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Hemmung der Verjährung

Viele Forderungen scheitern nicht am Anspruch. Sie scheitern an Fristen. Deshalb zählt eine saubere Verjährungskontrolle. Dieser Beitrag zeigt Ihnen, wie Sie die Verjährung rechtssicher hemmen.

Für Schnellleser: Die regelmäßige Verjährung beträgt 3 Jahre. Sie beginnt oft mit dem Jahresende. Sie können die Verjährung hemmen, wenn Sie verhandeln oder wenn Sie gerichtliche Schritte einleiten. Bei Verhandlungen hemmt § 203 BGB. Bei Rechtsverfolgung hemmt § 204 BGB, etwa durch Mahnbescheid oder Klage. Während der Hemmung läuft die Zeit nicht weiter.

Den Gesamtüberblick zu Verjährung und Fristen finden Sie hier. Verjährung und Fristen

Grundlage: Regelverjährung und Fristbeginn

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre. Das regelt § 195 BGB. Der Beginn liegt häufig am Jahresende. Das regelt § 199 Abs. 1 BGB. Sie sollten daher jeden Anspruch mit Entstehungsdatum und Kenntnisstand dokumentieren.

Sie vermeiden ein typisches Missverständnis. Eine Mahnung hemmt die Verjährung nicht. Sie brauchen dafür einen Hemmungstatbestand. Sie sichern ihn durch Verhandlungen oder durch Rechtsverfolgung.

Was Hemmung bedeutet

Hemmung stoppt den Lauf der Verjährungsfrist. Die Zeit der Hemmung zählt nicht mit. Das regelt § 209 BGB. Nach Ende der Hemmung läuft die Restfrist weiter. Sie gewinnen deshalb Zeit, aber Sie verlieren die Frist nicht aus dem Blick.

Sie unterscheiden Hemmung vom Neubeginn. Beim Neubeginn startet die volle Frist erneut. Das regelt § 212 BGB. Diesen Punkt behandeln Sie am besten in einer eigenen Entscheidungsschleife.

Hemmung durch Verhandlungen nach § 203 BGB

Sie hemmen die Verjährung durch Verhandlungen. § 203 BGB verlangt Verhandlungen über den Anspruch oder seine Grundlagen. Es genügt ein ernsthafter Austausch. Sie sollten dabei Inhalte und Zeitpunkte beweissicher dokumentieren.

Die Hemmung endet, wenn eine Seite die Fortsetzung verweigert. Danach tritt Verjährung frühestens 3 Monate später ein. Das regelt § 203 BGB. Sie vermeiden daher unklare Funkstille. Sie setzen einen klaren Verhandlungsrahmen.

  • Sie bestätigen Verhandlungsstand per E Mail.
  • Sie protokollieren Telefonate und Ergebnisse.
  • Sie setzen konkrete Zahlungsfristen und Vergleichsfristen.
  • Sie sichern Anerkenntnisse getrennt, weil § 212 BGB greifen kann.

Hemmung durch Rechtsverfolgung nach § 204 BGB

Sie hemmen die Verjährung besonders sicher durch gerichtliche Schritte. § 204 BGB nennt mehrere Maßnahmen. Dazu zählen Klage und Mahnverfahren. Für Gläubiger ist das Mahnverfahren oft der schnellste Einstieg.

§ 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB nennt die Zustellung des Mahnbescheids als Hemmungstatbestand. Sie müssen deshalb Zustellung und Anspruchsbezeichnung sauber sichern. Sie vermeiden unklare Forderungsbeschreibungen, weil sonst Streit über die Hemmungswirkung entsteht.

Wenn Sie Mahnbescheid und Verjährung verbinden, achten Sie auf den Faktor „demnächst“. Justizinformationen weisen darauf hin, dass die Zustellung zeitnah erfolgen muss, wenn Sie in letzter Minute handeln. Sie planen deshalb nicht auf den letzten Tag.

Den Ablauf im Mahnverfahren finden Sie hier. Mahnverfahren und Mahnbescheid

Praxis Leitfaden: So sichern Sie die Hemmung

Sie arbeiten mit einem festen Ablauf. Sie prüfen Fristbeginn und Fristende. Sie entscheiden danach über Verhandlungen oder über Gericht. Sie dokumentieren jeden Schritt. So vermeiden Sie späte Überraschungen.

  • Sie erstellen eine Fristenkarte pro Schuldner.
  • Sie sichern Entstehung, Fälligkeit und Kenntnisstand.
  • Sie dokumentieren Verhandlungen mit Datum und Inhalt.
  • Sie wählen rechtzeitig Mahnbescheid oder Klage.
  • Sie prüfen parallel die Vollstreckungschance.

Wenn Sie die Hemmung rechtssicher umsetzen möchten, nutzen Sie eine anwaltliche Struktur. Forderungseinzug durch Rechtsanwalt

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