Inkasso beauftragen.
Direkt beim Rechtsanwalt.
Sie möchten offene Forderungen gegen Geschäfts- oder Privatkunden an einen Rechtsanwalt übergeben? Die Kanzlei Wrase prüft Anspruch, Verzug und Unterlagen. Nach Beauftragung verfolgen wir Ihre Forderung – außergerichtlich und bei Bedarf gerichtlich.
Für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler. Bundesweit tätig.

Inkasso-Anfrage stellen
Für Gläubiger: Dieses Formular richtet sich an Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler mit eigenen offenen Forderungen gegen Geschäfts- oder Privatkunden. Nennen Sie den offenen Betrag und den bisherigen Verlauf. Sie erhalten eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung.
Sie haben selbst eine Inkassoforderung erhalten? Dieses Formular ist nicht für Schuldneranfragen oder die Abwehr fremder Inkassoforderungen bestimmt.
Für Ihre erste Anfrage genügt eine kurze Beschreibung. Benötigte Unterlagen fordern wir anschließend gezielt per E-Mail an.
Ein Mandat entsteht erst nach ausdrücklicher Bestätigung. Datenschutzhinweise
Rechtlich prüfen.
Forderungen gezielt verfolgen.
Beim anwaltlichen Inkasso gehören die Prüfung Ihrer Forderung und die Auswahl der nächsten Maßnahme zusammen. Wir berücksichtigen die Beweislage, Einwendungen Ihres Kunden und das wirtschaftliche Risiko.
Anwaltliche Zahlungsaufforderung
Wir prüfen Fälligkeit, Verzug und Unterlagen. Nach Beauftragung fordern wir den Schuldner zur Zahlung auf und berücksichtigen seine Reaktion.
Mahnverfahren oder Klage
Bleibt der außergerichtliche Einzug erfolglos, besprechen wir den gerichtlichen Weg. Welches Verfahren passt, hängt unter anderem von den Einwendungen und Nachweisen ab.
Zwangsvollstreckung
Liegt ein vollstreckbarer Titel vor, prüfen wir geeignete Maßnahmen. Vor weiteren Schritten besprechen wir Aufwand, Kosten und erkennbare Ausfallrisiken.
Für welche Forderungen können Sie Inkasso beauftragen?
Wir prüfen insbesondere offene Rechnungen gegen Geschäfts- oder Privatkunden: Lieferungen, Dienstleistungen, Honorare, Werklohn und Abschlagsrechnungen. Auch bestrittene Forderungen können Sie zur Prüfung einreichen.
Inkasso übergeben.
In drei Schritten zur Beauftragung.
Unterlagen übermitteln
Sie schildern Ihre offene Forderung. Verträge, Rechnungen, Mahnungen und Antworten Ihres Kunden senden Sie uns per E-Mail.
Prüfung und Abstimmung
Wir prüfen Ihre Angaben und besprechen die möglichen Maßnahmen sowie die Kosten. Sie entscheiden anschließend über die Beauftragung.
Anwaltlich vertreten lassen
Nach Beauftragung setzen wir die vereinbarten Schritte um. Die Kanzlei Wrase bleibt Ihr Ansprechpartner für die weitere Bearbeitung.
Kostenfreie Ersteinschätzung.
Klare Grundlage für Ihren Auftrag.
Die erste Einschätzung Ihrer Anfrage ist kostenfrei. Welche Kosten bei einer Beauftragung entstehen können und welche Maßnahmen sinnvoll sind, besprechen wir vorab mit Ihnen.
Ob der Schuldner Anwaltskosten erstatten muss, hängt insbesondere vom Verzug und den weiteren Voraussetzungen ab. Ein Erstattungsanspruch bedeutet außerdem nicht, dass der Schuldner tatsächlich zahlt. Dieses Risiko beziehen wir in die Prüfung ein.
Diese Unterlagen helfen uns.
- Vertrag, Auftrag oder bestätigtes Angebot
- Rechnung und vereinbartes Zahlungsziel
- Leistungs- oder Liefernachweise
- Mahnungen und bisherige Korrespondenz
- Einwendungen, Zahlungszusagen oder Teilzahlungen
- Vorhandener Vollstreckungsbescheid oder Urteil
Für die erste Anfrage genügt eine kurze Beschreibung. Unterlagen senden Sie an mail@inkasso-agency.de. Weisen Sie bitte auf bekannte Fristen hin.
Vor der Beauftragung.
Was leistet ein Inkasso-Rechtsanwalt?
Er prüft Ihre Forderung, die Unterlagen und mögliche Einwendungen. Nach Beauftragung übernimmt er die vereinbarten Schritte des Forderungseinzugs. Dazu können eine Zahlungsaufforderung, ein gerichtliches Mahnverfahren, eine Klage und die Zwangsvollstreckung gehören.
Kann ich statt eines Inkassobüros direkt einen Anwalt beauftragen?
Ja. Für die Prüfung und Durchsetzung Ihrer Forderung können Sie sich unmittelbar an die Kanzlei Wrase wenden. Sie beauftragen eine Rechtsanwaltskanzlei; welche außergerichtlichen oder gerichtlichen Maßnahmen sinnvoll sind, besprechen wir mit Ihnen.
Welche Unterlagen werden für die Beauftragung benötigt?
Hilfreich sind Vertrag oder Auftrag, Rechnung, Leistungsnachweise, Mahnungen und die Antworten Ihres Kunden. Nennen Sie auch Teilzahlungen, Zahlungsvereinbarungen und bekannte Fristen. Unterlagen können Sie per E-Mail senden.
Muss ich den Schuldner vorher selbst mahnen?
Ob eine Mahnung erforderlich ist, hängt von der Forderung und den Voraussetzungen des Verzugs ab. Es gibt gesetzliche Ausnahmen; drei Mahnungen sind nicht allgemein vorgeschrieben. Wir prüfen den bisherigen Verlauf.
Wer trägt die Kosten des anwaltlichen Inkassos?
Die Kosten Ihrer Beauftragung besprechen wir vorab. Ob und in welchem Umfang Sie Erstattung vom Schuldner verlangen können, hängt unter anderem vom Verzug und den weiteren Voraussetzungen ab. Auch das Risiko einer erfolglosen Beitreibung berücksichtigen wir.
Kann ich mehrere offene Rechnungen übergeben?
Ja. Teilen Sie uns mit, ob es um einzelne Forderungen oder wiederkehrende Außenstände geht. Wir besprechen, welche Angaben und Unterlagen für die jeweiligen Fälle benötigt werden.
Entsteht durch meine Anfrage bereits ein Mandat?
Nein. Ihre Anfrage dient der kostenfreien Ersteinschätzung. Ein Mandat entsteht erst nach ausdrücklicher Bestätigung. Die Beauftragung und die weiteren Maßnahmen stimmen wir mit Ihnen ab.
Inkasso beim Anwalt beauftragen?
Senden Sie uns Ihre Anfrage. Wir besprechen mit Ihnen, wie wir Ihre offene Forderung verfolgen können.