Zum Inhalt springen
Startseite » Blog der inkasso-agency » Inkasso beauftragen – Forderungen bundesweit durchsetzen

Inkasso beauftragen – Forderungen bundesweit durchsetzen

Kanzlei Wrase · Bundesweit tätig

Inkasso beauftragen.
Forderungen bundesweit durchsetzen.

Sie suchen ein Inkassobüro oder Inkassounternehmen, weil Ihnen jemand Geld schuldet? Die Kanzlei Wrase bietet Ihnen anwaltliches Inkasso. Rechtsanwalt Björn Wrase unterstützt Unternehmen und Privatpersonen bei offenen Zahlungsansprüchen.

Schildern Sie Ihre Forderung für eine kostenfreie Ersteinschätzung zum konkreten Fall. Vor einer Beauftragung besprechen wir mit Ihnen das Vorgehen, die voraussichtlichen Kosten und erkennbare Risiken.

Der erste Schritt

Was steht Ihnen zu?

Nennen Sie Forderungsgrund, offenen Betrag und die bisherige Reaktion des Schuldners. Sie erhalten eine kostenfreie Ersteinschätzung zum konkreten Fall.

Oder persönlich: 040 228 682 150

Die Anfrage allein begründet noch kein Mandat. Eine anschließende kostenpflichtige Tätigkeit stimmen wir gesondert mit Ihnen ab.

Unternehmen und PrivatpersonenPersönliche anwaltliche BearbeitungVorgehen und Kosten vorab klären
Inkasso durch eine Rechtsanwaltskanzlei

Ihre Forderung.
Ein passendes Vorgehen.

Sie können den Einzug einer offenen Geldforderung direkt einem Rechtsanwalt übertragen. Ein vorheriger Auftrag an ein Inkassobüro ist dafür nicht erforderlich.

Entscheidend ist, aus welchem Grund Ihnen Geld zusteht, wann die Zahlung fällig ist und welche Unterlagen den Anspruch belegen. Wir betrachten außerdem Einwendungen, Teilzahlungen und mögliche Fristen. Auf dieser Grundlage klären wir, ob und in welchem Umfang die Kanzlei Ihre Forderung übernimmt.

Die Beauftragung richtet sich nach Ihrem Bedarf. Geht es zunächst um eine außergerichtliche Zahlungsaufforderung, um die gerichtliche Klärung einer bestrittenen Forderung oder um die Vollstreckung aus einem vorhandenen Titel? Diese Ausgangslagen erfordern unterschiedliche Schritte. Wir stimmen den Auftrag mit Ihnen ab.

Sie suchen ausdrücklich ein Inkassobüro?

Hinter inkasso-agency.de steht die Kanzlei Wrase in Hamburg. Sie beauftragen eine Rechtsanwaltskanzlei mit anwaltlichem Forderungseinzug. Zur Entscheidung zwischen den Anbietern finden Sie hier den Vergleich von Inkassobüro und Anwalt.

Für gewerbliche und private Gläubiger

Welche Forderung möchten Sie übergeben?

Eine einzelne offene Zahlung kann ebenso Anlass für eine Anfrage sein wie mehrere Außenstände. Jede Forderung benötigt eine nachvollziehbare Grundlage.

Unternehmen und Selbstständige

Rechnungen und Vergütungen

Offene Kaufpreise, Lieferrechnungen, Werklohn und Vergütungen für Dienstleistungen. Teilen Sie uns mit, ob der Kunde die Leistung oder Rechnung beanstandet.

Kunde zahlt Rechnung nicht
Freiberufler

Honorare und Zahlungsrückstände

Nicht bezahlte Honorare aus Beratung, Behandlung oder anderen beruflichen Leistungen. Die jeweilige Vereinbarung und die Abrechnung gehören zur Prüfung.

Honorarforderung schildern
Privatpersonen

Darlehen, Miete und Rückzahlungen

Private Darlehensrückzahlungen, rückständige Miete oder Rückzahlungsansprüche aus Verträgen. Auch ohne klassische Rechnung kann ein Zahlungsanspruch bestehen.

Privatdarlehen zurückfordern
Anspruch bereits tituliert

Urteil oder Vollstreckungsbescheid

Sie haben einen Titel, aber noch keine Zahlung? Für die Prüfung der Vollstreckung benötigen wir den Titel und Angaben zu bisherigen Maßnahmen.

Titulierte Forderung vollstrecken
Ihr Zahlungsanspruch passt in keine dieser Gruppen?

Schildern Sie uns den Sachverhalt, beispielsweise einen Kaufpreisrückzahlungs- oder Schadensersatzanspruch. Ob die Kanzlei den Fall übernimmt und welcher Weg sinnvoll ist, klären wir nach Prüfung. Eine bestimmte Forderungsart oder Höhe allein entscheidet darüber nicht.

Von der Anfrage zum Auftrag

Inkasso beauftragen
in drei Schritten.

01

Forderung schildern

Nennen Sie den offenen Betrag, den Forderungsgrund und den bisherigen Verlauf. Informieren Sie uns über Einwendungen, bereits beauftragte Dienstleister und laufende Fristen.

02

Fall und Kosten besprechen

Sie erhalten eine kostenfreie Ersteinschätzung zum konkreten Fall. Wir klären erforderliche Unterlagen, mögliche Maßnahmen und die voraussichtlichen Kosten einer weiteren Bearbeitung.

03

Beauftragung abstimmen

Sie entscheiden über den besprochenen Auftrag. Nach Mandatsübernahme verfolgt die Kanzlei Ihre Forderung im vereinbarten Umfang und stimmt erforderliche weitere Schritte mit Ihnen ab.

Für eine fundierte Einschätzung

Diese Unterlagen helfen.

Für die erste Anfrage genügt zunächst eine verständliche Schilderung. Welche Dokumente zusätzlich nötig sind, hängt von der Forderung und möglichen Einwendungen ab.

  • Grundlage des Anspruchs
    Vertrag, Auftrag, Bestellung, Darlehensvereinbarung oder andere Unterlagen, aus denen die Zahlungspflicht folgen soll.
  • Betrag und Fälligkeit
    Rechnung oder Forderungsaufstellung, Zahlungsvereinbarung sowie Betrag und Datum bereits erhaltener Zahlungen.
  • Leistung und Kommunikation
    Liefer- oder Leistungsnachweise, gegebenenfalls Abnahme, Mahnungen und Antworten des Schuldners.
  • Schuldner und Verfahren
    Vollständiger Name beziehungsweise Gesellschaft und Anschrift; vorhandene Titel und Unterlagen früherer Verfahren.

Eine Rechnung allein beweist nicht in jedem Fall, dass der Anspruch besteht. Übermitteln Sie deshalb auch Einwendungen und Unterlagen, die gegen Ihre Forderung sprechen könnten. Bei mehreren Forderungen hilft eine getrennte Aufstellung je Schuldner und Anspruch.

Der Stand Ihrer Forderung entscheidet

Außergerichtlich.
Gerichtlich. Vollstrecken.

Wir empfehlen die Maßnahmen, die nach der rechtlichen Prüfung und unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit zu Ihrem Fall passen.

Offene Forderung

Zahlung geltend machen

Eine anwaltliche Zahlungsaufforderung kann der erste Schritt sein. Wir prüfen die Reaktion des Schuldners und besprechen gegebenenfalls eine Zahlungsvereinbarung.

Anwaltliche Leistungen
Keine Einigung

Gerichtlichen Weg wählen

Bei geeigneten Geldforderungen kommt ein Mahnverfahren in Betracht. Besteht bereits Streit, kann eine Klage sinnvoller sein. Der Mahnbescheid bestätigt den Anspruch noch nicht inhaltlich.

Das gerichtliche Mahnverfahren
Titel vorhanden

Vollstreckung prüfen

Wir prüfen die Voraussetzungen und geeignete Maßnahmen, etwa eine Forderungspfändung oder einen Gerichtsvollzieherauftrag. Auch ein Titel garantiert keine tatsächliche Zahlung.

Möglichkeiten der Vollstreckung

Zum Mahnverfahren: § 688 ZPO und § 692 ZPO. Den ausführlichen Überblick finden Sie unter Forderungseinzug durch Rechtsanwalt.

Kosten vorab klären

Was kostet die Beauftragung?

Die Ersteinschätzung zum konkreten Fall ist kostenfrei. Eine anschließende anwaltliche Tätigkeit ist kostenpflichtig. Vor der Beauftragung erläutern wir Ihnen die Abrechnungsgrundlage und die voraussichtlichen Kosten.

Bei gesetzlicher Abrechnung richten sich Anwaltsgebühren grundsätzlich nach Gegenstandswert und Tätigkeit. Je nach Vorgehen können Gerichts- und Vollstreckungskosten hinzukommen. Bei einem Rechtsstreit ist auch das Risiko gegnerischer Kosten zu berücksichtigen.

Befindet sich der Schuldner bereits im Verzug, können erforderliche Rechtsverfolgungskosten erstattungsfähig sein. Ihre eigene Vergütungspflicht gegenüber der Kanzlei und ein möglicher Erstattungsanspruch gegen den Schuldner sind jedoch zu unterscheiden. Fehlende Zahlungsfähigkeit bleibt ein wirtschaftliches Risiko.

Rechtsgrundlagen: § 2 RVG, § 280 BGB und § 286 BGB.

Rechtsanwalt Björn Wrase, Kanzlei Wrase in Hamburg
Ihr anwaltlicher Ansprechpartner

Rechtsanwalt Björn Wrase

Die Kanzlei Wrase begleitet Unternehmen, Selbstständige, Freiberufler und Privatpersonen beim Einzug offener Geldforderungen. Maßgeblich sind Ihre Unterlagen, das rechtliche Vorgehen und der wirtschaftliche Aufwand.

Die Kanzlei hat ihren Sitz in Hamburg und ist bundesweit tätig. Für die erste Anfrage ist kein persönlicher Termin erforderlich. Weitere Unterlagen und Abstimmungen lassen sich nach Rücksprache digital oder telefonisch organisieren.

Kanzlei Wrase · Am Kaiserkai 69 · 20457 Hamburg
040 228 682 150 · mail@inkasso-agency.de
Häufige Fragen

Vor der Beauftragung.

Kann ich als Privatperson Inkasso beauftragen?

Ja. Sie können die Kanzlei beispielsweise wegen eines privaten Darlehens, rückständiger Miete oder eines vertraglichen Rückzahlungsanspruchs anfragen. Die Prüfung klärt, ob und wie sich der konkrete Anspruch verfolgen lässt.

Muss ich zuerst ein Inkassobüro einschalten?

Nein. Sie können sich unmittelbar an einen Rechtsanwalt wenden. Haben Sie bereits einen Dienstleister beauftragt, teilen Sie dies bitte mit, damit sich Aufträge, bisherige Maßnahmen und mögliche Kosten abstimmen lassen.

Kann ich mehrere Forderungen übergeben?

Ja. Stellen Sie die Ansprüche möglichst getrennt mit Schuldner, Betrag, Fälligkeit und Zahlungsstand zusammen. Auch bei mehreren Forderungen gegen dieselbe Person sind die jeweiligen Grundlagen einzeln zu prüfen.

Muss ich vorher dreimal mahnen?

Eine allgemeine Pflicht zu drei Mahnungen besteht nicht. Für den Verzug genügt regelmäßig eine wirksame Mahnung nach Fälligkeit; gesetzliche Ausnahmen sind möglich. Wir prüfen, ob bereits Verzug vorliegt und welche Kosten erstattungsfähig sein können.

Ist die Formularanfrage schon ein kostenpflichtiger Auftrag?

Nein. Das Formular dient der Anfrage für eine kostenfreie Ersteinschätzung zum konkreten Fall. Eine anschließende kostenpflichtige Tätigkeit und den Umfang des Mandats stimmen wir gesondert mit Ihnen ab.

Kann ich eine bestrittene Forderung übergeben?

Ja. Teilen Sie die Einwendungen vollständig mit. Die Kanzlei prüft diese anhand Ihrer Unterlagen und bespricht, ob eine außergerichtliche Klärung oder ein gerichtliches Verfahren sinnvoll ist.

Wie schnell erhalte ich mein Geld?

Eine feste Zahlungsfrist oder einen Erfolg können wir nicht zusagen. Der Verlauf hängt insbesondere von Beweislage, Schuldnerreaktion, möglichen Verfahren und Zahlungsfähigkeit ab. Wir erläutern Ihnen die nächsten sinnvollen Schritte.

Was ist bei drohender Verjährung wichtig?

Nennen Sie eine bekannte Frist bereits bei der Kontaktaufnahme. Eine bloße Mahnung oder Anfrage bei der Kanzlei hemmt die Verjährung nicht. Erforderliche Maßnahmen müssen rechtzeitig geprüft und veranlasst werden. Mehr dazu im Ratgeber zur Verjährung und in § 204 BGB.

Ihre nächste Entscheidung

Offene Forderung?
Lassen Sie uns den Fall prüfen.

Schildern Sie, wer Ihnen welchen Betrag schuldet. Sie erhalten eine kostenfreie Ersteinschätzung zum konkreten Fall.

Inhaltlich verantwortlich: Rechtsanwalt Björn Wrase · Stand: 28.9.2026