Sie erhalten einen Vollstreckungsbescheid, und der Gegner reagiert mit Einspruch. Dann kippt der schnelle Weg zum Titel. Sie müssen die Wirkung und die nächsten Schritte sicher steuern. Dieser Beitrag zeigt Ablauf, Fristen und Strategie.
Für Schnellleser: Der Vollstreckungsbescheid wirkt wie ein vorläufig vollstreckbares Versäumnisurteil. Das regelt § 700 ZPO. Der Einspruch führt in das streitige Verfahren. Sie prüfen Zustellung und Frist sofort. Sie sichern Unterlagen und planen die Anspruchsbegründung. Sie beantragen bei Bedarf Vollstreckungsschutz.
Den Gesamtüberblick zum Mahnverfahren finden Sie hier. Mahnverfahren, Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid
Wenn es bereits beim Mahnbescheid hakt, hilft diese Seite. Widerspruch gegen Mahnbescheid
Was ist der Vollstreckungsbescheid
Das Mahngericht erlässt den Vollstreckungsbescheid auf Antrag. Das setzt fehlenden Widerspruch gegen den Mahnbescheid voraus. § 699 ZPO regelt den Erlass. § 699 ZPO
Der Vollstreckungsbescheid eröffnet sofortige Zwangsvollstreckung. Er wirkt wie ein vorläufig vollstreckbares Versäumnisurteil. § 700 Abs. 1 ZPO ordnet diese Wirkung an. § 700 ZPO
Sie sollten deshalb sehr schnell reagieren. Sie klären Zustellung, Frist und Aktenlage. Sie vermeiden dadurch teure Vollstreckungsfolgen.
Welche Frist gilt für den Einspruch
Für den Einspruch gilt regelmäßig eine Zwei Wochen Frist. § 339 Abs. 1 ZPO nennt diese Notfrist. Die Frist beginnt mit der Zustellung. § 339 ZPO
Bei Auslandszustellung kann eine Monatsfrist gelten. § 339 Abs. 2 ZPO regelt diese Abweichung. Sie prüfen daher den Zustellweg genau. § 339 ZPO
Sie dokumentieren das Zustelldatum sofort. Sie speichern Umschlag, Zustellvermerk und Anlagen. Sie sichern damit Ihren Fristnachweis.
Form und Inhalt der Einspruchsschrift
Sie legen den Einspruch durch Einspruchsschrift ein. § 340 ZPO regelt Form und Mindestinhalt. Sie bezeichnen den Vollstreckungsbescheid eindeutig. Sie erklären zudem den Einspruch. § 340 ZPO
Sie können auch nur teilweise Einspruch einlegen. Dann benennen Sie den Umfang klar. § 340 Abs. 2 ZPO verlangt diese Angabe. § 340 ZPO
Sie reichen die Einspruchsschrift beim zuständigen Gericht ein. Sie nutzen dabei sichere Übermittlungswege. Sie achten auf Nachweisbarkeit des Eingangs.
Was passiert nach dem Einspruch
Der Einspruch führt in das streitige Verfahren. Der Vollstreckungsbescheid verliert damit nicht automatisch jede Wirkung. Sie müssen deshalb die Prozesslage aktiv gestalten. § 700 Abs. 1 ZPO stellt den Vollstreckungsbescheid dem Versäumnisurteil gleich. § 700 ZPO
Sie müssen nun den Anspruch vollständig darlegen. Sie ordnen Vertrag, Leistung, Fälligkeit und Verzug. Sie bereiten zudem Beweisangebote vor. Sie rechnen außerdem Zinsen und Kosten sauber vor.
Sie prüfen auch die Verteidigung des Gegners. Viele Gegner bestreiten dann Leistung oder Höhe. Andere rügen Zustellung oder Zuständigkeit. Sie adressieren diese Punkte strukturiert.
Vollstreckung stoppen oder begrenzen
Der Gläubiger kann trotz Einspruch vollstrecken. Der Titel wirkt vorläufig vollstreckbar. Sie benötigen dann Vollstreckungsschutz. § 719 Abs. 1 ZPO verweist auf § 707 ZPO. § 719 ZPO
§ 707 ZPO ermöglicht eine einstweilige Einstellung. Das Gericht knüpft diese oft an Sicherheit. Ohne Sicherheit gelingt es nur bei besonderer Lage. § 707 ZPO nennt diese Voraussetzungen. § 707 ZPO
Sie handeln besonders schnell, wenn Konten oder Forderungen betroffen sind. Sie prüfen Pfändungen und Drittschuldner sofort. Den Überblick zur Vollstreckung finden Sie hier. Zwangsvollstreckung
Welche Unterlagen Sie jetzt sichern sollten
- Sie sichern Vertrag, Angebot oder Auftragsbestätigung.
- Sie sichern Rechnungen und Leistungsnachweise.
- Sie sichern Mahnungen, Fristsetzungen und E Mail Verläufe.
- Sie sichern Zustellnachweise zum Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid.
- Sie sichern Zahlungsübersichten und offene Posten Listen.
Sie erstellen daraus eine klare Chronologie. Sie nutzen diese Chronologie für Schriftsätze und Beweisführung. Sie vermeiden damit unnötige Rückfragen.
Häufige Fragen
Kann der Gegner ohne Begründung Einspruch einlegen
Ja, das kommt häufig vor. Der Einspruch dient oft als Zeitgewinn. Sie konzentrieren sich deshalb auf Belege und Prozessstrategie.
Gilt immer die Zwei Wochen Frist
Meist gilt die Zwei Wochen Notfrist nach § 339 ZPO. Bei Auslandszustellung kann eine Monatsfrist gelten. § 339 ZPO
Stoppt der Einspruch die Vollstreckung automatisch
Nein, der Titel kann weiter wirken. Sie prüfen daher Vollstreckungsschutz nach § 719 ZPO und § 707 ZPO. § 719 ZPO
Was ist der nächste Schritt nach Einspruch
Sie führen das Verfahren streitig weiter. Sie brauchen dann eine schlüssige Anspruchsbegründung. Sie legen Beweise geordnet vor und reagieren auf Einwände.
Wann lohnt anwaltliche Unterstützung
Sie profitieren bei Fristdruck und Vollstreckungsgefahr besonders stark. Sie erhalten dann eine klare Strategie und belastbare Schriftsätze. Forderungseinzug durch Rechtsanwalt
Jetzt Einspruchslage einordnen und konsequent durchsetzen
Sie senden Vollstreckungsbescheid, Einspruch und Unterlagen digital. Sie erhalten eine klare Einschätzung und eine belastbare Vorgehensstrategie. Sie vermeiden dadurch unnötige Verzögerungen.