Inkasso vom Anwalt.
Ihre Forderung rechtlich fundiert verfolgen.
Beim anwaltlichen Inkasso prüft ein Rechtsanwalt Ihren Zahlungsanspruch und übernimmt nach Beauftragung dessen Durchsetzung. Dazu können eine außergerichtliche Zahlungsaufforderung, ein gerichtliches Verfahren und die Zwangsvollstreckung gehören.
Die Kanzlei Wrase unterstützt Unternehmen und Privatpersonen bundesweit. Wir besprechen mit Ihnen, welche Schritte zu Ihrer Forderung passen und welche Kosten zu erwarten sind.
Ihre Forderung prüfen lassen
Aus welchem Grund steht Ihnen Geld zu? Nennen Sie uns möglichst den offenen Betrag und die bisherige Reaktion des Schuldners.
Oder persönlich: 040 228 682 150
Anspruch, Einwände und nächste Schritte gemeinsam betrachten.
Eine offene Forderung kann rechtlich und wirtschaftlich unterschiedliche Fragen aufwerfen. Die anwaltliche Bearbeitung verbindet die Prüfung Ihrer Ausgangslage mit der Planung der weiteren Durchsetzung.
Rechtliche Grundlage klären
Wir betrachten Vertrag, Leistung, Fälligkeit und Zahlungsstand. Auch Verzug, Verjährung und die Frage, welche Beweise vorliegen, gehören zur Prüfung.
Auf Einwendungen eingehen
Behauptet der Schuldner Mängel, eine Gegenforderung oder eine abweichende Vereinbarung, prüfen wir deren Bedeutung. Gemeinsam entscheiden wir, ob eine Einigung oder eine gerichtliche Klärung sinnvoll ist.
Weitere Verfahren vorbereiten
Bleibt die Zahlung aus, kann die Kanzlei die gerichtliche Durchsetzung und anschließend die Vollstreckung übernehmen. Welche Maßnahmen beauftragt werden, stimmen wir mit Ihnen ab.
Von der Zahlungsaufforderung bis zur Vollstreckung.
Nicht jeder Fall durchläuft sämtliche Stufen. Ausgangspunkt sind Ihre Unterlagen, der bisherige Verlauf und das angestrebte Ergebnis.
Forderung geltend machen
Nach rechtlicher Prüfung und Beauftragung fordern wir den Schuldner zur Zahlung auf. Dabei berücksichtigen wir mögliche Nebenforderungen, seine Reaktion und gegebenenfalls eine Zahlungsvereinbarung.
Forderungseinzug im ÜberblickMahnverfahren oder Klage
Für geeignete Geldforderungen kann das Mahnverfahren infrage kommen. Bei einem absehbaren Streit prüfen wir die Klage. Der Erlass eines Mahnbescheids bedeutet noch keine gerichtliche Prüfung, ob der Anspruch besteht.
Gerichtliches MahnverfahrenZahlung durch Vollstreckung verfolgen
Liegt ein Urteil oder Vollstreckungsbescheid vor, prüfen wir die weiteren Voraussetzungen. Abhängig vom Fall kommen etwa eine Pfändung oder ein Auftrag an den Gerichtsvollzieher in Betracht.
ZwangsvollstreckungZur fehlenden Anspruchsprüfung beim Mahnbescheid: § 692 Abs. 1 Nr. 2 ZPO.
Sie entscheiden auf einer nachvollziehbaren Grundlage.
Fall schildern
Nennen Sie Forderungsgrund, offenen Betrag und bisherigen Verlauf. Für die weitere Prüfung benötigen wir insbesondere Vertrag, Rechnung, Leistungsnachweise und Korrespondenz.
Vorgehen und Kosten abstimmen
Sie erhalten eine erste Einschätzung. Vor einer Beauftragung besprechen wir Leistungsumfang, voraussichtliche Kosten und erkennbare Risiken. Anschließend entscheiden Sie über das Mandat.
Vereinbarte Schritte umsetzen
Wir bearbeiten die Forderung im vereinbarten Umfang. Ändert sich die Ausgangslage, etwa durch Einwendungen oder neue Angaben zur Zahlungsfähigkeit, stimmen wir das weitere Vorgehen mit Ihnen ab.
Welche Forderung möchten Sie verfolgen?
Wir unterstützen Unternehmen, Selbstständige, Freiberufler und private Gläubiger. Ob und in welchem Umfang eine Bearbeitung sinnvoll ist, hängt vom einzelnen Anspruch ab.
Was kostet Inkasso vom Anwalt?
Die Ersteinschätzung ist kostenlos. Die anschließende anwaltliche Tätigkeit ist kostenpflichtig. Bei gesetzlicher Abrechnung richtet sich die Vergütung grundsätzlich nach Gegenstandswert und Tätigkeit; maßgeblich ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Die konkrete Abrechnung besprechen wir vor der Beauftragung. § 2 RVG.
Bei bereits bestehendem Verzug können erforderliche Rechtsverfolgungskosten vom Schuldner zu ersetzen sein. Das bedeutet nicht, dass jede anwaltliche Tätigkeit automatisch erstattungsfähig ist. Insbesondere die Kosten einer Zahlungsaufforderung, die den Verzug erst auslöst, sind gesondert zu beurteilen. § 280 BGB in Verbindung mit § 286 BGB.
Die eigene Vergütungspflicht und ein Erstattungsanspruch gegen den Schuldner sind zu unterscheiden. Auch ein begründeter Anspruch garantiert keinen Zahlungseingang. Kosten und Zahlungsfähigkeit gehören deshalb zur Entscheidung über das Vorgehen.
Rechtsanwalt Björn Wrase
Die Kanzlei Wrase in Hamburg begleitet Gläubiger beim Einzug offener Forderungen. Sie erhalten eine anwaltliche Einordnung und eine abgestimmte Vorgehensweise für Ihren Fall.
Die Bearbeitung ist bundesweit möglich. Die erste Anfrage können Sie über das Formular stellen; Unterlagen und weitere Abstimmungen lassen sich digital oder telefonisch organisieren.
Kanzlei Wrase · Am Kaiserkai 69 · 20457 Hamburg040 228 682 150 · mail@inkasso-agency.de
Zum Inkasso durch einen Rechtsanwalt.
Wann ist anwaltliches Inkasso sinnvoll?
Eine anwaltliche Prüfung kann sinnvoll sein, wenn eine fällige Forderung offen bleibt, der Schuldner Einwendungen erhebt oder gerichtliche Schritte zu erwarten sind. Entscheidend sind Anspruchsgrundlage, Beweislage, Kosten und Zahlungsfähigkeit.
Übernimmt die Kanzlei auch Forderungen von Privatpersonen?
Ja. Auch private Gläubiger können ihren Zahlungsanspruch prüfen lassen, etwa aus einem Privatdarlehen oder rückständiger Miete. Für die Bewertung benötigen wir die vertragliche Grundlage und den bisherigen Verlauf.
Muss ich vor der Beauftragung selbst mahnen?
Eine vorherige eigene Mahnung ist nicht in jedem Fall erforderlich. Ob bereits Verzug vorliegt und welche Kosten erstattungsfähig sein können, beurteilen wir anhand der Vereinbarungen und des bisherigen Ablaufs.
Was passiert, wenn der Schuldner widerspricht?
Einwendungen werden anhand der Unterlagen geprüft. Je nach Ergebnis kommen eine außergerichtliche Klärung, eine Einigung oder eine Klage in Betracht. Eine bestrittene Forderung wird nicht allein durch weitere Zahlungsaufforderungen geklärt.
Kann ich eine bereits titulierte Forderung übergeben?
Ja. Wenn bereits ein Urteil oder Vollstreckungsbescheid vorliegt, prüfen wir die Voraussetzungen für weitere Vollstreckungsmaßnahmen. Halten Sie den Titel und die Unterlagen bisheriger Vollstreckungsversuche bereit.
Welche Unterlagen benötigt die Kanzlei?
Hilfreich sind Vertrag oder Auftrag, Rechnung, Nachweise Ihrer Leistung, bisherige Zahlungsaufforderungen und die Korrespondenz. Nennen Sie außerdem Teilzahlungen und bekannte Angaben zum Schuldner.
Ist die Anfrage bereits eine kostenpflichtige Beauftragung?
Das Formular dient der Anfrage für eine kostenlose Ersteinschätzung. Den Umfang einer anschließenden kostenpflichtigen Tätigkeit und die voraussichtlichen Kosten stimmen wir gesondert mit Ihnen ab.
Wie lange dauert der Forderungseinzug?
Eine feste Dauer lässt sich vor der Prüfung nicht seriös zusagen. Sie hängt unter anderem von der Reaktion des Schuldners, einem möglichen Rechtsstreit und der Vollstreckung ab. Wir erläutern Ihnen den für Ihren Fall absehbaren Ablauf.
Offene Forderung.
Klare nächste Schritte.
Lassen Sie uns Ihre Ausgangslage prüfen und das passende Vorgehen mit Ihnen besprechen.