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Forderung im Insolvenzverfahren anmelden

Sie möchten Ihre Forderung im Insolvenzverfahren anmelden, weil ein Schuldner zahlungsunfähig ist. Sie sichern Ihre Rechte nur, wenn Sie fristgerecht und sauber anmelden. Diese Seite zeigt Ihnen Ablauf, Unterlagen und typische Fehler. Sie erhalten zudem eine klare Struktur für die Praxis.

Für Schnellleser: Sie prüfen zuerst die Verfahrenseröffnung im Portal. Danach melden Sie schriftlich beim Insolvenzverwalter an. Sie nennen Betrag, Grund und Rang und fügen Belege bei. Sie verfolgen Tabelle und Prüfungstermin und reagieren auf Widerspruch.

Den Überblick im Cluster finden Sie hier. Insolvenz Den Ablauf der Tabelle erklärt diese Seite. Insolvenztabelle und Prüfungstermin

Wann Sie eine Forderung anmelden müssen

Sie melden an, wenn das Insolvenzgericht das Verfahren eröffnet. Das Gericht bestellt dann einen Insolvenzverwalter. Sie erhalten im Eröffnungsbeschluss eine Anmeldefrist. Ohne Anmeldung erhalten Sie in der Regel keine Quote.

Sie prüfen zuerst, ob wirklich eine Eröffnung vorliegt. Ein bloßer Insolvenzantrag genügt nicht. Sie nutzen dafür das Justizportal mit den Insolvenzbekanntmachungen. Insolvenzbekanntmachungen im Justizportal

Frist, Form und Zuständigkeit

Sie richten die Anmeldung an den Insolvenzverwalter. Sie schreiben nicht an das Insolvenzgericht. § 174 InsO verlangt die schriftliche Anmeldung beim Verwalter. § 174 InsO

Sie halten die vom Gericht gesetzte Frist ein. Sie können zwar nachträglich anmelden. Dann riskieren Sie jedoch Nachteile und Mehrkosten. § 177 InsO regelt die nachträgliche Anmeldung. § 177 InsO

Sie dokumentieren den Versand. Sie speichern Einlieferungsbelege und Sendeprotokolle. So vermeiden Sie Streit über die Rechtzeitigkeit.

Diese Unterlagen beschleunigen die Prüfung

Sie erhöhen die Anerkennungschancen durch vollständige Belege. Der Verwalter trägt Forderungen in die Tabelle ein. § 175 InsO beschreibt die Tabelle. § 175 InsO

  • Sie fügen Vertrag, Angebot oder Auftragsbestätigung bei.
  • Sie fügen Rechnung und Leistungsnachweise bei.
  • Sie fügen Lieferscheine oder Abnahmeprotokolle bei.
  • Sie fügen Mahnungen und Verzugskorrespondenz bei.
  • Sie fügen bei Teilzahlungen eine Saldenübersicht bei.

Wenn Sie die Quote realistisch einordnen möchten, nutzen Sie diese Seite. Insolvenzquote und Auszahlung

So formulieren Sie den Forderungsgrund korrekt

Sie beschreiben den Forderungsgrund konkret. Sie nennen Vertragstyp, Leistungszeitraum und Fälligkeitsdatum. Sie trennen Hauptforderung, Zinsen und Nebenforderungen. Sie nennen bei Zinsen den Zeitraum und die Berechnung.

Sie vermeiden Sammelpositionen ohne Rechenweg. Sie vermeiden wechselnde Beträge ohne Erklärung. Sie vermeiden pauschale Angaben ohne Belege. Sonst bestreitet der Verwalter schneller.

Prüfungstermin, Tabelle und Widerspruch

Im Prüfungstermin prüfen Beteiligte Betrag und Rang. § 176 InsO beschreibt den Ablauf. § 176 InsO

Der Verwalter vermerkt Anerkennung oder Widerspruch in der Tabelle. Bei Widerspruch prüfen Sie das wirtschaftliche Vorgehen. Sie entscheiden dann über Feststellungsklage oder eine andere Strategie. Sie handeln dabei konsequent und zeitnah.

Den Ablauf im Detail erklärt diese Seite. Insolvenztabelle und Prüfungstermin

Typische Fehler bei der Forderungsanmeldung

  • Sie adressieren falsch und schreiben an das Gericht.
  • Sie melden Beträge ohne Belege oder ohne Rechenweg.
  • Sie vergessen Zinsen oder Nebenforderungen.
  • Sie nennen keinen Zeitraum für Zinsen.
  • Sie reagieren zu spät auf einen Widerspruch.

Sie prüfen außerdem Anfechtungsrisiken bei Zahlungen vor der Eröffnung. Der Verwalter kann Rückforderungen verlangen. Insolvenzanfechtung

Jetzt Forderung im Insolvenzverfahren sauber anmelden

Sie sparen Zeit durch eine klare Unterlagenliste. Sie reduzieren Rückfragen durch saubere Beträge und Belege. Sie erhalten eine belastbare Einschätzung zu Frist, Rang und Strategie. Wenn Sie vorab prüfen möchten, ob alternative Schritte sinnvoll bleiben, nutzen Sie diese Seite. Forderungseinzug durch Rechtsanwalt