Sie besitzen einen Titel, und der Schuldner zahlt nicht. Dann kann die Mobiliarvollstreckung helfen. Sie zielt auf bewegliche Gegenstände. Sie passt besonders, wenn Vermögen greifbar wirkt.
Für Schnellleser: Sie beauftragen den Gerichtsvollzieher. Er pfändet bewegliche Sachen durch Inbesitznahme. Sie nutzen das Ergebnis als Druckmittel und als Informationsquelle. Sie kombinieren die Sachpfändung oft mit Vermögensauskunft oder Kontopfändung.
Den Überblick zur Vollstreckung finden Sie hier. Zwangsvollstreckung Den Auftrag an den Gerichtsvollzieher finden Sie hier. Auftrag an den Gerichtsvollzieher
Was die Mobiliarvollstreckung ist
Die Mobiliarvollstreckung richtet sich gegen körperliche Sachen im Gewahrsam des Schuldners. Der Gerichtsvollzieher pfändet diese Sachen und nimmt sie in Besitz. Das regelt § 808 ZPO. § 808 ZPO
Sie setzen diese Maßnahme ein, wenn Sie verwertbare Gegenstände erwarten. Sie schaffen zudem Druck, weil der Besuch angekündigte Konsequenzen zeigt.
Voraussetzungen, die Sie vorab prüfen
Sie benötigen einen Vollstreckungstitel und die Zustellung. Sie benötigen korrekte Schuldnerdaten und eine verwertbare Anschrift. Sie vermeiden dadurch Fehlversuche und unnötige Kosten.
Sie prüfen außerdem pfändbare und unpfändbare Gegenstände. § 811 ZPO schützt bestimmte Sachen. § 811 ZPO
So läuft die Sachpfändung in der Praxis ab
1 Auftrag vorbereiten
Sie stellen die Forderung sauber zusammen. Sie trennen Hauptforderung, Zinsen und Kosten. Sie berücksichtigen Teilzahlungen. Sie liefern Titel und Zustellnachweis.
2 Formular nutzen
Sie nutzen die aktuellen Vollstreckungsformulare. Das Bundesministerium der Justiz stellt diese Formulare bereit. Formulare Zwangsvollstreckung
Für den Gerichtsvollzieherauftrag nutzen Sie den Vordruck. Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher
3 Termin und Zugriff steuern
Sie geben Hinweise zur Erreichbarkeit und zur Situation vor Ort. Sie nennen bekannte Werte oder Standorte. Sie erhöhen damit die Erfolgschance.
4 Protokoll und Verwertung auswerten
Sie werten das Ergebnis sofort aus. Sie entscheiden dann über die nächste Stufe. Sie verlieren keine Zeit, und Sie halten den Druck hoch.
Welche nächsten Schritte passen nach der Mobiliarvollstreckung
Sie kombinieren Sachpfändung oft mit Informationsgewinn. Sie nutzen bei Unklarheit die Vermögensauskunft. Sie nutzen bei bekannten Konten die Forderungspfändung. Sie prüfen bei Verweigerung das Schuldnerverzeichnis.
Checkliste für die schnelle Übergabe
- Sie liefern Titel und Zustellnachweis.
- Sie liefern Schuldnerdaten und aktuelle Anschrift.
- Sie liefern eine Forderungsaufstellung mit Zinsen und Kosten.
- Sie nennen Hinweise zu pfändbaren Gegenständen, wenn vorhanden.
- Sie definieren die Reihenfolge der nächsten Maßnahmen.
Häufige Fragen
Was pfändet der Gerichtsvollzieher bei der Mobiliarvollstreckung
Er pfändet bewegliche Sachen und nimmt sie in Besitz. § 808 ZPO beschreibt die Inbesitznahme.
Welche Gegenstände bleiben unpfändbar
§ 811 ZPO schützt bestimmte Sachen des täglichen Lebens. Sie prüfen das vor dem Auftrag.
Welche Schritte passen nach einer erfolglosen Sachpfändung
Sie nutzen Vermögensauskunft und Kontopfändung. Sie prüfen außerdem das Schuldnerverzeichnis.