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Neubeginn Verjährung

Sie haben eine offene Forderung. Sie prüfen Verjährung und Fristen. Dabei zählt ein Punkt besonders stark. Der Neubeginn setzt die Frist komplett zurück. Dieser Beitrag zeigt Ihnen die Regeln und typische Praxisfälle.

Für Schnellleser: Beim Neubeginn startet die Verjährungsfrist erneut. Das regelt § 212 BGB. Der Neubeginn entsteht oft durch Anerkenntnis. Anerkenntnis liegt häufig bei Teilzahlung oder Zinszahlung vor. Auch Vollstreckungsmaßnahmen können den Neubeginn auslösen. Sie dokumentieren daher Zahlungen und Erklärungen konsequent.

Den Überblick zu Verjährung finden Sie hier. Verjährung und Fristen Die Hemmung behandeln Sie hier. Hemmung der Verjährung

Was bedeutet Neubeginn der Verjährung

Neubeginn bedeutet eine neue volle Verjährungsfrist. Sie zählt ab dem Neubeginn erneut. § 212 BGB regelt die Voraussetzungen. § 212 BGB

Sie unterscheiden Neubeginn und Hemmung. Hemmung stoppt nur den Lauf. Neubeginn startet die Frist komplett neu. Diese Abgrenzung entscheidet über Erfolg oder Verlust.

Neubeginn durch Anerkenntnis

Ein Anerkenntnis kann den Neubeginn auslösen. § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB nennt typische Formen. Dazu gehören Teilzahlung und Zinszahlung. Auch Sicherheitsleistung kann genügen. § 212 BGB

In der Praxis zählt die Gesamtwürdigung. Sie prüfen Inhalt und Kontext der Zahlung. Sie prüfen auch Begleittexte. Ein Verwendungszweck kann entscheidend sein.

  • Sie sichern Kontoauszüge und Zahlungsbelege.
  • Sie sichern Nachrichten zur Zahlung.
  • Sie sichern Ratenpläne und Bestätigungen.
  • Sie sichern Verwendungszwecke und Rechnungsbezüge.

Sie vermeiden voreilige Schlüsse. Nicht jede Zahlung bedeutet Anerkenntnis. Ein Schuldner kann unter Vorbehalt zahlen. Er kann auch nur Streit vermeiden wollen.

Neubeginn durch Vollstreckungsmaßnahmen

Auch Vollstreckung kann den Neubeginn auslösen. § 212 Abs. 1 Nr. 2 BGB nennt gerichtliche oder behördliche Vollstreckungshandlungen. Dazu zählen Maßnahmen aus einem Titel. § 212 BGB

Sie benötigen dafür einen Vollstreckungstitel. Den Titel erreichen Sie häufig über Mahnverfahren oder Klage. Den Ablauf finden Sie hier. Gerichtliches Mahnverfahren

Sie dokumentieren jede Maßnahme. Sie sichern Anträge und Beschlüsse. Sie sichern Zustellungen. So belegen Sie den Neubeginn später sauber.

Typische Fallgruppen aus der Praxis

Teilzahlung auf die Hauptforderung

Eine Teilzahlung spricht häufig für Anerkenntnis. Das gilt besonders bei eindeutiger Rechnungsnummer. Sie prüfen jedoch stets Vorbehalte. Sie sichern deshalb den gesamten Schriftverkehr.

Zinszahlung oder Zahlung von Inkassokosten

Auch Zinszahlung kann Anerkenntnis bedeuten. Das nennt § 212 BGB ausdrücklich. Sie prüfen aber, ob der Schuldner nur Druck reduzieren wollte.

Ratenzahlungsabrede

Ratenzahlungen können den Neubeginn stützen. Sie sichern die Vereinbarung schriftlich. Sie dokumentieren Zahlungstermine. Sie vermeiden unklare Telefonabreden.

Risiken und typische Fehler

Viele Gläubiger verlassen sich auf Mahnungen. Mahnungen hemmen die Verjährung meist nicht. Sie verlieren dadurch Zeit. Sie arbeiten daher mit Fristen und Maßnahmen.

Ein weiterer Fehler betrifft Beweise. Sie behaupten Anerkenntnis, aber Sie sichern nichts. Sie benötigen jedoch Belege. Das gilt besonders bei späterem Streit.

Sie vermeiden außerdem Kannibalisierung von Strategien. Sie verhandeln und warten zugleich zu lange. Sie planen daher eine klare Eskalation. Die Hemmung erklären Sie hier. Hemmung der Verjährung

Praxis Ablauf für Gläubiger

Sie legen je Schuldner eine Fristenkarte an. Sie notieren Fristbeginn und Fristende. Sie dokumentieren jede Zahlung. Sie prüfen jeden Verwendungszweck. Danach entscheiden Sie über Mahnbescheid oder Klage.

  • Sie prüfen zuerst die Grundfrist und das Fristende.
  • Sie prüfen dann Hemmungstatbestände.
  • Sie prüfen danach Neubeginn durch Anerkenntnis.
  • Sie prüfen schließlich Vollstreckungsmaßnahmen.

Wenn Sie das rechtssicher umsetzen möchten, nutzen Sie anwaltliche Unterstützung. Forderungseinzug durch Rechtsanwalt

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