Sie haben einen Titel, aber der Schuldner zahlt nicht. Dann brauchen Sie Informationen über Vermögen und Einkommen. Die Vermögensauskunft liefert genau diese Angaben. Sie gewinnen dadurch Ansatzpunkte für Pfändungen und weitere Maßnahmen.
Für Schnellleser: Sie beauftragen den Gerichtsvollzieher mit der Vermögensauskunft. Der Schuldner muss sein Vermögen vollständig offenlegen. Sie nutzen das Vermögensverzeichnis für Konten und Forderungspfändungen. Bei Verweigerung steigt der Druck, denn das Gesetz erlaubt Erzwingungshaft. Außerdem kann eine Eintragung im Schuldnerverzeichnis folgen.
Den Überblick zur Vollstreckung finden Sie hier. Zwangsvollstreckung Den Gerichtsvollzieherauftrag finden Sie hier. Auftrag an den Gerichtsvollzieher
Was ist die Vermögensauskunft
Die Vermögensauskunft verpflichtet den Schuldner zur Auskunft über sein Vermögen. Der Gerichtsvollzieher verlangt die Angaben zum Zweck der Vollstreckung. Das Gesetz regelt die Vermögensauskunft in der ZPO. Sie erhalten dadurch ein Vermögensverzeichnis als Arbeitsgrundlage.
Die Auskunft hilft besonders, wenn der Schuldner ausweicht oder schweigt. Sie gewinnen Daten zu Konten, Forderungen und Einkünften. Danach wählen Sie Pfändungen gezielter und schneller.
Wann die Vermögensauskunft sinnvoll ist
Sie nutzen die Vermögensauskunft, wenn eine Vollstreckung ohne Informationen stockt. Sie nutzen sie auch, wenn die Sachpfändung keine Ergebnisse bringt. Außerdem stärkt sie den Druck, weil Verweigerung Folgen auslöst.
Sie wählen die Vermögensauskunft oft als zweite Stufe. Zuerst prüfen Sie Konten oder Drittschuldner. Danach sichern Sie die Auskunft als Informationshebel.
Ablauf in der Praxis
1 Beauftragung über den Gerichtsvollzieher
Sie beauftragen den Gerichtsvollzieher mit der Abnahme der Vermögensauskunft. Sie liefern Titel, Zustellnachweis und Schuldnerdaten. Sie benennen außerdem die Forderung sauber mit Zinsen und Kosten.
2 Termin und Belehrung
Der Gerichtsvollzieher lädt den Schuldner und belehrt ihn. Der Schuldner muss dann vollständig und richtig Auskunft geben. Die Seite erklärt auch strafrechtliche Risiken bei Verschweigen.
3 Vermögensverzeichnis und Auswertung
Sie erhalten ein Vermögensverzeichnis und werten es sofort aus. Sie prüfen Konten, Arbeitgeber und Drittschuldner. Danach setzen Sie Pfändungen gezielt um. Diese Verbindung beschreibt auch Ihre Pfändungsseite.
4 Verweigerung und Konsequenzen
Wenn der Schuldner nicht erscheint oder verweigert, steigt der Druck. Das Recht sieht Erzwingungshaft vor. Ihre Seite nennt zudem eine Haftdauer bis zu sechs Monaten.
Schuldnerverzeichnis als Druckmittel
Eine Eintragung im Schuldnerverzeichnis trifft die Bonität des Schuldners. Sie erhöht daher häufig die Zahlungsbereitschaft. Die ZPO regelt die Eintragungsanordnung in § 882c. Das Vollstreckungsportal erläutert zudem typische Fragen zur Auskunft.
Wenn Sie den Mechanismus vertiefen möchten, nutzen Sie die Supporting Seite. Schuldnerverzeichnis
Formulare und saubere Übergabe
Sie sparen Zeit mit den aktuellen Formularen des BMJ. Das BMJ hat Formulare überarbeitet und veröffentlicht. Sie nutzen diese Vorlagen als Standard im Vollstreckungsalltag.
BMJ Formulare Zwangsvollstreckung
Checkliste für Gläubiger
- Sie halten Titel und Zustellnachweis bereit.
- Sie prüfen Name, Anschrift und Rechtsform des Schuldners.
- Sie erstellen eine Forderungsaufstellung mit Zinsen und Kosten.
- Sie notieren bekannte Konten, Arbeitgeber und Drittschuldner.
- Sie planen nach Auswertung sofort eine Pfändung.
Für die nächste Stufe nach der Auskunft nutzen Sie die Pfändungsseite. Pfändung von Forderungen und Konten
Häufige Fragen
Wann lohnt sich die Vermögensauskunft besonders
Sie lohnt sich bei unklaren Vermögensverhältnissen und bei Schweigen. Sie schafft Daten für gezielte Pfändungen.
Welche Folgen hat Verweigerung
Verweigerung löst Druck aus, denn das Recht kennt Erzwingungshaft. Ihre Seite beschreibt zudem weitere Konsequenzen.
Was bringt das Schuldnerverzeichnis
Es wirkt als Bonitätsmerkmal und erhöht oft den Zahlungsdruck. § 882c ZPO regelt die Eintragung.
Wo finde ich offizielle Formulare
Sie nutzen die BMJ Formulare für die Zwangsvollstreckung. BMJ Formulare Zwangsvollstreckung