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Kanzlei Wrase · Bundesweit tätig

Kunde zahlt Rechnung nicht?
Den nächsten Schritt klären.

Prüfen Sie zuerst, ob Ihre Forderung fällig ist und ob Ihr Kunde Einwände erhebt. Danach lässt sich entscheiden, ob eine Mahnung, anwaltliches Inkasso oder ein gerichtliches Verfahren sinnvoll ist.

Die Kanzlei Wrase unterstützt Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler beim Einzug offener Rechnungen – vom ersten rechtlichen Überblick bis zur Zwangsvollstreckung.

Ihr nächster Schritt

Offene Rechnung prüfen lassen

Schildern Sie uns den Sachverhalt für eine kostenfreie Ersteinschätzung zum konkreten Fall. Nennen Sie möglichst Rechnungsbetrag, Zahlungsziel und die bisherige Reaktion Ihres Kunden.

Oder persönlich: 040 228 682 150

Persönlicher anwaltlicher AnsprechpartnerVorgehen und Kosten vorab besprechenBundesweit tätig
Erste Schritte

Die Rechnung bleibt offen.
So gehen Sie vor.

01

Anspruch und Fälligkeit prüfen

Gleichen Sie Vertrag, Rechnung und erbrachte Leistung ab. Prüfen Sie vereinbarte Zahlungsbedingungen, bereits geleistete Teilzahlungen und mögliche Einwendungen.

02

Zahlung eindeutig verlangen

Ist die Forderung fällig, fordern Sie den Kunden klar zur Zahlung auf. Benennen Sie Rechnung und offenen Betrag. Dokumentieren Sie die Zahlungsaufforderung und möglichst auch ihren Zugang.

03

Reaktion und Aufwand bewerten

Bleibt die Zahlung aus, kommt es auf den Grund an: keine Reaktion, ein konkreter Streit oder Hinweise auf Zahlungsunfähigkeit. Stimmen Sie weitere Schritte auf Forderungshöhe, Beweise und Kosten ab.

Droht Verjährung?

Eine bloße Mahnung hemmt die Verjährung nicht. Lassen Sie rechtzeitig prüfen, welche fristwahrende Maßnahme erforderlich ist. Zu den gesetzlichen Möglichkeiten gehören insbesondere Klage und Zustellung eines Mahnbescheids; die jeweiligen Voraussetzungen müssen erfüllt sein. § 204 BGB

Zahlungsverzug

Eine offene Rechnung ist der Ausgangspunkt.

Fälligkeit und Verzug sind unterschiedliche Voraussetzungen. Diese Unterscheidung ist unter anderem für die Erstattung von Rechtsverfolgungskosten relevant.

Regelmäßig setzt Verzug eine Mahnung nach Fälligkeit voraus. Bei einem vertraglich kalendermäßig bestimmten Zahlungstermin kann eine Mahnung entbehrlich sein. Ein einseitig auf der Rechnung genanntes Zahlungsziel reicht dafür nicht ohne Weiteres.

Bei Entgeltforderungen greift außerdem unter den gesetzlichen Voraussetzungen die 30-Tage-Regel. Gegenüber Verbrauchern ist dafür ein besonderer Hinweis in der Rechnung erforderlich. Weitere Ausnahmen und die Verantwortlichkeit des Schuldners sind im Einzelfall zu beachten. § 286 BGB

Sie müssen grundsätzlich nicht drei Mahnungen versenden. Entscheidend ist, welche Voraussetzungen in Ihrem Fall bereits vorliegen und was Sie nachweisen können.

Ihre konkrete Situation

Keine Reaktion, Mängel oder Teilzahlung?

Der Kunde reagiert nicht

Prüfen Sie Fälligkeit, Zahlungseingänge und die bisherige Zahlungsaufforderung. Sichern Sie Vertrag, Rechnung, Leistungsnachweis und Korrespondenz. Schweigen allein erklärt weder den Grund der Nichtzahlung noch die Zahlungsfähigkeit des Kunden.

Wenn eine weitere Aufforderung sinnvoll ist, helfen unsere Hinweise zur Zahlungserinnerung und Mahnung. Bleibt die Zahlung aus, lassen Sie Aufwand, Beweislage und den passenden gerichtlichen Weg prüfen.

Der Kunde zahlt wegen behaupteter Mängel nicht

Bitten Sie um eine konkrete Beschreibung der beanstandeten Leistung. Sichern Sie Fotos, Abnahmeprotokolle, Leistungsnachweise und den Austausch über Nachbesserung. Ob und in welcher Höhe der Kunde Geld zurückhalten darf, hängt vom Vertrag und den tatsächlichen Mängeln ab.

Bei Werkleistungen kann ein berechtigter Mängelbeseitigungsanspruch nach § 641 Abs. 3 BGB einen angemessenen Einbehalt rechtfertigen, regelmäßig in Höhe der doppelten voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten. Daraus folgt kein pauschales Recht, jede Rechnung vollständig unbezahlt zu lassen. Vor weiteren Schritten sind Fälligkeit und Einwendungen zu prüfen.

Der Kunde zahlt nur einen Teil

Halten Sie Betrag, Zahlungsdatum und Verwendungszweck fest. Klären Sie, ob eine vereinbarte Rate, ein Abzug oder eine Zahlung auf einen unstreitigen Teil vorliegt. Legen Sie auch Nachrichten über Skonto, Minderung oder eine abschließende Einigung vor.

Berechnen Sie den Restbetrag unter Berücksichtigung der Zahlungszuordnung. Sind zusätzlich Zinsen und Kosten geschuldet, ist insbesondere § 367 BGB zu beachten. Lassen Sie abweichende Tilgungsbestimmungen und Vereinbarungen prüfen, bevor Sie den verbleibenden Betrag verlangen.

Der Kunde bestreitet den Auftrag oder die Leistung

Behauptet Ihr Kunde, keinen Auftrag erteilt oder die berechnete Leistung nicht erhalten zu haben, kommt es entscheidend auf die Nachweisbarkeit Ihrer Forderung an. Eine Rechnung allein beweist regelmäßig weder den Vertragsschluss noch die ordnungsgemäße Leistungserbringung.

Auch ohne schriftlichen Vertrag kann ein Zahlungsanspruch bestehen. Als Nachweise kommen beispielsweise E-Mails, Nachrichten, Bestellbestätigungen, Lieferscheine, Tätigkeitsberichte, Abnahmeprotokolle und Zeugenaussagen in Betracht. Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt von der Art des Vertrags und den bestrittenen Tatsachen ab.

In einem gerichtlichen Verfahren muss der Gläubiger grundsätzlich die anspruchsbegründenden Voraussetzungen darlegen und beweisen. Bei Werkleistungen können insbesondere die Abnahme und die Fälligkeit der Vergütung entscheidend sein. Bestimmte Einwendungen und Einreden können hingegen der Beweislast des Schuldners unterliegen.

Was bedeutet das für Ihr weiteres Vorgehen?

Ist bereits absehbar, dass der Kunde dem Anspruch widersprechen wird, sollte vor der Einleitung eines Mahnverfahrens geprüft werden, ob eine unmittelbar begründete Klage wirtschaftlich und prozessual sinnvoller ist. Die wichtigsten Abwägungen erläutert der Beitrag Mahnverfahren oder Klage.

Die Kanzlei Wrase prüft anhand Ihrer Unterlagen, welche Nachweise vorliegen, welche Risiken bestehen und wie sich die Forderung zweckmäßig durchsetzen lässt.

Den nächsten Schritt anhand Ihrer Unterlagen klären.

Bei konkreten Einwendungen hilft die Abwägung zwischen Mahnverfahren und Klage. Nennen Sie für die kostenfreie Ersteinschätzung zum konkreten Fall den offenen Betrag und den Grund, den Ihr Kunde für die Nichtzahlung angibt. Welche Unterlagen anschließend benötigt werden, stimmen wir mit Ihnen ab.

Durchsetzung

Der passende Weg hängt vom Fall ab.

Eine unbeantwortete Rechnung verlangt ein anderes Vorgehen als ein Streit über die Leistung. Liegt bereits ein Vollstreckungstitel vor, beginnt die Prüfung an einem anderen Punkt.

Keine Zahlung

Anwaltliches Inkasso

Wir prüfen die Unterlagen und fordern den Kunden nach Beauftragung zur Zahlung auf. Reaktionen, Einwendungen oder einen Vorschlag zur Ratenzahlung beziehen wir in die weitere Abstimmung ein.

Inkasso vom Anwalt
Gerichtliche Schritte

Mahnverfahren oder Klage

Bei geeigneten Geldforderungen kann ein Mahnverfahren sinnvoll sein. Ist ein begründungsbedürftiger Streit absehbar, prüfen wir die Klage. Mit einem Mahnbescheid ist die Berechtigung des Anspruchs noch nicht gerichtlich geprüft.

Gerichtliches Mahnverfahren
Titel liegt vor

Zwangsvollstreckung

Ein Urteil oder Vollstreckungsbescheid führt nicht von selbst zur Zahlung. Wir prüfen die Vollstreckungsvoraussetzungen und besprechen geeignete Maßnahmen, etwa eine Pfändung oder die Beauftragung des Gerichtsvollziehers.

Zwangsvollstreckung

Zur fehlenden Anspruchsprüfung beim Mahnbescheid: § 692 Abs. 1 Nr. 2 ZPO.

Kosten und Wirtschaftlichkeit

Vor der Beauftragung Klarheit schaffen.

Die Ersteinschätzung zum konkreten Fall ist kostenfrei. Wenn Sie anwaltliches Inkasso beauftragen, besprechen wir die voraussichtlichen Kosten und den vorgesehenen Umfang. Forderungshöhe, Streitstand und Verfahrensweg beeinflussen den Aufwand.

Erforderliche Rechtsverfolgungskosten können bei bereits bestehendem Verzug als Schaden ersatzfähig sein. Löst erst die anwaltliche Zahlungsaufforderung den Verzug aus, sind deren Kosten nicht allein deshalb automatisch erstattungsfähig. Maßgeblich sind die Voraussetzungen im Einzelfall. § 280 BGB in Verbindung mit § 286 BGB.

Auch ein Erstattungsanspruch garantiert keine Zahlung durch den Kunden. Das Risiko fehlender Zahlungsfähigkeit gehört deshalb zur wirtschaftlichen Bewertung.

Forderungseinzug: Ablauf und Kosten
Unterlagen

Diese Informationen helfen bei der Prüfung.

Sie müssen den Fall nicht selbst juristisch einordnen. Beschreiben Sie kurz, was vereinbart wurde, was Sie geleistet haben und weshalb die Zahlung ausbleibt.

  • Vertrag oder Auftrag: einschließlich Angebot, Auftragsbestätigung und vereinbarter Zahlungsbedingungen.
  • Rechnung und offener Betrag: mit Rechnungsdatum, Zahlungsziel und bereits erhaltenen Teilzahlungen.
  • Nachweise Ihrer Leistung: etwa Lieferscheine, Abnahmen, Tätigkeitsnachweise oder Übergabeprotokolle.
  • Bisherige Korrespondenz: Zahlungsaufforderungen, Zugangsnachweise und Antworten des Kunden.
  • Angaben zum Kunden: vollständiger Name beziehungsweise Firma sowie aktuelle Anschrift, soweit bekannt.
  • Besondere Umstände: Einwendungen, Zahlungsvereinbarungen, gerichtliche Unterlagen oder Hinweise auf eine Insolvenz.
Rechtsanwalt Björn Wrase, Kanzlei Wrase in Hamburg
Ihr Ansprechpartner

Rechtsanwalt Björn Wrase

Die Kanzlei Wrase in Hamburg unterstützt Gläubiger bundesweit beim Forderungseinzug. Im Mittelpunkt stehen Ihre Unterlagen, die rechtlichen Möglichkeiten und die Frage, welcher Schritt wirtschaftlich sinnvoll ist.

Nach der ersten Einordnung stimmen wir Vorgehen und Kosten mit Ihnen ab. Auf dieser Grundlage entscheiden Sie über die Beauftragung.

Kanzlei Wrase · Am Kaiserkai 69 · 20457 Hamburg
040 228 682 150 · mail@inkasso-agency.de
Häufige Fragen

Wenn Kunden nicht zahlen.

Was tun, wenn der Kunde trotz Mahnung nicht zahlt?

Prüfen Sie zunächst, ob der Kunde die Forderung bestreitet oder lediglich nicht reagiert. Mit Rechnung, Leistungsnachweisen und bisheriger Korrespondenz lässt sich beurteilen, ob anwaltliches Inkasso, Mahnverfahren oder Klage sinnvoll ist.

Muss ich vor der Beauftragung eines Anwalts dreimal mahnen?

Nein. Eine feste Pflicht zu drei Mahnungen besteht grundsätzlich nicht. Ob bereits Verzug eingetreten ist und welche Kosten der Kunde gegebenenfalls ersetzen muss, prüfen wir anhand des konkreten Ablaufs.

Was gilt, wenn der Kunde Mängel behauptet?

Lassen Sie die konkreten Einwendungen und Ihre Leistungsnachweise prüfen. Ein Streit über die Leistung lässt sich nicht allein durch weitere Zahlungsaufforderungen klären. Je nach Sachlage kommen eine Einigung oder eine gerichtliche Klärung in Betracht.

Ist ein Anwalt oder ein Inkassounternehmen sinnvoller?

Das hängt vom Fall ab. Bei rechtlichen Einwendungen oder einer voraussichtlich notwendigen Klage kann eine anwaltliche Begleitung von Beginn an sinnvoll sein. Vergleichen Sie Leistungsumfang, Kosten und Zuständigkeit für weitere gerichtliche Schritte.

Lohnt sich die Verfolgung einer kleinen Rechnung?

Auch kleinere Rechnungen können verfolgt werden. Entscheidend sind das Verhältnis von Forderung und Kosten, die Beweislage sowie die voraussichtliche Zahlungsfähigkeit des Kunden. Wir besprechen mit Ihnen, ob der Aufwand angemessen ist.

Kann ich die Forderung bundesweit prüfen lassen?

Ja. Die Kanzlei Wrase bearbeitet Forderungsangelegenheiten bundesweit. Nutzen Sie das Formular für Ihre erste Anfrage. Welche weiteren Unterlagen benötigt werden, stimmen wir anschließend mit Ihnen ab.

Ihre Rechnung ist noch offen?

Schildern Sie uns den bisherigen Verlauf. Wir geben Ihnen eine erste Einschätzung zu den möglichen nächsten Schritten.

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