Sie kennen das Problem: Ihr Kunde zahlt die Rechnung nicht?
Kunden zahlen öfter ihre Rechnungen nicht bzw. sehr spät. Aus Ermittlungen der Creditreform geht hervor, dass die Unternehmen nach ihrer Leistungserbringung im Durchschnitt 53 Tage auf das Begleichen ihrer Rechnungen warten. Es gibt prinzipiell zwei Wege, die Abhilfe schaffen: Die Beauftragung eines Anwalts oder eines Inkassobüros. Die Hilfe unterscheidet sich allerdings zwischen diesen beiden Möglichkeiten. Dies sollten Betroffene wissen, weil der passende Beistand darüber entscheidet, wie schnell die ausstehende Zahlung ankommt
Die wichtigsten Fakten im Überblick
- Auf eine ausbleibende Zahlung sollten Unternehmen schnell reagieren.
- Der erste Schritt ist in der Regel eine Mahnung. Entgegen einer landläufigen Meinung ist es juristisch nicht erforderlich, ein mehrstufiges Mahnverfahren durchzuführen. Es muss prinzipiell gar nicht gemahnt werden. Unternehmen könnten nach Zahlungsverzug auch sofort klagen, einen gerichtlichen Mahnbescheid schicken oder ein Inkassounternehmen beauftragen. So konsequent gehen aber die wenigsten Firmen vor.
- Der gerichtliche Mahnbescheid kostet eine sehr kleine Gebühr (regional unterschiedlich zwischen rund 15 und 25 Euro). Auch diesen sollten Unternehmen zeitnah versenden. Das zuständige Gericht prüft den Anspruch in der Sache nicht. Der gerichtliche Mahnbescheid bewirkt, dass der Schuldner zur Zahlung verurteilt wird, wenn er nicht binnen vier Wochen widerspricht. Nötigenfalls zieht dann der Gerichtsvollzieher die ausstehende Schuld ein.
- Wenn der Schuldner dem gerichtlichen Mahnbescheid widerspricht, steht dem Gläubiger der Klageweg offen.
- Diese Schritte unterstützen Inkassodienste und Anwälte gleichermaßen.
Kunde zahlt die Rechnung nicht: Inkassounternehmen oder Anwalt:
Inkassodienste kommunizieren intensiv mit dem Schuldner, um ihn zur freiwilligen Zahlung zu bewegen. Am Ende versenden sie, wenn dies fruchtlos bleibt, ebenfalls einen gerichtlichen Mahnbescheid und beschreiten letztendlich den Klageweg. Ihre Vorgehensweise kann allerdings auf sanftere Weise erfolgreich sein, was auch für das Image des beauftragenden Gläubigers nicht unerheblich ist. Manche Inkassodienste kaufen die Forderung vom Gläubiger, der hierfür einen Abschlag hinnehmen muss. Doch auch für die Beauftragung des Inkassodienstes entstehen Gebühren. Der Anwalt mahnt höchstens einmal und klagt dann. Sämtliche Kosten muss der unterlegene Schuldner begleichen. Beide Wege sind erfolgreich, wenn
- die Forderung im Gesamtumfang berechtigt und belegbar ist, was auch die entsprechende, belegbare Gegenleistung des Unternehmens voraussetzt, und
- der Schuldner zahlungsfähig ist.
Die Entscheidung Inkasso vs. Anwalt hat also nichts mit den Erfolgsaussichten oder Kosten zu tun, sondern mit dem prinzipiellen Auftreten des Gläubigers. Wenn der Schuldner ein wichtiger Kunde ist oder wenn er dem Gläubiger unter Umständen schaden könnte, scheuen viele Unternehmen den sofortigen Weg über einen Anwalt.
Warum ist eine schnelle Reaktion des Gläubigers so wichtig?
Wenn ein Gläubiger auf den Zahlungsverzug zu spät reagiert, könnte seine Forderung an Gewicht verlieren. Es ist nämlich damit zu rechnen, dass der Schuldner die Forderung anficht, was regelmäßig mit einer vermeintlichen Minderleistung des Gläubigers begründet wird. Je mehr Zeit vergeht, desto mehr Zeit hat der Schuldner für das Sammeln diesbezüglicher Argumente. Je nach Art der Leistung kann es mit fortschreitender Zeitdauer auch schwieriger werden, die ordnungsgemäße Leistung noch vollumfänglich nachzuweisen. Dies ist besonders bei Dienstleistungen der Fall, deren Leistungserbringung selten oder nie quittiert wird. Gläubiger sollten daher einen Zahlungsverzug nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist überhaupt nicht hinnehmen. Sie würden damit ihre eigene Existenz gefährden.
Die meisten Unternehmen geben eine Zahlungsfrist von 14 Tagen vor, um anschließend schon mit sanften Mahnungen zu beginnen. Dies ist im Sinne der Kommunikation sinnvoll, juristisch jedoch nicht unbedingt erforderlich. Ein Zahlungsverzug tritt nämlich automatisch nach der 30-tägigen gesetzlichen Zahlungsfrist ein. Danach stehen dem Gläubiger schon 5 % Verzugszinsen über dem aktuellen Basiszinssatz der EZB zu (§ 288 BGB). Die Mahnung, welche viele Unternehmen versenden, untermauert ihren unstrittigen Zahlungsanspruch (§ 286 BGB). Wenn der Schuldner nur nach gerichtlichem Entscheid zahlt bzw. wenn sogar ein Gerichtsvollzieher die Summe einziehen muss, ist der Schuldner hierfür zum Schadenersatz gegenüber dem Gläubiger verpflichtet (§ 288 BGB). Allerdings geht der Gläubiger hierfür regelmäßig in Vorleistung. Sein Risiko besteht darin, dass der Schuldner zahlungsunfähig ist.
Kunde zahlt die Rechnung nicht: Wann ist die Hilfe eines Anwalts vorzuziehen?
Wenn ein Gläubiger das Gefühl hat oder sicher weiß, dass der Schuldner zahlungsfähig ist, aber einfach nicht zahlen will, sollte er bei nachweislich erbrachter Leistung eher einen Anwalt als ein Inkassounternehmen beauftragen. Der Inkassodienst stellt seinerseits schnell fest, wie gut der Schuldner zahlungsfähig ist. Er könnte die Forderung vom entnervten Gläubiger aufkaufen, was manchmal mit Abschlägen von bis zu 70 % verbunden ist. Der Anwalt hingegen setzt die Forderung gerichtlich durch. Hierfür muss ein solventer Schuldner alle Kosten tragen. Für den Gläubiger entsteht also gar kein Verlust. In solchen eindeutigen Fällen ist daher die anwaltliche Hilfe zu bevorzugen.