Verzug · Zinsen · B2B-Forderungen
Verzugszinsen 2026 berechnen.
Basiszins und 40-Euro-Pauschale.
Seit dem 1.7.2026 beträgt der Basiszinssatz 1,52 %. Damit liegen die gesetzlichen Verzugszinsen regelmäßig bei 6,52 % beziehungsweise bei B2B-Entgeltforderungen bei 10,52 % pro Jahr.
Zusätzlich kann bei Verzug eines nicht als Verbraucher handelnden Schuldners die 40-Euro-Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB relevant sein.
Stand: 11.10.2026 · Basiszinssatz seit 1.7.2026: 1,52 %
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Sie sind Gläubiger und möchten eine offene Forderung einschließlich Zinsen und Kosten durchsetzen? Nennen Sie Hauptforderung, Fälligkeit und bisherigen Zahlungsverlauf.
Für die erste Anfrage genügt eine kurze Beschreibung. Ein Mandat entsteht erst nach ausdrücklicher Bestätigung.
Wie hoch sind die Verzugszinsen 2026?
Kurzantwort: Die Deutsche Bundesbank hat den Basiszinssatz zum 1.7.2026 auf 1,52 % angehoben. Nach § 288 BGB ergeben sich daraus derzeit regelmäßig 6,52 % pro Jahr und bei Entgeltforderungen aus Rechtsgeschäften ohne Verbraucherbeteiligung 10,52 % pro Jahr.
Ob Zinsen tatsächlich verlangt werden können, hängt jedoch davon ab, ob der Schuldner mit der konkreten Forderung in Verzug geraten ist.
Verzugszinsen 2026 im Überblick
Basiszinssatz
Gültig seit 1.7.2026. Die Bundesbank veröffentlicht den maßgeblichen Wert nach § 247 BGB.
5 Prozentpunkte darüber
Regelzinssatz nach § 288 Abs. 1 BGB bei einer Geldschuld während des Verzugs.
9 Prozentpunkte darüber
Für Entgeltforderungen aus Rechtsgeschäften, an denen kein Verbraucher beteiligt ist.
| Zeitraum | Basiszinssatz | § 288 Abs. 1 BGB | § 288 Abs. 2 BGB |
|---|---|---|---|
| 1.1.–30.6.2026 | 1,27 % | 6,27 % | 10,27 % |
| seit 1.7.2026 | 1,52 % | 6,52 % | 10,52 % |
Wie werden Verzugszinsen berechnet?
Für die Berechnung benötigen Sie die offene Hauptforderung, den jeweils geltenden Jahreszinssatz und die Zahl der Verzugstage. Ändert sich der Basiszinssatz während des Verzugszeitraums, muss der Zeitraum grundsätzlich nach den unterschiedlichen Zinssätzen aufgeteilt werden.
Beispiel B2B: Bei einer offenen Entgeltforderung von 10.000 € und einem Verzugszinssatz von 10,52 % entstehen rechnerisch 1.052 € Zinsen für ein volles Jahr. Für einen kürzeren Zeitraum ist der Betrag zeitanteilig zu berechnen.
Rechenweg für einzelne Zeiträume: Hauptforderung × Jahreszinssatz × Verzugstage ÷ 365. Bei Schaltjahren, Teilzahlungen und wechselnden Zinssätzen ist der jeweilige Zeitraum gesondert zu berechnen. Die 40-Euro-Pauschale wird nicht als laufender Zins berechnet.
Bei länger laufenden Forderungen sollte außerdem geprüft werden, ob Teilzahlungen, Gutschriften oder andere Veränderungen die Zinsberechnung beeinflussen.
Ab wann können Verzugszinsen verlangt werden?
Verzugszinsen laufen nicht automatisch ab Rechnungsdatum. Nach § 286 BGB setzt Verzug grundsätzlich Fälligkeit und eine Mahnung voraus. Das Gesetz nennt jedoch mehrere Fälle, in denen die Mahnung entbehrlich ist.
Bei Entgeltforderungen kommt der Schuldner nach § 286 Abs. 3 BGB spätestens unter den dort genannten Voraussetzungen 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung in Verzug. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Regel nur, wenn auf die Rechtsfolge in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen wurde.
Mehr zur Abgrenzung erklärt der Beitrag Zahlungserinnerung und Mahnung.
Wann gilt die 40-Euro-Pauschale?
§ 288 Abs. 5 BGB gewährt dem Gläubiger einer Entgeltforderung bei Verzug des Schuldners grundsätzlich zusätzlich eine Pauschale von 40 €, wenn der Schuldner kein Verbraucher ist. Das Gesetz erfasst ausdrücklich auch Abschlagszahlungen und sonstige Ratenzahlungen.
Die Pauschale darf aber nicht unabhängig von weiteren Rechtsverfolgungskosten betrachtet werden. Sie wird auf einen geschuldeten Schadensersatz angerechnet, soweit dieser Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung besteht.
Praxis: Hauptforderung, Verzugszinsen, 40-Euro-Pauschale und weitere Kosten sollten vor einer Zahlungsaufforderung oder Klage gemeinsam geprüft und nachvollziehbar beziffert werden.
Verzugszinsen und Anwaltskosten
Gerät der Schuldner in Verzug, können unter den gesetzlichen Voraussetzungen neben Zinsen auch erforderliche Rechtsverfolgungskosten als Schaden ersatzfähig sein. Ob und in welcher Höhe Anwaltskosten vom Schuldner zu erstatten sind, hängt vom konkreten Fall ab.
Die Beauftragung eines Rechtsanwalts und die Frage der Kostenerstattung sind deshalb zu trennen. Mehr zu Ablauf und Kosten erläutert die Seite Forderungseinzug durch Rechtsanwalt.
Was Gläubiger vor der Berechnung prüfen sollten
Fälligkeit
Wann musste die Hauptforderung tatsächlich bezahlt werden?
Verzug
Welche Mahnung, Frist oder gesetzliche Regel führte zum Verzug?
Parteien
Ist an dem Rechtsgeschäft ein Verbraucher beteiligt oder handelt es sich um eine B2B-Entgeltforderung?
Wer die Forderung insgesamt durchsetzen lassen möchte, kann über Inkasso beim Rechtsanwalt beauftragen den Sachverhalt zunächst kurz übermitteln.
Häufige Fragen zu Verzugszinsen 2026
Wie hoch sind die Verzugszinsen seit 1.7.2026?
Bei einem Basiszinssatz von 1,52 % beträgt der allgemeine Verzugszinssatz nach § 288 Abs. 1 BGB 6,52 % pro Jahr. Bei Entgeltforderungen aus Rechtsgeschäften ohne Verbraucherbeteiligung beträgt er nach § 288 Abs. 2 BGB 10,52 % pro Jahr.
Ab wann kann ein Gläubiger Verzugszinsen berechnen?
Verzugszinsen setzen Verzug voraus. Dieser tritt grundsätzlich nach Fälligkeit und Mahnung ein; § 286 BGB enthält mehrere Fälle, in denen eine Mahnung entbehrlich ist, sowie eine 30-Tage-Regel für Entgeltforderungen.
Gelten im B2B immer 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz?
Der erhöhte Satz gilt nach § 288 Abs. 2 BGB für Entgeltforderungen aus Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist. Ob die konkrete Forderung darunter fällt, muss anhand des Rechtsgeschäfts geprüft werden.
Wann kann die 40-Euro-Pauschale verlangt werden?
Bei Verzug mit einer Entgeltforderung kann der Gläubiger nach § 288 Abs. 5 BGB grundsätzlich 40 Euro verlangen, wenn der Schuldner kein Verbraucher ist. Die Pauschale wird auf einen geschuldeten Schadensersatz angerechnet, soweit dieser in Kosten der Rechtsverfolgung besteht.
Ändert sich der Verzugszinssatz während einer langen offenen Forderung?
Ja. Der Basiszinssatz wird jeweils zum 1. Januar und 1. Juli angepasst. Bei einem Verzugszeitraum über mehrere Halbjahre muss deshalb mit den jeweils geltenden Zinssätzen gerechnet werden.
Kann ich zusätzlich zu Verzugszinsen Anwaltskosten verlangen?
Ein Ersatz von Rechtsverfolgungskosten kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen in Betracht kommen. Ob und in welchem Umfang der Schuldner Anwaltskosten erstatten muss, hängt insbesondere vom Verzug und vom konkreten Auftrag ab.
Amtliche Quellen
Deutsche Bundesbank: Basiszinssatz zum 1.7.2026 = 1,52 %
Deutsche Bundesbank: historische und aktuelle Basiszinssätze
§ 288 BGB – Verzugszinsen und sonstiger Verzugsschaden
§ 286 BGB – Verzug des Schuldners
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