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Kosten im Mahnverfahren

Sie möchten eine Forderung schnell titulieren. Das gerichtliche Mahnverfahren bietet dafür einen klaren Weg. Die Kosten entscheiden jedoch, ob der Weg wirtschaftlich bleibt. Dieser Beitrag erklärt Gerichtskosten, Anwaltskosten und Kostenerstattung.

Für Schnellleser: Sie zahlen im Mahnverfahren Gerichtskosten als 0,5 Gebühr nach Nr. 1100 KV GKG. Meist gilt eine Mindestgebühr von 38 €. Wenn ein Anwalt den Antrag bearbeitet, entsteht regelmäßig eine 1,0 Verfahrensgebühr nach Nr. 3305 VV RVG. Am Ende trägt grundsätzlich die unterliegende Partei die Kosten nach § 91 ZPO. Sie prüfen daher früh, ob der Schuldner wahrscheinlich zahlt.

Den Ablauf im Überblick finden Sie hier. Mahnverfahren, Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid

Welche Kostenarten gibt es

Sie müssen drei Kostenblöcke unterscheiden. Sie kalkulieren Gerichtskosten. Sie kalkulieren Anwaltskosten. Außerdem prüfen Sie spätere Vollstreckungskosten. So vermeiden Sie Überraschungen.

  • Gerichtskosten für den Mahnbescheid
  • Anwaltskosten für Antrag und Verfahrensführung
  • Folgekosten bei Streitverfahren oder Vollstreckung

Gerichtskosten im Mahnverfahren

Das Mahngericht erhebt für den Mahnbescheid eine halbe Gebühr. Das folgt aus Nr. 1100 KV GKG. Viele Justizseiten nennen als Mindestgebühr 38 €.

Die Gebühr richtet sich nach dem Streitwert. Der Streitwert entspricht im Mahnverfahren regelmäßig der Hauptforderung. Sie sollten Nebenforderungen sauber trennen. Sie halten dadurch den Antrag nachvollziehbar.

Sie können die Gerichtskosten mit dem offiziellen Kostenrechner der Mahngerichte grob ermitteln. Kostenrechner der Mahngerichte

Anwaltskosten im Mahnverfahren

Wenn ein Anwalt den Mahnantrag erstellt und einreicht, fällt typischerweise eine volle Gebühr nach VV 3305 RVG an. Das bestätigen offizielle Justizinformationen.

Das Vergütungsverzeichnis beschreibt VV 3305 als 1,0 Verfahrensgebühr für die Vertretung des Antragstellers. Eine Anrechnung auf ein späteres streitiges Verfahren kommt hinzu.

Die konkrete Höhe hängt vom Gegenstandswert ab. Sie prüfen daher immer Forderungshöhe und Durchsetzungsrisiko gemeinsam. So bleibt der Aufwand verhältnismäßig.

Wer zahlt am Ende die Kosten

Im streitigen Verfahren gilt regelmäßig der Grundsatz der Kostentragung durch die unterliegende Partei. Das regelt § 91 ZPO.

Im Mahnverfahren selbst hängt die Erstattung vom Ergebnis ab. Wenn der Schuldner zahlt, sichern Sie oft eine Kostenerstattung mit. Wenn der Schuldner widerspricht, müssen Sie die Sache weiterführen. Dann entscheidet das Streitgericht später über die Kosten.

Sie sollten deshalb auch die Zahlungsfähigkeit des Schuldners prüfen. Sie vermeiden so den teuersten Fehler. Sie gewinnen einen Titel ohne Vollstreckungserfolg.

Was passiert bei Widerspruch und Abgabe an das Streitgericht

Ein Widerspruch führt häufig zur Abgabe an das Streitgericht. Dann beginnt ein normales Klageverfahren. Sie müssen nun schlüssig vortragen und Belege vorlegen. Das kostet Zeit und kann weitere Gebühren auslösen.

Sie behalten dennoch einen Vorteil. Gerichtskosten aus dem Mahnverfahren werden bei einer späteren gerichtlichen Fortsetzung regelmäßig angerechnet. Das ergibt sich aus dem Gerichtskostengesetz und seinen Anrechnungsregeln.

Vertiefung finden Sie hier. Widerspruch gegen Mahnbescheid

Wann lohnt sich das Mahnverfahren wirtschaftlich

Das Mahnverfahren lohnt sich besonders bei unstreitigen Geldforderungen. Es lohnt sich auch bei klarer Aktenlage. Sie nutzen es, wenn der Schuldner nur verzögert. Sie wechseln dagegen zur Klage, wenn er substantiiert bestreitet.

  • Sie haben einen klaren Vertrag und klare Leistung
  • Sie haben saubere Rechnungs und Mahndokumentation
  • Sie erwarten keinen umfangreichen Streit über Mängel
  • Sie sehen realistische Vollstreckungschancen

Sie prüfen zudem Verjährung und Fristen. Sie verlieren sonst trotz richtiger Forderung. Verjährung und Fristen

Wenn Sie nach Titulierung weitergehen müssen, starten Sie hier. Zwangsvollstreckung

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