Zum Inhalt springen
Startseite » Blog der inkasso-agency » Inkassounternehmen beauftragen oder besser gleich zum Anwalt?

Inkassounternehmen beauftragen oder besser gleich zum Anwalt?

inkasso anwalt

Ein Inkassounternehmen zu beauftragen, kommt immer dann in Betracht, wenn keine Zahlung auf offene Forderungen erfolgt. In diesem Zusammenhang ist allerdings nicht in Betracht zu ziehen, ein Inkassounternehmen zu beauftragen. Wie wäre es beispielsweise anstelle dessen mit einen Anwalt bzw. einer Rechtsanwaltskanzlei?

Inkassounternehmen vs. Anwalt = identische Kosten

Es bestehen keinerlei Nachteile und auch keine höheren Kosten, sofern ein Anwalt die Forderung geltend macht. Die von vielen Inassobüros aufgestellte Behauptung, durch die Beauftragung eines Anwalts entstehen im Vergleich zu einem Inkassounternehmen höhere Kosten, ist nicht zutreffend. Vielmehr gestaltet es sich derart, dass exakt dieselben Kosten anfallen. Sowohl ein Inkassounternehmen als auch ein Anwalt berechnen die anfallenden Gebühren für den Forderungseinzug nach gesetzlichen Bestimmungen.

Auch die Kosten, die ein Inkassobüro geltend macht, richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Unabhängig von dem Umstand, dass bei der Beauftragung eines Anwalts mit dem Forderungseinzug keine höheren Kosten entstehen, sind diese Gebühren ohnehin vollständig von dem Schuldner der Forderung zu erstatten, sofern sich dieser in Verzug mit der Zahlung befindet.

Forderungseinzug durch Anwalt: Vorteile

Neben dem Gleichgewicht hinsichtlich der entstehenden Kosten zwischen Inkassounternehmen und einem Anwalt bestehen weitere Vorteile bei der Beauftragung einer Rechtsanwaltskanzlei.

Ein Anwalt kann das Forderungsmanagement ganzheitlich betreiben.Von Beginn des Forderungseinzugs bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung der Forderung und der anschließenden zwangsweisen Durchsetzung steht allein ein Ansprechpartner zur Verfügung. Inkassounternehmen können eine Forderung ganz wunderbar außergerichtlich geltend machen und ggf. auch noch das gerichtliche Mahnverfahren geltend machen. Zahlt der Schuldner nach der außergerichtlichen Zahlungsaufforderung durch ein Inkassobüro allerdings nicht oder legt dieser Widerspruch gegen den erlassenen Mahnbescheid ein, ist die Tätigkeit des Inkassobüros in der Regel beendet. Die Forderungsbeitreibung muss an einen Anwalt bzw. eine Rechtsanwaltskanzlei zur gerichtlichen Durchsetzung abgegeben werden. Denn nur ein Anwalt kann die Forderung vor allen Amts- Land- und Oberlandesgerichten geltend machen und durchsetzen.

Der Gläubiger der Forderung landet in diesen Fällen ohnehin bei einem Anwalt. Der Anwalt ist so dann der neue Ansprechpartner des Gläubigers. Es ist notwendig, dem Anwalt den gesamten Vorgang vorzulegen und diesen über die bisherige Kommunikation aufzuklären. Für den Gläubiger entsteht dadurch nur zusätzlicher Aufwand. Bei der Beauftragung eines Rechtsanwalts von Beginn kann die Forderung gerichtlich durch alle Instanzen durchgesetzt und – sofern notwendig – im Anschluss die Zwangsvollstreckung betrieben werden.

Also gleich zum Anwalt, anstatt ein Inkassounternehmen zu beauftragen?

Die Antwort auf diese Frage ist genauso klar wie einfach: ja. Die Beauftragung eines Anwalts bietet nur Vorteile.

Es steht ein Ansprechpartner für das gesamte Verfahren zur Verfügung, sodass die Forderung effizient und zielgerichtet geltend gemacht werden kann.

Nutzen Sie unsere kostenfreie Erstberatung.