Nach der Anmeldung zur Insolvenztabelle zählt eine Frage besonders. Wie viel Geld kommt am Ende an. Diese Seite erklärt Quote, Auszahlung und typische Einflussfaktoren. Sie können damit Erwartungen realistisch steuern.
Für Schnellleser: Die Quote ergibt sich aus verteilbarer Masse und festgestellten Forderungen. Auszahlungen laufen oft als Abschlag und später als Schlussverteilung. Bestreiten, Absonderung und Kosten drücken die Quote. Sie verfolgen deshalb Tabelle, Verwertung und Verteilungsstand konsequent.
Den Vorlauf zur Tabelle finden Sie hier. Insolvenztabelle und Prüfungstermin Wenn Sie noch nicht angemeldet haben, starten Sie hier. Forderung im Insolvenzverfahren anmelden
Was bedeutet die Insolvenzquote
Die Insolvenzquote zeigt den Prozentsatz Ihrer festgestellten Forderung. Der Verwalter zahlt diesen Anteil aus der Insolvenzmasse. Sie erhalten also einen Anteil, nicht den vollen Betrag.
Sie können die Quote grob so einordnen. Verteilbare Masse geteilt durch Summe der festgestellten Forderungen. Danach ergibt sich ein Prozentsatz. Sie erhalten dann diesen Prozentsatz auf Ihre festgestellte Forderung.
Welche Faktoren die Quote beeinflussen
Sie erhalten keine feste Quote am Anfang. Sie brauchen Verwertungsstand und Tabellenlage. Deshalb prüfen Sie früh die wichtigsten Stellschrauben.
- Sie prüfen die Masse nach Verwertung von Vermögen.
- Sie prüfen die Summe der festgestellten Forderungen in der Tabelle.
- Sie prüfen die Kosten des Verfahrens und die Verwaltervergütung.
- Sie prüfen Rückflüsse aus Anfechtung und anderen Ansprüchen.
- Sie prüfen Absonderungsrechte, weil sie Masse für einfache Gläubiger verringern.
Wenn Anfechtung eine Rolle spielt, lesen Sie hier weiter. Insolvenzanfechtung
Zeitpunkt und Ablauf der Auszahlung
Auszahlungen setzen ausreichende Barmittel voraus. § 187 InsO erlaubt Verteilungen, sobald Masse reicht. Der Verwalter nimmt die Verteilung vor. § 187 InsO
Vor jeder Verteilung erstellt der Verwalter ein Verteilungsverzeichnis. § 188 InsO regelt dieses Verzeichnis. Sie können daraus Beträge und Berücksichtigung erkennen. § 188 InsO
Abschlagsverteilung und Schlussverteilung
Eine Abschlagsverteilung zahlt vorläufige Beträge aus. Sie entsteht, wenn der Verwalter Masse gesichert hat. Die endgültige Quote steht jedoch später fest.
Die Schlussverteilung verteilt den verbleibenden Rest. § 196 InsO knüpft sie an einen weitgehend abgeschlossenen Verwertungsstand. Außerdem verlangt die Norm die Zustimmung des Insolvenzgerichts. § 196 InsO
Was passiert bei bestrittenen Forderungen
Ein Bestreiten blockiert oft die Berücksichtigung bei der Verteilung. Sie brauchen dann eine Klärung, sonst fehlt Feststellungssicherheit. § 189 InsO regelt die Berücksichtigung bestrittener Forderungen. § 189 InsO
Sie dokumentieren Widerspruch und Fristen. Sie prüfen danach die wirtschaftliche Durchsetzung. Den Einstieg zur Klärung über die Tabelle finden Sie hier. Insolvenztabelle und Prüfungstermin
Absonderung und Sicherheiten beeinflussen Ihre Auszahlung
Sicherheiten verändern die Rechnung. Absonderungsberechtigte Gläubiger greifen vorrangig auf Sicherungsgut zu. § 190 InsO regelt die Berücksichtigung solcher Gläubiger in der Verteilung. § 190 InsO
Wenn Sie Sicherungsrechte prüfen möchten, nutzen Sie diese Seite. Aussonderung und Absonderung
Realistische Erwartungen und sinnvolle nächste Schritte
Viele Verfahren liefern niedrige Quoten. Sie planen daher konservativ. Sie sichern zudem Belege, weil jede Unklarheit die Feststellung gefährdet.
Sie prüfen, ob außerhalb der Insolvenz noch Maßnahmen sinnvoll bleiben. Sie beachten dabei Vollstreckungsverbote und Rangfragen. Für eine strategische Einordnung nutzen Sie diese Seite. Forderungseinzug durch Rechtsanwalt
Jetzt Quote realistisch einordnen und Strategie festlegen
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