Inkassobüro oder Anwalt?
Was zu Ihrer Forderung passt.
Sie möchten eine offene Rechnung, ein privates Darlehen oder einen anderen Zahlungsanspruch durchsetzen. Ob Sie ein Inkassounternehmen oder einen Rechtsanwalt beauftragen, hängt von der Forderung, möglichen Einwendungen, dem weiteren Verfahren und den Kosten ab.
Hier finden Sie die Unterschiede im Überblick. Die Kanzlei Wrase bietet anwaltlichen Forderungseinzug für Unternehmen und Privatpersonen. Sie können sich mit Ihrem konkreten Fall unmittelbar an die Kanzlei wenden.
Was steht Ihnen zu?
Nennen Sie Forderungsgrund, offenen Betrag und die bisherige Reaktion des Schuldners. Sie erhalten eine kostenfreie Ersteinschätzung zum konkreten Fall.
Oder persönlich: 040 228 682 150
Die Anfrage allein begründet noch kein Mandat. Eine anschließende kostenpflichtige Tätigkeit stimmen wir gesondert mit Ihnen ab.
Der Fall entscheidet.
Beide Anbieter können außergerichtlich Forderungen einziehen. Ein Rechtsanwalt kann darüber hinaus die rechtliche Auseinandersetzung und einen anschließenden Zivilprozess begleiten.
Bei gut dokumentierten, unbestrittenen Forderungen kann ein registriertes Inkassounternehmen eine passende Wahl sein. Das gilt etwa für wiederkehrende Kundenrechnungen und standardisierte Abläufe. Ein Anwalt kommt ebenso für solche Forderungen infrage und ist besonders dann naheliegend, wenn der Schuldner Mängel behauptet, aufrechnet oder den Vertrag bestreitet.
Die Aussage, Inkassobüros dürften ausschließlich unbestrittene Forderungen bearbeiten oder überhaupt keine rechtliche Prüfung vornehmen, greift zu kurz. Die gesetzliche Inkassodienstleistung umfasst auch die auf den Einzug bezogene rechtliche Prüfung und Beratung. Die entscheidende Grenze betrifft unter anderem die Vertretung im streitigen Gerichtsverfahren.
Inkassounternehmen und Rechtsanwalt im Vergleich
| Kriterium | Registriertes Inkassounternehmen | Rechtsanwalt |
|---|---|---|
| Außergerichtlicher Einzug | Zahlungsaufforderungen, Einzugsmaßnahmen und Zahlungsvereinbarungen im vereinbarten Umfang. | Forderungsprüfung, Zahlungsaufforderungen, Verhandlungen und Vereinbarungen im vereinbarten Mandat. |
| Rechtliche Prüfung | Auf den Forderungseinzug bezogene Prüfung und Beratung im Rahmen der Inkassobefugnis. | Rechtliche Beratung und Prüfung, auch zu Einwendungen, Gegenansprüchen und Prozessrisiken. |
| Mahnverfahren | Vertretung bis zur Abgabe an das Streitgericht im gesetzlichen Rahmen. | Vertretung im Mahnverfahren und gegebenenfalls im anschließenden Rechtsstreit. |
| Streitiger Zivilprozess | Keine allgemeine Befugnis, den Gläubiger aufgrund der Inkassoregistrierung im Prozess zu vertreten. | Prozessvertretung nach den jeweiligen Verfahrensregeln. |
| Zwangsvollstreckung | Begrenzte Vertretungsbefugnis bei Geldforderungen in das bewegliche Vermögen; keine streitigen Verfahrenshandlungen. | Beratung und Vertretung bei geeigneten Vollstreckungsmaßnahmen und damit verbundenen Rechtsfragen. |
| Vergütung | Vertragsbedingungen prüfen, etwa Gebühren, Erfolgsanteile und Fremdkosten. | Gesetzliche Gebühren oder zulässige Vergütungsvereinbarung; gerichtliche und weitere Kosten gesondert betrachten. |
Grundlagen: § 2 RDG und § 79 ZPO. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem Auftrag.
In drei Schritten zur Entscheidung.
Anspruch und Belege prüfen
Welche Zahlung steht aus? Ordnen Sie Vertrag, Rechnung, Leistungsnachweise und Zahlungseingänge. Bei privaten Ansprüchen helfen etwa Darlehensvereinbarungen, Überweisungsbelege und Nachrichten. Eine Rechnung allein beweist den Anspruch nicht in jedem Fall.
Einwendungen einordnen
Bloßes Schweigen unterscheidet sich von konkreten Einwänden. Behauptet der Schuldner Mängel, eine Gegenforderung oder fehlende Fälligkeit, sollten Sie diese Punkte vor weiteren Maßnahmen rechtlich bewerten lassen.
Aufwand und Ziel abwägen
Vergleichen Sie Auftrag, Kosten, Ausfallrisiko und die Möglichkeiten bei einem späteren Rechtsstreit. Ein hoher Forderungsbetrag allein entscheidet nicht über den passenden Anbieter. Auch eine kleinere Forderung kann rechtlich schwierig sein.
Was dürfen Inkassobüros vor Gericht?
Registrierte Inkassodienstleister dürfen Gläubiger im Mahnverfahren bis zur Abgabe an das Streitgericht vertreten. Außerdem erlaubt § 79 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 ZPO die Vertretung bei der Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in das bewegliche Vermögen. Ausgenommen sind Handlungen, die ein streitiges Verfahren einleiten oder innerhalb eines solchen Verfahrens vorzunehmen sind.
Ein Inkassounternehmen ist daher nicht auf Mahnbriefe beschränkt. Die Inkassoregistrierung vermittelt aber keine allgemeine Befugnis zur Prozessvertretung. Wenn nach einem Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein Rechtsstreit geführt werden soll, muss die weitere Vertretung geklärt werden. Ein Widerspruch führt nicht von selbst ohne weitere Voraussetzungen zu einer Klageverhandlung.
Ein Rechtsanwalt kann die außergerichtliche Bearbeitung und den anschließenden Zivilprozess innerhalb des jeweiligen Mandats übernehmen. Das kann Übergaben und erneute Einarbeitung vermeiden. Ob ein Mahnverfahren oder eine Klage sinnvoll ist, richtet sich insbesondere nach den Einwendungen und den Beweisen. Näheres erläutert der Ratgeber zum Mahnverfahren.
Urteil und Vollstreckungsbescheid schaffen eine Grundlage für die Zwangsvollstreckung. Ob Sie tatsächlich Geld erhalten, hängt auch vom pfändbaren Vermögen ab. Hinweise auf Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit erfordern eine eigene wirtschaftliche und rechtliche Bewertung.
Inkassomandat, Inkassozession und Forderungskauf
Inkassomandat
Bei einem reinen Einziehungsauftrag ohne Abtretung bleiben Sie Gläubiger. Der beauftragte Dienstleister zieht die Forderung innerhalb des vereinbarten Auftrags und seiner Vollmacht ein. Prüfen Sie, wer Vergleiche oder Ratenzahlungen vereinbaren darf.
Inkassozession
Sie übertragen die Forderung zum Zweck des Einzugs auf den Dienstleister. Dieser wird rechtlicher Forderungsinhaber und zieht regelmäßig für Ihre Rechnung ein. Die Abtretung ist deshalb nicht automatisch ein Verkauf der Forderung oder eine Übernahme des Ausfallrisikos.
Forderungskauf
Beim Forderungskauf vereinbaren Sie einen Kaufpreis für die Forderung. Ob und in welchem Umfang der Käufer das Ausfallrisiko übernimmt, hängt von den Vertragsbedingungen ab. Rückgriffsrechte, Garantien und Abschläge sind gesondert zu prüfen.
Die Bezeichnung des Vertrags allein genügt nicht. Entscheidend sind die Regelungen zur Forderungsinhaberschaft, Abrechnung und Beendigung des Auftrags. Das ist auch für einen späteren Wechsel zum Anwalt wichtig. Die Kanzlei bietet auf dieser Website anwaltlichen Forderungseinzug an; daraus folgt kein Angebot, Ihre Forderung zu kaufen.
Rechtsgrundlagen: § 398 BGB und § 2 Abs. 2 RDG.
Wer trägt welche Kosten?
Was schulden Sie dem Anbieter? Klären Sie die Vergütung, zusätzliche Auslagen, Gerichtskosten und mögliche Kosten bei erfolglosem Einzug. Anwaltsgebühren richten sich bei gesetzlicher Abrechnung grundsätzlich nach Gegenstandswert und Tätigkeit. Ein pauschaler Preisvergleich ohne Leistungsumfang ist wenig aussagekräftig.
Was muss der Schuldner erstatten? Bei Verzug können notwendige Rechtsverfolgungskosten als Schaden ersatzfähig sein. Der Ersatz von Inkassokosten durch den Schuldner ist nach § 13e RDG auf die entsprechende gesetzliche Anwaltsvergütung begrenzt. Die vertragliche Zahlungspflicht gegenüber dem Anbieter ist vom Erstattungsanspruch gegen den Schuldner zu unterscheiden.
Was passiert beim Anbieterwechsel? Wer Inkassodienstleister und Anwalt mit derselben Forderung beauftragt, kann die Kosten grundsätzlich nur bis zur Höhe ersetzt verlangen, die bei alleiniger Beauftragung eines Anwalts entstanden wäre. § 13f RDG enthält eine Ausnahme, wenn der Schuldner erst nach dem Inkassoauftrag bestreitet und dies Anlass für den Anwaltsauftrag gibt. Die konkrete Abrechnung und Erstattung müssen deshalb vor einem Wechsel geprüft werden.
Weder ein Erstattungsanspruch noch ein Titel beseitigt das Ausfallrisiko. Bei einem Prozess kommen außerdem Gerichtskosten und abhängig vom Ausgang gegnerische Kosten in Betracht.
Rechtsgrundlagen: § 13e RDG, § 13f RDG, § 2 RVG, § 280 BGB und § 286 BGB.
Diese Angaben erleichtern die Einschätzung.
- Forderung und Zahlungsstand
Anspruchsgrund, offener Betrag, Fälligkeit und bereits erhaltene Teilzahlungen. - Unterlagen und Einwendungen
Vertrag, Leistungsbelege, Mahnungen und vollständige Antworten des Schuldners. - Bisherige Dienstleister
Bestehende Inkassoaufträge, Abrechnungen, Abtretungen und bereits eingeleitete Maßnahmen. - Fristen und Titel
Bekannte Fristen, Mahn- oder Vollstreckungsbescheide, Urteile und Vollstreckungsprotokolle.
Die Kanzlei Wrase bietet eine kostenfreie Ersteinschätzung zum konkreten Fall. Eine anschließende kostenpflichtige Tätigkeit und ihren Umfang stimmen wir gesondert ab. Auf der Leistungsseite zur Inkasso-Beauftragung finden Sie Forderungsarten, Ablauf und erforderliche Unterlagen.
Rechtsanwalt Björn Wrase
Die Kanzlei Wrase begleitet Unternehmen, Selbstständige, Freiberufler und Privatpersonen beim Einzug offener Geldforderungen. Maßgeblich sind Ihre Unterlagen, das rechtliche Vorgehen und der wirtschaftliche Aufwand.
Die Kanzlei hat ihren Sitz in Hamburg und ist bundesweit tätig. Für die erste Anfrage ist kein persönlicher Termin erforderlich. Weitere Unterlagen und Abstimmungen lassen sich nach Rücksprache digital oder telefonisch organisieren.
Kanzlei Wrase · Am Kaiserkai 69 · 20457 Hamburg040 228 682 150 · mail@inkasso-agency.de
Inkasso oder Anwalt wählen.
Ist ein Inkassobüro günstiger als ein Anwalt?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Vergleichen Sie die vertragliche Vergütung, Erfolgsanteile, Auslagen und Kosten späterer Schritte. Die Erstattung durch den Schuldner ist davon getrennt zu prüfen.
Dürfen Inkassounternehmen bestrittene Forderungen bearbeiten?
Ein Bestreiten schließt Inkassodienstleistungen nicht automatisch aus. Diese umfassen auch eine auf den Einzug bezogene rechtliche Prüfung und Beratung. Für die Vertretung im streitigen Gerichtsverfahren gelten jedoch eigene Grenzen.
Muss ich zuerst ein Inkassounternehmen beauftragen?
Nein. Sie können einen Rechtsanwalt unmittelbar einschalten. Das ist auch bei unbestrittenen Forderungen und einzelnen offenen Rechnungen möglich.
Kann ich von einem Inkassobüro zum Anwalt wechseln?
Grundsätzlich kommt ein Wechsel in Betracht. Zunächst sind bestehender Auftrag, mögliche Abtretungen, bisherige Maßnahmen und Kosten zu prüfen. Eine doppelte Kostenerstattung ist nicht ohne Weiteres möglich.
Gilt der Vergleich auch für Privatpersonen?
Ja. Auch bei privaten Darlehen, Mietrückständen und vertraglichen Rückzahlungen entscheiden Anspruch, Beweislage und Einwendungen über das Vorgehen. Eine klassische Rechnung ist nicht für jeden Zahlungsanspruch erforderlich.
Stoppt die Beauftragung die Verjährung?
Die bloße Beauftragung oder eine Mahnung hemmt die Verjährung nicht. Bei drohendem Fristablauf müssen geeignete Maßnahmen rechtzeitig geprüft werden. Nennen Sie bekannte Fristen bereits in Ihrer Anfrage.
Zu Fristen: Verjährungsratgeber und § 204 BGB.
Offene Forderung?
Lassen Sie uns den Fall prüfen.
Schildern Sie, wer Ihnen welchen Betrag schuldet. Sie erhalten eine kostenfreie Ersteinschätzung zum konkreten Fall.
Inhaltlich verantwortlich: Rechtsanwalt Björn Wrase · Stand: 28.9.2026