Sie haben einen Titel, und der Schuldner zahlt nicht. Dann bringt die Forderungspfändung oft schnelle Wirkung. Sie richten die Pfändung gegen einen Drittschuldner. Das kann eine Bank oder ein Arbeitgeber sein.
Für Schnellleser: Sie prüfen Titel und Zustellung. Sie erstellen den Pfändungs und Überweisungsbeschluss. Sie lassen den Beschluss zustellen. Sie sichern damit das Kontoguthaben oder Einkommen. Danach wählen Sie weitere Schritte nach Ergebnis.
Sie finden den Gesamtüberblick im Hub. Zwangsvollstreckung Sie kombinieren Pfändung oft mit Gerichtsvollzieher und Vermögensauskunft. Auftrag an den Gerichtsvollzieher Vermögensauskunft
Was Sie mit einer Forderungspfändung erreichen
Sie blockieren Zahlungen an den Schuldner. Außerdem lenken Sie die Zahlung an sich. Sie erreichen so oft schneller Geld als über Sachpfändung. Sie benötigen dafür jedoch saubere Daten und eine klare Strategie.
Voraussetzungen vor der Kontopfändung
Sie brauchen einen Vollstreckungstitel über Geld. Sie brauchen außerdem die allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen. Dazu zählt insbesondere die Zustellung. Sie brauchen auch einen passenden Drittschuldner. Bei Konten ist das die Bank. Bei Lohn ist das der Arbeitgeber.
Der Pfändungs und Überweisungsbeschluss in der Praxis
Sie beantragen beim Vollstreckungsgericht einen Pfändungsbeschluss. Danach kommt die Überweisung zur Einziehung. Die Pfändung einer Geldforderung ordnet § 829 ZPO im Grundsatz. § 829 ZPO
1 Antrag vorbereiten
Sie erfassen Gläubiger, Schuldner und Drittschuldner korrekt. Sie trennen Hauptforderung, Zinsen und Kosten. Sie berücksichtigen Teilzahlungen. So vermeiden Sie Rückfragen und Verzögerung.
2 Formulare nutzen
Sie arbeiten mit den aktuellen Formularen. Das Bundesministerium der Justiz stellt die Vollstreckungsformulare bereit. Dort finden Sie auch den Antrag auf Pfändungsbeschluss.
Formulare zur Zwangsvollstreckung
3 Zustellung steuern
Sie steuern die Zustellung konsequent. Sie sichern den Zeitpunkt und die Reihenfolge. Sie vermeiden dadurch Leerlauf und Vermögensverschiebungen. Danach prüfen Sie den Zahlungseingang sofort.
4 Nächste Stufe festlegen
Sie kombinieren Pfändung mit Informationsgewinn. Bei Unklarheit nutzen Sie die Vermögensauskunft. Bei hartem Widerstand prüfen Sie das Schuldnerverzeichnis. Vermögensauskunft Schuldnerverzeichnis
Typische Fehler, die Ihre Quote senken
Viele Gläubiger nutzen falsche Schuldnerdaten. Andere vermischen Zinsen und Kosten. Manche warten zu lange nach dem Titel. Sie verlieren dann Zeit und Zugriff. Sie vermeiden das mit einer festen Vollstreckungsreihenfolge.
Wenn Sie Unterstützung benötigen, nutzen Sie den anwaltlichen Forderungseinzug. Forderungseinzug durch Rechtsanwalt
Checkliste für die schnelle Übergabe
- Sie liefern Titel und Zustellnachweis.
- Sie liefern Schuldnerdaten und aktuelle Anschrift.
- Sie nennen Bank und IBAN, wenn bekannt.
- Sie nennen Arbeitgeber und Beschäftigungsdaten, wenn bekannt.
- Sie liefern Forderungsaufstellung mit Zinsen und Kosten.
- Sie nennen das letzte Fristdatum und Teilzahlungen.
Häufige Fragen
Brauche ich für die Kontopfändung einen Titel
Ja. Sie benötigen einen Vollstreckungstitel über Geld.
Welche Norm regelt die Pfändung einer Geldforderung
§ 829 ZPO regelt die Pfändung einer Geldforderung im Ausgangspunkt. § 829 ZPO
Welche nächsten Schritte passen nach einer erfolglosen Pfändung
Sie nutzen dann Vermögensauskunft und Gerichtsvollzieher. Danach prüfen Sie das Schuldnerverzeichnis. Vermögensauskunft Gerichtsvollzieherauftrag