht, sind die Ansprüche im Rahmen eines Mahnverfahrens oder im Rahmen einer Klage geltend zu machen. Spätestens nach einem Widerspruch gegen einen Mahnbescheid ist bei einem Inkassounternehmen Schluss. Zahlt der Schuldner auch bis dahin nicht, muss ein Anwalt hinsichtlich der gerichtlichen Geltendmachung der Ansprüche tätig werden. Dies gilt vor allem bei Forderungen von über 5.000,- €, für die regelmäßig die Zuständigkeit der Landgerichte vorgeschrieben ist. Vor den Landgerichten besteht schließlich Anwaltszwang.
Schuldner zahlt nicht? Also besser gleich zum Anwalt für Inkasso! Nutzen Sie unsere kostenfreie Erstberatung.