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Neues Schuldnerberatungsrecht 2026: Was Gläubiger jetzt wissen sollten

Neues Schuldnerberatungsrecht 2026

Schuldnerberatung:
Was Gläubiger jetzt wissen sollten

Bundestag und Bundesrat haben sich auf das neue Schuldnerberatungsdienstegesetz geeinigt. Für Gläubiger ändert sich an der Durchsetzbarkeit berechtigter Forderungen grundsätzlich nichts.

Praktisch kann das neue Beratungsangebot aber dazu führen, dass Schuldner früher mit Ratenzahlungs-, Stundungs- oder Vergleichsvorschlägen auftreten.

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Welche Forderung ist offen und wie hat der Schuldner bisher reagiert? Schildern Sie uns kurz Ihren Fall.

Das Wichtigste für Gläubiger

Die Inanspruchnahme einer Schuldnerberatung lässt eine berechtigte Forderung nicht entfallen, reduziert sie nicht automatisch und führt auch nicht zu einem allgemeinen Inkasso- oder Vollstreckungsstopp. Zahlungspläne und Vergleiche bleiben Vereinbarungssache.

Wichtig bleiben vor allem Fälligkeit, Beweislage, Verjährung und die wirtschaftliche Bewertung eines möglichen Vergleichs.

Was regelt das neue Schuldnerberatungsdienstegesetz?

Deutschland schafft mit dem Schuldnerberatungsdienstegesetz einen eigenen gesetzlichen Rahmen für den Zugang von Verbrauchern zu unabhängiger Schuldnerberatung. Hintergrund ist die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge.

Das Gesetz ist kein neues Forderungs- oder Vollstreckungsrecht. Es regelt vor allem den Zugang zur Beratung, Anforderungen an Beratungsstellen und die staatliche Sicherstellung eines ausreichenden Beratungsangebots.

Wer erhält Zugang zur Schuldnerberatung?

Der gesetzliche Zugang richtet sich an Verbraucher, die bereits Schwierigkeiten bei der Erfüllung ihrer finanziellen Verpflichtungen haben oder solche Schwierigkeiten erwarten.

Damit soll auch präventive Beratung möglich sein. Das Gesetz setzt nicht voraus, dass bereits Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eingetreten ist.

Verbraucher

Der gesetzliche Beratungszugang knüpft an die Verbrauchereigenschaft an.

Unternehmen

Für juristische Personen wie GmbH oder UG gilt dieser Beratungsanspruch nicht.

Selbstständige

Entscheidend ist, ob die konkrete Verbindlichkeit privat oder im Rahmen der selbstständigen Tätigkeit eingegangen wurde.

Ist die Schuldnerberatung künftig kostenlos?

Nicht zwingend. Gerade dieser Punkt wurde im Vermittlungsverfahren geändert. Beratungsstellen dürfen ein Entgelt verlangen, sofern dieses Verbraucher nicht unangemessen belastet und nicht der Gewinnerzielung dient.

Verbraucher müssen rechtzeitig darüber informiert werden, ob Kosten entstehen und wie hoch diese sind.

Was ändert sich für offene Forderungen?

Grundsätzlich nichts am Bestehen einer berechtigten Forderung. Die Inanspruchnahme einer Schuldnerberatung führt für sich genommen weder dazu, dass eine Forderung entfällt oder reduziert wird, noch dass Fälligkeit und Verzugsfolgen automatisch aufgehoben werden.

Auch die Mitteilung, ein Schuldner befinde sich nun in Schuldnerberatung, verändert die Forderung nicht.

Mahnung und Inkasso

Berechtigte Forderungen können grundsätzlich weiterhin außergerichtlich verfolgt werden.

Mahnverfahren und Klage

Auch gerichtliche Schritte bleiben möglich, wenn die Voraussetzungen vorliegen.

Zwangsvollstreckung

Ein vorhandener Titel kann grundsätzlich weiter vollstreckt werden.

Muss ein Gläubiger einem Ratenzahlungsplan oder Vergleich zustimmen?

Nein. Ein von einer Schuldnerberatungsstelle vorgeschlagener Zahlungsplan oder Vergleich ist zunächst ein Angebot.

Für die wirtschaftliche Bewertung kommt es unter anderem auf Höhe und Laufzeit der angebotenen Zahlungen, vorhandene Titel, Vollstreckungsmöglichkeiten, weitere bekannte Gläubiger und das Ausfallrisiko an.

Eine niedrigere sofortige Vergleichszahlung kann im Einzelfall sinnvoll sein. Sie ist aber nicht schon deshalb angemessen, weil sie von einer Schuldnerberatungsstelle vorgeschlagen wird.

Verjährung und laufende Fristen im Blick behalten

Die Einschaltung einer Schuldnerberatungsstelle hemmt die Verjährung nicht automatisch. Gläubiger sollten deshalb insbesondere gegen Jahresende prüfen, ob Maßnahmen zur Sicherung ihrer Forderung erforderlich sind.

Ob konkrete Verhandlungen im Einzelfall eine Hemmung nach § 203 BGB bewirken, ist gesondert zu prüfen. Ebenso kann ein gerichtlicher Mahnbescheid oder eine Klage zur Hemmung eingesetzt werden.

Verjährung prüfen

Eine laufende Beratung ersetzt keine Fristenkontrolle.

Verhandlungen dokumentieren

Beginn, Inhalt und Ende von Verhandlungen sollten nachvollziehbar festgehalten werden.

Forderung rechtzeitig sichern

Bei drohender Verjährung sollte frühzeitig geprüft werden, ob gerichtliche Maßnahmen erforderlich sind.

Mehr zur Hemmung der Verjährung · Mahnverfahren und Mahnbescheid · Zwangsvollstreckung

Was sollten Gläubiger bei Zahlungsproblemen tun?

Anspruch und Fälligkeit klären

Vertrag, Rechnung, Fälligkeit und mögliche Einwendungen nachvollziehbar dokumentieren.

Fristen sichern

Eine laufende Schuldnerberatung ersetzt keine erforderlichen Maßnahmen zur Forderungssicherung.

Vergleich wirtschaftlich bewerten

Angebot, Ausfallrisiko, Vollstreckungsaussichten und zeitlichen Aufwand gegeneinander abwägen.

Wann tritt das neue Recht in Kraft?

Nach der vom Vermittlungsausschuss beschlossenen und von Bundestag und Bundesrat angenommenen Fassung sollen die wesentlichen Regelungen am 20.11.2026 in Kraft treten.

Für Gläubiger besteht deshalb kein Anlass, laufende berechtigte Forderungen bis dahin zurückzustellen. Sinnvoll ist vielmehr, interne Abläufe für professionell vorbereitete Ratenzahlungs- und Vergleichsvorschläge klar zu strukturieren.

Häufige Fragen zum neuen Schuldnerberatungsrecht

Stoppt eine Schuldnerberatung das Inkassoverfahren?

Nein. Das Schuldnerberatungsdienstegesetz sieht keinen allgemeinen automatischen Inkasso- oder Vollstreckungsstopp vor.

Muss ein Gläubiger einen Vorschlag der Schuldnerberatung akzeptieren?

Nein. Ratenzahlungs- und Vergleichsvorschläge bedürfen grundsätzlich der Zustimmung des Gläubigers.

Gilt das Gesetz auch für Unternehmen als Schuldner?

Der gesetzliche Zugang richtet sich an Verbraucher. Für juristische Personen gilt er nicht.

Hemmt die Schuldnerberatung die Verjährung?

Nicht bereits als solche. Ob konkrete Verhandlungen eine Hemmung bewirken, muss gesondert geprüft werden.

Wann gelten die neuen Regeln?

Die wesentlichen Regelungen sollen nach der beschlossenen Fassung am 20.11.2026 in Kraft treten.

Rechtsgrundlagen und Stand des Gesetzgebungsverfahrens

Grundlage sind das Schuldnerberatungsdienstegesetz und das Vermittlungsergebnis sowie die Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge. Bundestag und Bundesrat haben dem Vermittlungsergebnis am 25.9.2026 zugestimmt.

Stand: 29.9.2026

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