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Inkassounternehmen, Inkassobüro, Anwalt?

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Handwerker, Unternehmen und Dienstleister nutzen den Service von Inkassounternehmen gerne, um ausstehende Forderungen von Kunden einzuziehen. Inkassounternehmen weisen zudem eine fachliche Expertise auf, denn ihre Hauptaufgabe besteht in dem geschäftsmäßigen Einziehen fremder Forderungen. Das Inkassounternehmen übernimmt die Überwachung des Zahlungsverkehrs. Sobald sich ein Kunde in Zahlungsverzug befindet, übernimmt es auch schriftlichen Mahnungen.

Inkassozession

Diese Art der Forderungsauslagerung wird als Inkassozession bezeichnet, mit der der Gläubiger alle Rechte an seinen Forderungen an das Inkassounternehmen abtritt. Das Inkassounternehmen zahlt den Gegenwert der Forderungen an den Auftraggeber aus und berechnet für seine Dienstleistung eine Gebühr. Trotz dieser zusätzlichen Kosten ist die Inkassozession immer noch günstiger als eigene Mitarbeiter mit der Überwachung des Zahlungsverkehrs zu beauftragen.

Inkassomandat

Viele Dienstleister und Unternehmen lagern die Forderungseinbringung jedoch nicht von Anfang an aus, sondern beauftragen ein Inkassounternehmen erst dann, wenn sich die Kunden in Zahlungsverzug befinden und erfolglos abgemahnt wurden. In diesem Fall liegt ein Inkassomandat vor. Die Aufgabe von Inkassobüros besteht darin, die kaufmännischen Forderungen im Auftrag der Gläubiger einzuziehen. Die Fachsprache spricht von kaufmännisch ausgemahnten Forderungen, die in dieser Phase noch nicht gerichtlich geltend gemacht wurden.

Auch für kleine Unternehmen mit vielen, aber überschaubaren Aufträgen kann es sich lohnen, ein Inkassounternehmen zu beauftragen, um eigene Personalkapazitäten zu schonen.

Inkassounternehmen oder Rechtsanwalt

Die Einschaltung eines Inkassounternehmens ist nur dann sinnvoll, wenn der Kunde die Forderung nicht bestreitet. Um späteren Ärger zu vermeiden, sollten Dienstleister bereits mit der Annahme des Auftrages die Zahlungsmodalitäten genau festlegen. Neben der Leistungsbeschreibung und der zu zahlenden Geldsumme werden auch Mahnkosten und ein genau definiertes Zahlungsdatum festgelegt. Bestreitet der Kunde die geltend gemachten Forderungen, sollte der Gläubiger zuerst versuchen, eine gütliche Einigung herbeizuführen.

Ist diese Einigung nicht möglich, sollte der Gläubiger einem Rechtsanwalt den Vorzug vor einem Inkassounternehmen geben. Beide Dienstleister werden zwar damit beauftragt, fremde, ausgemahnte Forderungen einzuziehen. Im Fall einer strittigen Forderung übernimmt der Rechtsanwalt jedoch die rechtliche Vertretung des Gläubigers.

Ein Inkassobüro kann nur die ausstehende Forderung einziehen. Ob die strittige Forderung zu Recht geltend gemacht wird und die Einwendungen des Schuldners richtig oder falsch sind, wird nicht geprüft. Dazu ist ein Inkassobüro weder berechtigt, noch fachlich in der Lage. Beauftragt ein Gläubiger in dieser Situation erst ein Inkassounternehmen und im zweiten Schritt einen Rechtsanwalt, entstehen unnötige Kosten. In diesem Fall hat der Schuldner lediglich die Kosten für den Rechtsanwalt zu übernehmen, sollte sich herausstellen, dass die geltend gemachten Forderungen zu Recht bestehen. Die Kosten für die Einschaltung des Inkassounternehmens hat er jedoch nicht zu übernehmen, da der Gläubiger den günstigeren Weg der Forderungseinziehung zu wählen hat.

Inkassounternehmen ode Anwalt: Fazit

Jedem Gläubiger steht es frei, im Fall ausstehender Forderungen ein Inkassounternehmen einzuschalten. Man unterscheidet zwischen der Inkassozession, also der vollständigen Forderungsabtretung an das Inkassounternehmen und dem Inkassomandat. In diesem Fall beauftragt der Gläubiger das Inkassobüro nur im Einzelfall mit dem Forderungseinzug.

Dieser Weg ist grundsätzlich aber nur in Betracht zu ziehen, wenn der Kunde die Forderung nicht bestreitet. Bei strittigen Forderungen sollte sofort ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden, da dieser auch gleich die rechtliche Vertretung übernehmen kann. Ein Inkassounternehmen ist berechtigt, die Kosten für seine Dienstleistung nach freiem Ermessen festzulegen, während ein Rechtsanwalt an die Gebührenordnung für Rechtsanwälte gebunden ist. Allerdings orientieren sich die meisten Inkassounternehmen an den Kosten der Gebührenordnung.