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B2B-Zahlungsverzug 2026: Was Gläubiger bei offenen Rechnungen tun können

Kanzlei Wrase · B2B-Forderungen · Rechtsstand 2026

B2B-Zahlungsverzug 2026.
Offene Rechnungen richtig verfolgen.

Zahlt ein Geschäftskunde nicht, kommt es auf Vertrag, Fälligkeit, Rechnungszugang und mögliche Einwendungen an. Erst wenn diese Punkte geklärt sind, lässt sich der Verzug rechtlich einordnen und der nächste Schritt sinnvoll wählen.

Ihr nächster Schritt

Offene Geschäftskundenrechnung prüfen lassen

Schildern Sie kurz Forderungsgrund, Betrag, Zahlungsziel und bisherigen Verlauf. Für eine erste Einordnung genügt zunächst eine kurze Beschreibung.

Oder persönlich: 040 228 682 150

B2B-EntgeltforderungenRechtsstand 2026Prüfung des Einzelfalls
Einordnung

Was bei einer offenen B2B-Rechnung zuerst zählt

Eine unbezahlte Rechnung ist nicht automatisch eine durchsetzbare Forderung im Verzug. Prüfen Sie zunächst, ob der Anspruch entstanden, fällig und hinreichend belegt ist. Danach richten sich Verzugsbeginn, Nebenforderungen und die Auswahl des weiteren Vorgehens.

Die rechtliche Einordnung hängt vom Vertrag, der erbrachten Leistung, vereinbarten Zahlungsbedingungen, dem Zugang der Rechnung und etwaigen Einwendungen des Geschäftskunden ab. Allgemeine Aussagen über branchenweite Zahlungsziele oder Zahlungsverzugsquoten beantworten diese Einzelfragen nicht.

Der ältere Beitrag „Zahlungsverhalten: B2B profitiert von längeren Zahlungszielen“ ordnet historische Creditreform-Daten und Zahlungsziele aus 2023/2024 ein. Die vorliegende Seite konzentriert sich dagegen auf die geltenden rechtlichen Grundlagen und konkrete nächste Schritte.

Der Ablauf

In drei Schritten zur passenden Reaktion

Ordnen Sie Anspruch und Unterlagen, klären Sie Einwendungen und wählen Sie dann den nächsten Schritt nach Beweislage, Kosten und wirtschaftlicher Aussicht.

01

Anspruch und Unterlagen prüfen

Gleichen Sie Auftrag oder Vertrag, Leistungsnachweis, Abnahme, Rechnung, Zahlungsziel und Zugangsnachweis ab. Halten Sie Teilzahlungen und Änderungen fest.

02

Einwendungen und Verzug klären

Prüfen Sie, ob der Geschäftskunde Mängel, fehlende Abnahme, Gegenforderungen oder sonstige Einwendungen geltend macht. Bestimmen Sie danach, ob und seit wann Verzug eingetreten ist.

03

Weiteres Vorgehen auswählen

Wählen Sie den nächsten Schritt nach Beweislage, Reaktion des Schuldners, Kosten und wirtschaftlicher Aussicht: Zahlungsaufforderung, anwaltliche Geltendmachung oder gerichtliches Verfahren.

Wichtig: Eine Mahnung, ein Mahnbescheid oder eine anwaltliche Anfrage garantiert weder die Zahlung noch die spätere Durchsetzung. Entscheidend bleiben Anspruch, Nachweise und die Umstände des konkreten Falls.
Rechtliche Prüfung

Wann gerät ein Geschäftskunde in Zahlungsverzug?

Ausgangspunkt ist die Fälligkeit. Für den Verzug gelten die Voraussetzungen des § 286 BGB; sie hängen unter anderem von Zahlungsabrede, Mahnung und Rechnungszugang ab.

Ist keine Leistungszeit bestimmt und ergibt sich auch sonst keine, kann die Leistung nach § 271 BGB grundsätzlich sofort verlangt werden. Vertragliche Vereinbarungen, Abnahmebedingungen und besondere gesetzliche Regeln können die Fälligkeit beeinflussen.

Nach § 286 Absatz 1 BGB setzt Verzug grundsätzlich eine Mahnung nach Eintritt der Fälligkeit voraus. Eine Mahnung ist unter anderem entbehrlich, wenn für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist oder ein gesetzlicher Ausnahmetatbestand greift.

Prüfpunkt 1

Fälligkeit

Vertragliches Zahlungsziel, Leistungserbringung, Abnahme und mögliche Bedingungen feststellen.

Prüfpunkt 2

Rechnungszugang

Den Zugang der Rechnung und den Übermittlungsweg dokumentieren; das Rechnungsdatum allein beantwortet die Zugangsfrage nicht.

Prüfpunkt 3

Mahnung oder Ausnahme

Festhalten, ob gemahnt wurde oder ob eine Mahnung nach § 286 BGB entbehrlich ist.

Die 30-Tage-Regel beginnt nicht pauschal mit dem Rechnungsdatum. Bei einer Entgeltforderung gegenüber einem Unternehmen kommt der Schuldner nach § 286 Absatz 3 BGB spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung in Verzug, wenn nicht gezahlt wurde. Ist der Zugang ungewiss, enthält die Vorschrift für Nichtverbraucher eine besondere Anknüpfung an Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung.
Vertragliche Fristen

Wann sind Zahlungsziele von mehr als 60 Tagen wirksam?

Vertragliche Zahlungsziele können gesetzlichen Grenzen unterliegen. Entscheidend sind Vertragspartner, Vereinbarung und konkrete Leistung.

Eine Vereinbarung zwischen Unternehmen, nach der eine Entgeltforderung erst mehr als 60 Tage nach Empfang der Gegenleistung verlangt werden kann, ist nach § 271a Absatz 1 BGB nur unter besonderen Voraussetzungen wirksam. Sie muss ausdrücklich getroffen sein und darf im Hinblick auf die Belange des Gläubigers nicht grob unbillig sein.

Für öffentliche Auftraggeber gelten abweichende, strengere Grenzen; zudem sieht das Gesetz Ausnahmen vor. Prüfen Sie deshalb Vertragspartner, Vertragstext und konkrete Leistung, statt eine einheitliche Höchstfrist für alle B2B-Verträge anzunehmen.

Nebenforderungen

Verzugszinsen und 40-Euro-Pauschale im Geschäftsverkehr

Nebenforderungen setzen die gesetzlichen Voraussetzungen voraus. Insbesondere müssen Sie den Verzug und den relevanten Zeitraum prüfen.

§ 288 Absatz 2 BGB

Verzugszinsen

Bei einer Entgeltforderung aus einem Rechtsgeschäft ohne Verbraucherbeteiligung beträgt der gesetzliche Verzugszinssatz neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Weil sich der Basiszinssatz ändern kann, muss die Berechnung den maßgeblichen Zeitraum abbilden.

§ 288 Absatz 5 BGB

40-Euro-Pauschale

Bei Verzug mit einer Entgeltforderung kann die Pauschale anfallen, wenn der Schuldner kein Verbraucher ist. Sie ist keine automatische Zusatzposition für jede offene Rechnung.

Einzelfallprüfung

Weitere Rechtsverfolgungskosten

Ob zusätzliche Kosten ersatzfähig sind und in welcher Höhe, hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen und dem konkreten Verlauf ab.

Details zu Berechnung und Voraussetzungen finden Sie im Beitrag „Verzugszinsen berechnen: Basiszinssatz und 40-Euro-Pauschale“.

Zum Abhaken

Checkliste für eine offene Geschäftskundenrechnung

  1. Anspruch belegen: Vertrag oder Bestellung, Leistungsnachweis, Abnahme, Rechnung und Änderungen zusammenstellen.
  2. Fälligkeit und Zahlung abgleichen: Zahlungsziel, Rechnungseingang, Gutschriften, Teilzahlungen und Verrechnungen prüfen.
  3. Einwendungen dokumentieren: Mängel, fehlende Abnahme, Gegenforderungen und bestrittene Leistungen sachlich einordnen.
  4. Verzug berechnen: Mahnung oder Entbehrlichkeit, Verzugsbeginn, Zinssatz und mögliche Pauschale für den konkreten Zeitraum prüfen.
  5. Verfahrensweg abwägen: Zahlungsaufforderung, anwaltliche Geltendmachung, Mahnverfahren oder Klage nach Beweislage, Kosten und wirtschaftlicher Aussicht auswählen.
Durchsetzung

Mahnverfahren oder Klage?

Die Wahl des Verfahrens hängt davon ab, ob die Geldforderung bestritten wird und welche Nachweise vorliegen.

Das gerichtliche Mahnverfahren kann sich für eine bezifferte Geldforderung eignen, wenn kein Widerspruch zu erwarten ist. Erhebt der Schuldner Widerspruch oder bestreitet er die Forderung mit konkreten Einwendungen, kann ein streitiges Verfahren erforderlich werden.

Ein Mahnbescheid allein berechtigt noch nicht zur Zwangsvollstreckung. Dafür braucht der Gläubiger grundsätzlich einen Vollstreckungstitel und muss die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Mehr zur Abgrenzung lesen Sie unter Mahnverfahren oder Klage.

Anwaltliche Unterstützung

Forderungseinzug durch Rechtsanwalt

Ablauf, Voraussetzungen und Kosten des anwaltlichen Vorgehens.

Forderungseinzug ansehen →
Nächster Schritt

Inkasso durch Rechtsanwalt beauftragen

Informationen zur Prüfung und Beauftragung bei einer offenen Forderung.

Zur Beauftragungsseite →

Die allgemeine Seite „Kunde zahlt die Rechnung nicht?“ behandelt die übergreifenden nächsten Schritte bei offenen Rechnungen; dieser Beitrag bleibt auf B2B-Rechtsfragen zu Fälligkeit, Verzug und Nebenforderungen ausgerichtet.

Rechtsanwalt Björn Wrase, Kanzlei Wrase in Hamburg
Ihr Ansprechpartner

Rechtsanwalt Björn Wrase

Die Kanzlei Wrase in Hamburg unterstützt Gläubiger bundesweit beim Forderungseinzug. Im Mittelpunkt stehen die Unterlagen, die rechtlichen Möglichkeiten und die Frage, welcher Schritt im konkreten Fall sinnvoll ist.

Nach der ersten Einordnung stimmen wir Vorgehen und Kosten mit Ihnen ab. Auf dieser Grundlage entscheiden Sie über eine Beauftragung.

Kanzlei Wrase · Am Kaiserkai 69 · 20457 Hamburg
040 228 682 150 · mail@inkasso-agency.de
Häufige Fragen

Häufige Fragen zum B2B-Zahlungsverzug

Gerät eine B2B-Rechnung direkt nach Ablauf des Zahlungsziels in Verzug?

Nicht in jedem Fall automatisch. Der Verzug richtet sich nach § 286 BGB. Eine Mahnung kann erforderlich sein; sie ist unter anderem entbehrlich, wenn ein kalendermäßig bestimmter Zahlungstermin vereinbart wurde. Für Entgeltforderungen gilt außerdem die 30-Tage-Regel unter ihren gesetzlichen Voraussetzungen.

Muss vor dem gerichtlichen Mahnverfahren gemahnt werden?

Eine außergerichtliche Mahnung ist keine allgemeine Voraussetzung für den Antrag auf einen Mahnbescheid. Für Verzugsfolgen und Nebenforderungen ist gesondert zu prüfen, ob und wann Verzug eingetreten ist.

Wie hoch sind die Verzugszinsen zwischen Unternehmen?

Bei einer Entgeltforderung aus einem Rechtsgeschäft ohne Verbraucherbeteiligung beträgt der Zinssatz nach § 288 Absatz 2 BGB neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Er setzt voraus, dass Verzug eingetreten ist.

Kann ein Gläubiger immer 40 Euro zusätzlich verlangen?

Nein. Die Pauschale nach § 288 Absatz 5 BGB setzt unter anderem Verzug mit einer Entgeltforderung und einen Schuldner voraus, der kein Verbraucher ist.

Kann eine offene B2B-Forderung sofort vollstreckt werden?

Regelmäßig braucht der Gläubiger zunächst einen Vollstreckungstitel und muss die weiteren Vollstreckungsvoraussetzungen erfüllen. Ein Mahnbescheid allein reicht dafür nicht aus.

Ist dieser Beitrag eine Auswertung des Zahlungsverhaltens 2026?

Nein. Er erläutert geltende rechtliche Grundlagen und nächste Schritte für eine offene B2B-Rechnung. Historische Daten zu Zahlungszielen und Zahlungsverhalten finden Sie im älteren Beitrag zur Creditreform-Auswertung 2023/2024.

Gesetzliche Grundlagen

Rechtsquellen

§ 271 BGB – Leistungszeit · § 271a BGB – Zahlungsfristen · § 286 BGB – Verzug · § 288 BGB – Verzugszinsen und Pauschale

Stand der rechtlichen Einordnung: 30. Oktober 2026. Maßgeblich ist stets die im konkreten Fall anwendbare Rechtslage.

Nächster Schritt

Offene B2B-Forderung rechtlich einordnen lassen

Ob und wie eine Forderung verfolgt werden kann, hängt von Anspruch, Unterlagen, Einwendungen und wirtschaftlicher Aussicht ab. Schildern Sie uns Ihre Ausgangslage für eine erste Einordnung.

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