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Kanzlei Wrase · Bundesweit tätig

Forderungseinzug durch Rechtsanwalt.
Ablauf und Kosten im Blick.

Eine offene Forderung durchzusetzen beginnt mit der Prüfung: Besteht der Anspruch, ist er fällig und lässt er sich belegen? Danach richtet sich, ob eine Zahlungsaufforderung, ein gerichtliches Verfahren oder bereits die Zwangsvollstreckung sinnvoll ist.

Die Kanzlei Wrase begleitet Unternehmen und Privatpersonen beim Forderungseinzug. Wir besprechen mit Ihnen das passende Vorgehen, die voraussichtlichen Kosten und erkennbare Risiken.

Kostenlose Ersteinschätzung

Ihre Ausgangslage prüfen lassen

Nennen Sie uns Forderungsgrund, offenen Betrag und bisherigen Verlauf. Liegt bereits ein Titel vor oder läuft eine Frist, teilen Sie uns dies bitte mit.

Oder persönlich: 040 228 682 150

Persönliche anwaltliche PrüfungVorgehen und Kosten vorab besprechenBundesweit tätig
Forderungseinzug verstehen

Vom offenen Anspruch zum passenden Verfahren.

Forderungseinzug umfasst die Maßnahmen, mit denen ein Gläubiger die Zahlung einer offenen Geldforderung verfolgt. Außergerichtliche Klärung, gerichtliche Titulierung und Vollstreckung erfüllen dabei unterschiedliche Aufgaben.

Ausgangslage

Anspruch prüfen

Vertrag, erbrachte Leistung, Fälligkeit und Teilzahlungen bestimmen, welcher Betrag verlangt werden kann. Einwendungen und Beweise gehören von Beginn an dazu.

Gerichtlicher Schritt

Titel erwirken

Bleibt eine berechtigte Forderung offen, kann ein gerichtliches Verfahren einen Vollstreckungstitel schaffen. Welches Verfahren passt, hängt insbesondere von der Reaktion des Schuldners ab.

Durchsetzung

Vollstreckung planen

Ein Titel allein führt noch nicht zum Zahlungseingang. Geeignete Maßnahmen richten sich nach den Vollstreckungsvoraussetzungen und den erreichbaren Vermögenswerten.

Mehr zu Leistungsumfang und Beauftragung: Inkasso vom Anwalt.

Voraussetzungen

Diese Punkte entscheiden über die Durchsetzung.

Eine Rechnung dokumentiert Ihre Zahlungsforderung. Ob sie rechtlich durchsetzbar ist, ergibt sich aus der zugrunde liegenden Vereinbarung, Ihrer Leistung und möglichen Einwendungen.

  • Anspruch und Fälligkeit

    Wer schuldet welchen Betrag und weshalb? Zu prüfen sind insbesondere Vertrag oder Auftrag, Leistungsumfang, Zahlungsbedingungen und bereits eingegangene Zahlungen.

  • Verzug und Nebenforderungen

    Fälligkeit und Verzug sind zu unterscheiden. Für Verzugsfolgen ist regelmäßig eine Mahnung nach Fälligkeit erforderlich; gesetzliche Ausnahmen sind möglich. Eine Pflicht zu drei Mahnungen besteht nicht. § 286 BGB.

  • Beweise und richtige Schuldnerdaten

    Verträge, Leistungsnachweise und Korrespondenz helfen, den Anspruch zu belegen. Benötigt werden außerdem die richtige Person oder Gesellschaft und eine möglichst aktuelle Anschrift.

  • Einwendungen und Wirtschaftlichkeit

    Mängelbehauptungen, Aufrechnung oder Zahlungsvereinbarungen können das Vorgehen beeinflussen. Forderungshöhe, Beweislage, Kosten und Hinweise zur Zahlungsfähigkeit werden gemeinsam betrachtet.

Wann sollten Sie anwaltliche Hilfe hinzuziehen?

Insbesondere wenn eine fällige Forderung offen bleibt, der Schuldner den Anspruch bestreitet oder Verjährung droht. Für eine erste Orientierung bei unbezahlten Rechnungen: Kunde zahlt Rechnung nicht – nächste Schritte.

Ablauf in fünf Schritten

Ein geordneter Weg.
Abgestimmt auf Ihren Fall.

Nicht jeder Fall durchläuft alle Stufen. Liegt bereits ein Vollstreckungstitel vor, setzen wir bei der Prüfung der Vollstreckung an.

  1. Unterlagen zusammenstellen

    Übermitteln Sie die Grundlage der Forderung, den offenen Betrag und den bisherigen Verlauf. Bei mehreren Fällen erleichtert eine Forderungsliste mit Schuldner, Fälligkeit und Zahlungsstand die Zuordnung.

  2. Forderung und Kosten prüfen

    Wir bewerten Anspruch, Beweise, Einwendungen und Fristen. Vor der Beauftragung stimmen wir den Bearbeitungsumfang und die voraussichtlichen Kosten mit Ihnen ab.

  3. Außergerichtliche Zahlung verfolgen

    Soweit zweckmäßig und beauftragt, fordern wir den Schuldner zur Zahlung auf. Eine Reaktion kann Anlass geben, Einwendungen zu klären oder eine Zahlungsvereinbarung zu prüfen.

  4. Gerichtliches Vorgehen wählen

    Bleibt die Forderung offen, besprechen wir Mahnverfahren oder Klage. Bei einem absehbaren Streit kann die unmittelbare Klage geeigneter sein als ein vorgeschaltetes Mahnverfahren.

  5. Aus dem Titel vollstrecken

    Nach Vorliegen eines geeigneten Titels prüfen wir die weiteren Vollstreckungsvoraussetzungen. Je nach Fall kommen etwa eine Forderungspfändung oder Maßnahmen des Gerichtsvollziehers infrage.

Verfahren vergleichen

Welcher Schritt passt zum Stand Ihrer Forderung?

Orientierung zur Verfahrenswahl
AusgangslageMöglicher nächster SchrittWorauf es ankommt
Fällige Forderung, noch kein TitelAußergerichtliche ZahlungsaufforderungAnspruch, bisheriger Verzug und Erstattungsfähigkeit der Kosten prüfen.
Bestimmte Geldsumme in Euro, voraussichtlich kein StreitGerichtliches MahnverfahrenGesetzliche Voraussetzungen müssen vorliegen; eine noch ausstehende Gegenleistung kann entgegenstehen.
Schuldner erhebt konkrete EinwendungenEinwendungen prüfen, gegebenenfalls KlageSchlüssiger Sachvortrag und geeignete Beweismittel sind wesentlich.
Vollstreckungstitel liegt vorZwangsvollstreckung prüfenVollstreckbarkeit, weitere Voraussetzungen und pfändbare Vermögenswerte klären.
Ein Mahnbescheid ist noch keine inhaltliche Bestätigung Ihres Anspruchs.

Im Mahnverfahren prüft das Gericht zunächst nicht, ob die Forderung tatsächlich besteht. Bei Widerspruch kann auf Antrag das streitige Verfahren folgen. Einzelheiten: Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid. Mit vorhandenem Titel: Zwangsvollstreckung.

Rechtsgrundlagen: § 688 ZPO und § 692 ZPO.

Kosten und Erstattung

Was kostet der Forderungseinzug durch einen Rechtsanwalt?

Die Ersteinschätzung ist kostenlos. Eine anschließende anwaltliche Tätigkeit ist kostenpflichtig. Bei gesetzlicher Abrechnung richten sich die Gebühren grundsätzlich nach Gegenstandswert und Tätigkeit. Abrechnungsgrundlage und Leistungsumfang besprechen wir vor der Beauftragung. § 2 RVG.

Weitere Kosten hängen vom Verfahren ab. Ein gerichtliches Verfahren kann Gerichtskosten und weitere Anwaltsgebühren auslösen. In der Vollstreckung können beispielsweise Gerichtsvollzieher- und Gerichtskosten hinzukommen. Bei einem Rechtsstreit ist auch das Risiko gegnerischer Kosten zu berücksichtigen.

Eine Erstattung durch den Schuldner ist gesondert zu prüfen. Erforderliche Rechtsverfolgungskosten können bei bereits bestehendem Verzug ersatzfähig sein. Kosten einer Aufforderung, die den Verzug erst begründet, sind nicht automatisch Verzugsschaden. Maßgeblich sind insbesondere § 280 BGB und § 286 BGB.

Ihre eigene Vergütungspflicht entfällt nicht allein deshalb, weil Sie einen Erstattungsanspruch gegen den Schuldner haben. Auch ein gewonnener Prozess garantiert keine Zahlung, wenn pfändbares Vermögen fehlt.

Unterlagen vorbereiten

Was benötigen wir für die Prüfung?

Eine geordnete Übersicht verkürzt Rückfragen. Teilen Sie uns auch Umstände mit, die gegen den Anspruch sprechen könnten, sowie bekannte Fristen und laufende Verfahren.

  • Vertrag und Leistung

    Vertrag, Auftrag oder Vereinbarung sowie Liefer-, Leistungs- oder Abnahmenachweise, soweit vorhanden.

  • Forderungsaufstellung

    Rechnungen, Fälligkeit, Teilzahlungen und eine nachvollziehbare Berechnung des noch offenen Betrags.

  • Kommunikation und Schuldnerdaten

    Mahnung mit Zugangsnachweisen, Antworten des Schuldners und dessen vollständige Bezeichnung und Anschrift.

  • Titel und bisherige Verfahren

    Vorhandene Urteile, Vollstreckungsbescheide und Unterlagen zu Vollstreckungsversuchen. Welche Originale später benötigt werden, klären wir mit Ihnen.

Unternehmen und Privatpersonen

Unterschiedliche Forderungen.
Eine sorgfältige Prüfung.

Ausgangspunkt ist der konkrete Zahlungsanspruch. Bei mehreren offenen Forderungen prüfen wir die rechtlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für jeden Fall.

Fristen und Zahlungsfähigkeit

Wann sich das Vorgehen ändern muss.

Verjährung rechtzeitig prüfen

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Ihr Beginn richtet sich grundsätzlich nach Jahresende, Anspruchsentstehung und Kenntnis beziehungsweise grob fahrlässiger Unkenntnis; für bestimmte Ansprüche gelten andere Regeln. Eine bloße Mahnung hemmt die Verjährung regelmäßig nicht. Gerichtliche Maßnahmen müssen rechtzeitig und wirksam veranlasst werden.

Vertiefung: Verjährung von Forderungen. Rechtsgrundlagen: § 195, § 199 und § 204 BGB.

Insolvenz berücksichtigen

Ist ein Insolvenzverfahren eröffnet, ist die Einzelvollstreckung für Insolvenzgläubiger grundsätzlich ausgeschlossen. Stattdessen ist zu prüfen, ob und wie die Forderung im Insolvenzverfahren angemeldet wird. Auch ohne eröffnetes Verfahren können Hinweise auf Zahlungsunfähigkeit die wirtschaftliche Entscheidung beeinflussen.

Rechtsgrundlagen: § 89 InsO und § 174 InsO.

Rechtsanwalt Björn Wrase, Kanzlei Wrase in Hamburg
Ihr Ansprechpartner

Rechtsanwalt Björn Wrase

Die Kanzlei Wrase in Hamburg begleitet Gläubiger beim Einzug offener Forderungen. Sie erhalten eine anwaltliche Einordnung und eine abgestimmte Vorgehensweise für Ihren Fall.

Die Bearbeitung ist bundesweit möglich. Die erste Anfrage können Sie über das Formular stellen; Unterlagen und weitere Abstimmungen lassen sich digital oder telefonisch organisieren.

Kanzlei Wrase · Am Kaiserkai 69 · 20457 Hamburg
040 228 682 150 · mail@inkasso-agency.de
Häufige Fragen

Weitere Fragen zum Forderungseinzug.

Was ist der Unterschied zwischen Inkasso und Forderungseinzug?

Die Begriffe überschneiden sich. Forderungseinzug beschreibt allgemein das Verfolgen offener Zahlungsansprüche. Auf dieser Seite steht der Weg von der Prüfung über das gerichtliche Verfahren bis zur Vollstreckung im Mittelpunkt.

Kann ich mehrere Forderungen gemeinsam übergeben?

Ja. Stellen Sie die Fälle möglichst in einer Liste zusammen und ordnen Sie die Unterlagen jeweils eindeutig zu. Anspruch, Einwendungen, Fristen und Kosten müssen dennoch für jede Forderung bewertet werden.

Reicht eine Rechnung als Beweis?

Eine Rechnung allein belegt nicht in jedem Fall, dass der abgerechnete Anspruch besteht. Je nach Streitpunkt können insbesondere Vertrag, Leistungsnachweise, Abnahme oder Korrespondenz entscheidend sein.

Was geschieht, wenn der Schuldner nur einen Teil bezahlt?

Teilen Sie uns Betrag und Datum jeder Zahlung sowie einen angegebenen Verwendungszweck mit. Danach wird die verbleibende Forderung unter Berücksichtigung möglicher Zinsen und Kosten neu berechnet.

Kann ich ohne gerichtliches Verfahren vollstrecken?

Für eine Zwangsvollstreckung benötigen Sie einen geeigneten Vollstreckungstitel. Liegt etwa bereits ein vollstreckbarer notarieller Titel vor, ist nicht zwingend ein vorheriger Zahlungsprozess erforderlich. Eine offene Rechnung allein genügt nicht.

Wie lange dauert der Forderungseinzug?

Die Dauer hängt von Unterlagen, Zustellung, Reaktion des Schuldners, einem möglichen Rechtsstreit und der Vollstreckung ab. Eine verbindliche Gesamtdauer lässt sich vorab nicht zusagen.

Ist eine Ratenzahlung sinnvoll?

Eine tragfähige Zahlungsvereinbarung kann eine Möglichkeit sein. Zu prüfen sind insbesondere Zahlungsfähigkeit, Laufzeit, Sicherheiten und die Folgen eines erneuten Ausfalls.

Ist mit der Formularanfrage bereits ein Mandat erteilt?

Das Formular dient der Anfrage für eine kostenlose Ersteinschätzung. Eine anschließende kostenpflichtige Bearbeitung wird gesondert mit Ihnen abgestimmt.

Ihre Forderung.
Ein nachvollziehbarer nächster Schritt.

Schildern Sie uns Ihre Ausgangslage. Wir besprechen, wie Sie die offene Zahlung weiterverfolgen können.